Landwirtschaft.
asst man die landwirtschaftlichen Zu
stände in der österreichischen Mon
archie, wie sie der Beginn des vorigen
Jahrhunderts zeigt, in’s Auge, so bietet
I sich ein wenig erfreuliches Bild dar.
Die verschiedenen Abstufungen der
$ Unfreiheit, die sich im Laufe der
Zeiten bildeten, standen in schönster
Bliithe. Der Bauer war abhängig von
dem Adel und der Geistlichkeit, und zu vielfachen schweren Leistun
gen in Arbeit, Naturalien und Geld verurtheilt. Es gab Länder in
Oesterreich, wo die Robot sich bei einzelnen Besitzungen auf sechs
Tage in der Woche erstreckte und Zehent und andere Giebigkeiten
erdrückend auf dem Landmanne lasteten.
Der Gutsherr, welcher sich dem Landesfürsten gegenüber meist
zu einer freiwilligen Steuer verstanden hatte, erhob diese nach eigenem
Ermessen von seinen Unterthanen. Schon Ferdinand III. und Leopold I.
machten Versuche, hier ordnend einzugreifen, und die im Jahre 1718
unter Carl VI. im Herzogthume Mailand ausgeführte Grundvermessung
und Grundschätzung bildete den Anfang der bezüglichen Reformen.
Fast zu gleicher Zeit kam eine regelnde Schätzung, jedoch ohne
Vermessung des Areals, in Ober- und Nieder-Oesterreich zur Aus
führung. Charakteristisch für die herrschenden Zustände ist es,
dass sich diese Vermessung nur auf die unterthänigen Besitzstände