68
Grundlage zu verschaffen, war es der am 20. October 1612 zu Ober-
Thumritz bei Geras geborne Wolf Helmhard Freiherr von Hochberg,
dessen im Jahre 1687 herausgegebenes Werk: „Georgica curiosa,
oder adeliches Landleben,“ eine der ersten Stellen unter jener land-
und forstwirtschaftlichen Literatur, welche: „dieHausväter“ genannt
wird, einnimmt.
Kaiser Leopold I. ordnete in einer, unterm 26. April 1681, für
das nieder-österreichische Waldamt erlassenen Instruction eine regel
mässige Aneinanderreihung der Schläge an, — und vom Jahre 1720
beginnend, bis zum Jahre 1792 diente als Basis für die Holzbezüge
aus diesem Wald-Complex, eine Vermessung und Ertragsberechnung,
welche Karl VI. unterm 1. Juli 1718, zur Sicherung immerwährender
Nutzungen anordnete und ausführen liess.
Nachdem Wilh. Gottf. Moser in den, im Jahre 1757 heraus-
gegebenen: „Grundsätzen der Forstökonomie“ (II. 151) in Bezug auf
Eintheilung in Schläge, zuerst die Nothwendigkeit beständiger oder
nachhaltiger Nutzungen betonte, und somit regelmässige Umtriebs-
Zeiten verlangte, so ergibt sich, dass im Wienerwalde diese wirt
schaftlichen Fuudamentalsätze um 37 Jahre früher in Anwendung
waren, als diese Frage überhaupt in eine wissenschaftliche Erwägung
gezogen wurde.
Gegen den Schluss des 18. Jahrhunderts machte sich überall
das Bedürfniss nach einem systematischen Vorgänge bei Waldertrags
und Wertberechnungen fühlbar. Ueber einen von den Staatsgüter-
Administratoren Fr. v. Kaschnitz, Fr. von Lehrbach, Ainser und
Erben, unterm 15. Juni 1788 gemeinschaftlich erstatteten Vorschlag,
genehmigte Kaiser Josef II. die ihm diessfalls gestellten Anträge, und
wurde sohin unterm 14. Juli 1788, jenes Verfahren zur Abschätzung
der Forste vorgeschrieben, welches unter dem Namen: Oesterreichische
Cameral - Taxations - Methode bekannt ist, — und epochemachend
die Basis für eine grosse Zahl von Waldabschätzungs-Verfahren
geworden ist.
Unter den Einrichtungen zum Zwecke des Holz-Transportes ist, —
abgesehen von den nach Bedarf mannigfaltig verschieden construirten
Biesen, Klausen und Eechengebäuden, — namentlich die, durch den