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Export und Import wurden durch den Vertrag mit dem deutschen
Zoll-Vereine vom 11. April 1865, mehr noch aber durch Ausdehnung
der von Letzterem normirten Zoll-Begünstigungen auf den Verkehr
mit beinahe allen hervorragenden Industrie- und Handels-Staaten seit
1867 auch in Bezug auf Kunstblumen sehr gehoben, wie nach
stehende Ziffern beweisen, welche zugleich das Qualitäts-Verhältniss
der ein- und ausgeführten Waare deutlich erkennen lassen*).
Einfuhr:
Jahr Centner Wert in Gulden
1867 21 105.000
1869 40 200.000
1871 49 245.000
Ausfuhr :
Centner W'ert in Gulden
269 107.600
328 131.000
668 267.200
Dr. Hallwich.
*) Es ist uns nicht gestattet, auch auf die Technik des behandelten
Gewerbesin ihren einzelnen Entwicklungs-Stadien einzugehen. Andeutungen
hierüber — freilich nach dem ein volles Mensehenalter zurückliegenden
Stand der Dinge — geben die noch immer brauchbaren Werke Stephan
v. Keess: „Darstellung des Fabriks- und Gewerbewesens“ etc. Wien, 1824,
(II 2, S. 274 Fg.) und „Systematische Darstellung der neuesten Fortschritte
in den Gewerben und Manufacturen“ etc. Wien, 1830. (II S. 110 Fg.)