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Full text: Die k. k. Wiener Porzellanfabrik : ihre Geschichte und die Sammlung ihrer Arbeiten im k. k. Oesterreich. Museum

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Christoph Konrad Hunger, war Emailleur und Vergolder; die andere 
wichtigere Persönlichkeit war ein Werkmeister und Arcanist, also ein in die 
Fabrication, in die Herstellung der Masse Eingeweihter. Die bisherigen Hand 
bücher nennen ihn Stöfzel oder Stöbsel, auch Stelzei; das ist irrig: sein 
richtiger Name ist nach den Acten Samuel S t e n z e 1. Für freie Wohnung, Equi 
page und tausend Thaler Gehalt, welche Du Paquier ihm zusagte, versprach 
er nach Wien zu kommen, und er kam auch. Desgleichen kam Hunger. 
Mit diesen Männern konnte Du Paquier nun wohl den zur Er 
langung eines Privilegiums nöthigen Nachweis liefern, dass man in 
Oesterreich Porzellan machen könne; zur Gründung einer Fabrik aber 
fehlten ihm die Geldmittel. Diese gewann er durch die Verbindung mit 
zwei anderen Männern, dem Hofkriegsagenten Peter Heinrich Zer der 
und dem Kaufmanne Martin Peter, zu denen alsdann Hunger als künst 
lerischer Leiter gesellt wurde, während Peter die kaufmännische Leitung 
führen sollte und Du Paquier sich die Oberleitung vorbehielt. Da sie 
den Nachweis der Porzellanfabrication geliefert zu haben scheinen, erhielten 
sie bei der Begünstigung, welche Kaiser Karl VI. der Industrie ange 
deihen Hess, leicht ein ausschliessliches kaiserliches Privilegium, welches 
der Kaiser am 27. Mai 1718 zu Laxenburg Unterzeichnete. Das Privi 
legium berechtigte die Inhaber, »die durch ungemeine Wissenschaft, Mühe, 
Sorge, Fleiss, Gefahr und Unkosten, ohne dass das Aerar im Geringsten 
was dazu vorschiessen durfte, erzeugte fein gemalte, gezierte und auf 
allerhand Art verzierte Porzellanmajolika und indianisches Geschirr, Gefäss 
und Gezeug, wie solche in Ostindien und anderen fremden Ländern 
gemacht werden, allein zu erzeugen und sowohl im Grossen als Kleinen 
in den Erbländern zu verkaufen«. 
Das Jahr 1718 ist somit das Gründungsjahr der Wiener Fabrik. 
Die Errichtung geschah nur acht Jahre nach derjenigen zu Meissen; in 
der Zwischenzeit hatte noch keine andere stattgefunden. Das Privilegium 
giebt den Unternehmern den ausschliesslichen Betrieb und Vertrieb des 
neuen Porzellans nach asiatischer Art, fälschlich indisch genannt, da 
Indien in der That kein Porzellan producirte, sondern nur die Handels 
vermittlung bildete; es verweigert ihnen aber ausdrücklich die Staatshülfe 
und verweist sie auf ihre eigenen Kräfte. 
Diese eigenen Kräfte hielten aber nicht lange vor. Der pecuniäre 
Erfolg trat nicht sogleich ein und die vorhandenen Mittel erschöpften
	        
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