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Volltext: Beiträge zur Geschichte der Gewerbe und Erfindungen Oesterreichs von der Mitte des 18. Jahrhunderts bis zur Gegenwart ; Weltausstellung 1873 in Wien ; Erste Reihe: Rohproduction und Industrie

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festgestellt worden. Indessen liegen mannigfache Indicien für die 
Annahme vor, dass schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts Papier an 
verschiedenen Orten Deutschlands verfertigt wurde. Die erste Papier- 
Mühle zur Bereitung von Papier aus Leinen-Hadem in Oesterreich 
wurde im Jahre 1356 in Leesdorf bei Baden, also an jenem Orte 
gegründet, aus dessen mechanischen Werkstätten heute die Einrich 
tungen für unsere Holzschleif-Mühlen, sowie Hilfs - Maschinen aller 
Art für Papier-Fabriken hervorgehen. 
Angemessen'der Wichtigkeit, welche das Papier namentlich im 
letzten Säculum erlangt hat, waren auch die Anstrengungen, welche 
von allen Seiten, namentlich von England, Holland, Frankreich und 
Deutschland zur Förderung dieses Industrie-Zweiges gemacht wurden. 
Während in Deutschland die strenge Aufrechthaltung der Zunft- 
Gesetze und die einzelnen Fabrikanten eingeräumten Befugnisse zum 
ausschliesslichen Ankauf von Hadern in gewissen Gegenden die Ent 
wicklung der Papier-Industrie völlig hemmten, erliess die um die 
Emporbringung der heimischen Industrie stets besorgte Kaiserin 
Maria Theresia eine Beihe von Vorschriften, welche den, wie es 
scheint, schwer zu beseitigenden Zunft-Missbräuchen ihren schäd 
lichen Einfluss auf das genannte Gewerbe benehmen und zur Hebung 
der von ihr für sehr wichtig gehaltenen Papier-Production beitragen 
sollten. Das erste im Jahre 1754 erlassene Decret sagt, dass, wie 
eine genaue Untersuchung ergeben habe, weder Mangel an gutem 
Wasser oder Luft, sondern die schlechte Zubereitung und die in den 
Papiermühlen eingerissenen Missbrauche an dem schlechten Fabricate 
Schuld seien. Es werden hierauf speeielle Weisungen bezüglich des 
Sortirens, Schneidens und der Faulung der Hadern, dann der Bleiche, 
Leimung etc. ertheilt und gleichzeitig ein eigener kaiserlicher Beschau- 
Commissär, der die Ausführung dieser Bestimmungen zu überwachen 
hat, bestellt. 
Ein weiteres Decret aus demselben Jahre droht mit Strafen 
gegen renitente Meister und Gesellen, erweitert die Zahl der Mühlen- 
Privilegien, verspricht Prämien für verdienstvolle Meister und Arbeiter 
und ordnet die Hereinziehung holländischer Gesellen zum Unterrichte 
der Einheimischen auf Staatskosten an.
	        
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