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Volltext: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

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erstreckte, und dass man in den deutsch-slavischen Ländern es nicht 
wagte, in der Ermittlung des Reinertrages so vorzugehen, wie es im 
Mailändischen geschah. Nur in ganz bescheidener Weise suchte die 
Regierung die ärgsten Mängel und Uebelstände zu beheben, und erst 
Jahre nachher wurde es möglich, nicht nur eine sichere Grundlage 
für die Bemessung der Steuer des Unterthans zu schaffen, sondern 
auch dessen Besitzstand durch Einführung des Katasters bleibend 
festzustellen. 
Vielseitig und umfassend sind die Reformen, welche unter der 
grossen Kaiserin Maria Theresia zum Wohle der Landwirtschaft 
in’s Leben traten. Wo es sich als vortheilhaft erwies, wurde die 
Zerstückung der grossen Bauernwirtschaften bis zu eiuem gewissen 
Grade gestattet, die Vertheilung von Gemeinde-Hutweiden und der 
Einkauf von Rustical-Gründen zur Erlangung des Eigenthums geför 
dert-, die Höhe der Urbarial-Schuldigkeit ziffermässig fixirt und durch 
eine Reihe von mehr oder weniger trefflichen Gesetzen der Landbau 
geschützt und gefördert. 
Josef II. Feuereifer liess sich an so bescheidener Entwicklung 
nicht genügen. Er ging an die Sprengung der Unterthansfesseln, 
indem er bald nach seinem Regierungs-Antritte, im Jahre 1781, die 
Leibeigenschaft aufhob und das neue Steuer- und Urbarialsystem 
schuf. — Leider war des Letzteren Bestand nur ein kurzer, denn 
schon im Jahre 1790 musste es zurückgenommen und die frühere 
Unterthans-Verfassung wieder hergestellt werden. Erst dem Jahre 
1848 war es Vorbehalten, in dieser Angelegenheit etwas Vollständiges, 
Dauerndes und Wirksames zu schaffen, — das Patent vom 7. Sep 
tember des genannten Jahres —betreffend die Aufhebung des Unter 
th anen-Verbandes und die Ablösung von Robot und Zehent. Dieser 
überaus segensreichen Massregel folgten später die Durchführungs- 
Gesetze über die Entlastung der Forste, beziehungsweise über die 
Regelung der Forst-Servitute. 
Von da ab datirt eine sichtbare Entwicklung in der Boden- 
Production Oesterreichs und im Wohlstände seiner Grundbesitzer. 
Jetzt erst konnte der in vielen Ländern überwiegende Kleinwirt 
Hand anlegen zu besserer Wirtschaftsführung und konnten allmälig
	        
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