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MAK

Full text : Das Kaiserl. Königl. Österreichische Museum für Kunst und Industrie

—  H  —
Diese  Vorschläge  wurden  dem  Staatsministerium  am  3.  März  1866
in  einer  eigenen  Denkschrift  vorgelegt,  welche  nach  eingehender  Schilderung ­
  der  kunstindustriellen  Zustände  in  Oesterreich  und  der  Reformbestrebungen ­
  in  anderen  Ländern,  vorzüglich  in  England,  zu  dem  Ergebnis ­
  gelangte,  es  sei  eine  Anstalt  zu  gründen,  welche  nicht  Arbeiter,
sondern  Künstler  und  Lehrer  zu  bilden  haben  würde:  Künstler,  welche
allen  Anforderungen  der  Kunstindustrie  genügen  können,  den  Fabriken
Zeichnungen  und  Modelle  liefern,  künstlerischen  Schwung  in  das  Handwerk ­
  bringen;  —  Lehrer,  welche  künstlerisch  ausgebildet  und  mit  den
Aufgaben  und  Darstellungsmitteln  des  Kunstgewerbes  vertraut,  den
Zeichenunterricht  an  Fach-,  Real-,  Gewerbschulen  u.  s.  w.  in  die  richtige ­
  Bahn  zu  lenken  vermögen.
Die  Anträge  wurden  im  niederösterreichischen  Landtage  aufs
Wärmste  unterstützt,  vom  Unterrichtsrath  am  18.  Februar  1867  genehmigt, ­
  und  aus  den  Berathungen  dieser  Behörde  mit  Fachmännern  ging
im  Juni  desselben  Jahres  das  Statut  der  Kunstgewerbeschule  hervor,
welches  im  September  die  a.  h.  Genehmigung  erlangte.*)  Es  wurde
bestimmt,  dass  diese  aus  vier  Fachschulen,  für  figurales  Zeichnen,  für
Architectur  in  ihren  Beziehungen  auf  die  Hauseinrichtung  u.  s.  w.,  für
kleine  Plastik  und  für  Blumen-,  Thier-  und  Ornamentenmalerei  bestehen
und  mit  einer  Vorbereitungsschule  versehen  werden  solle.  Ausserdem
wurde  Unterricht  in  theoretischen  Fächern,  als:  Anatomie,  Farbenlehre
und  Farbenchemie,  Perspective  und  Projectionslehre,  Styllehre  u.  s.  w.
in  Aussicht  genommen.
Für  die  ordentlichen  Schüler  nimmt  der  Unterricht  den  ganzen  Tag
in  Anspruch.  Um  jedoch  auch  jungen  lauten,  welche  ihrem  Erwerbe
nachgehen  müssen,  Gelegenheit  zur  Ausbildung  im  Zeichnen  in  ihren
Freistunden  zu  geben,  ist  eine  zweite  Kategorie,  die  „Hospitanten”,
geschaffen  worden.  Auch  Mädchen  finden  Aufnahme  in  die  Vorbereitungsschule ­
  oder  in  die  Fachschule  für  Blumenmalerei  und  von  dieser  Vergünstigung ­
  wird  umfassender  Gebrauch  gemacht.
Als  verbindendes  Glied  zwischen  Schule  und  Museum  und  als  Organ
der  Schule  gegenüber  dem  Ministerium  wurde  ein  Aufsichtsrath  bestimmt.
Gleichzeitig  mit  der  Publication  der  Statuten  erfolgte  die  Ernennung ­
  derHerren  Ernst  Brücke,  Universitätsprofessor,  Eduard  v.  Engerth,
Professor  an  der  Akademie  der  bildenden  Künste,  Architect  Heinrich
v.  Ferstel  und  Josef  v.  Reckenschuss,  Mitglied  (gegenwärtigPräsident)
der  niederösterreichischen  Handels-  und  Gewerbekammer,  zu  Mitgliedern
des  Aufsichtsrathes.  Und  nachdem  nach  den  Vorschriften  der  Statuten
die  Organisation  der  Schule  ausgeführt,  Lehrer  und  Docenten  berufen

*)  Siehe  Beilage  D.
            
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