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Gewerbe, das sowohl von bürgerlichen Stadt- und Land-Meistern, als
von befugten Tischlern betrieben würde. Für die bürgerlichen
Tischler bestand in Wien seit 1744 eine Handwerks-Ordnung und
für die befugten Tischler seit 1814 eine Zuschick-Ordnung, wodurch
die wichtigsten Angelegenheiten dieses Gewerbes geregelt waren.
Die Lehrzeit dauerte 3—4 Jahre; noch bis zum Jahre 1816 bestand
in den österreichischen Staaten ein gesetzlicher Unterschied zwischen
„gemeinen Tischlern“ und „Kunst-Tischlern“.
Was die Möbel-Tischlerei anbelangt, so zeigen uns die aus dem
vorigen Jahrhundert stammenden Möbel namentlich jene aus derZeit
der Kaiserin Maria Theresia eine ziemlich vollendete Technik, wenn
auch der Styl der Struetur des Holzes zuwiderlaufend und überhaupt
zopfig, wie bei allen anderen Kunst-Industrie-Erzeugnissen war. Die
Vollkommenheit der Technik nahm wohl später ab, jedoch gingen
gewisse Errungenschaften nicht mehr verloren; hieher gehört unter
anderem das Fourniren, wodurch man eine architektonische und
zugleich malerische Wirkung mit Hilfe der natürlichen Farbe und
Textur des Holzes zu erzielen suchte. In dieser letzteren Hinsicht
wurde ganz Vortreffliches geleistet, wenn sich auch darin bald
Uebertreibung einstellte.
Im Jahre 1777 wurden die ersten Mahagoni-Möbel in Wien
angefertiget, Fürst Dietrichstein liess nämlich eine Partie dieses
Holzes kommen. Damals wurden die Möbel, weil eine Politur, wie
wir sie verwenden, noch nicht bekannt war, mit Oel eingelassen und
mit Trippel geschliffen. Das Einlassen mit Wachs war ebenfalls
bekannt und üblich, Möbel aus weichem Holz wurden häufig bemalt.
Die durch die französische Revolution inaugurirte Geschmacks-
Richtung, welche eine misslungene Nachahmung des antiken Styles
darstellte, griff auch in Oesterreich und nicht zum Vortheile der
heimischen Industrie um sich. Um dieselbe Zeit scheint auch die
Politur in Oesterreich Anwendung gefunden zu haben, und selbst dieser
Umstand wirkte ungünstig und hat seinen Antheil an der damaligen
Geschmacks-Verirrung, man wollte nur recht grosse Flächen haben,
um politiren zu können, jede Gliederung wurde vermieden. In der
Zeit bis zu den Jahren 1816 und 1817, zeigte sich die Folge der