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Volltext: Das Kaiserl. Königl. Österreichische Museum für Kunst und Industrie

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Diese Vorschläge wurden dem Staatsministerium am 3. März 1866 
in einer eigenen Denkschrift vorgelegt, welche nach eingehender Schil 
derung der kunstindustriellen Zustände in Oesterreich und der Reform 
bestrebungen in anderen Ländern, vorzüglich in England, zu dem Er 
gebnis gelangte, es sei eine Anstalt zu gründen, welche nicht Arbeiter, 
sondern Künstler und Lehrer zu bilden haben würde: Künstler, welche 
allen Anforderungen der Kunstindustrie genügen können, den Fabriken 
Zeichnungen und Modelle liefern, künstlerischen Schwung in das Hand 
werk bringen; — Lehrer, welche künstlerisch ausgebildet und mit den 
Aufgaben und Darstellungsmitteln des Kunstgewerbes vertraut, den 
Zeichenunterricht an Fach-, Real-, Gewerbschulen u. s. w. in die rich 
tige Bahn zu lenken vermögen. 
Die Anträge wurden im niederösterreichischen Landtage aufs 
Wärmste unterstützt, vom Unterrichtsrath am 18. Februar 1867 geneh 
migt, und aus den Berathungen dieser Behörde mit Fachmännern ging 
im Juni desselben Jahres das Statut der Kunstgewerbeschule hervor, 
welches im September die a. h. Genehmigung erlangte.*) Es wurde 
bestimmt, dass diese aus vier Fachschulen, für figurales Zeichnen, für 
Architectur in ihren Beziehungen auf die Hauseinrichtung u. s. w., für 
kleine Plastik und für Blumen-, Thier- und Ornamentenmalerei bestehen 
und mit einer Vorbereitungsschule versehen werden solle. Ausserdem 
wurde Unterricht in theoretischen Fächern, als: Anatomie, Farbenlehre 
und Farbenchemie, Perspective und Projectionslehre, Styllehre u. s. w. 
in Aussicht genommen. 
Für die ordentlichen Schüler nimmt der Unterricht den ganzen Tag 
in Anspruch. Um jedoch auch jungen lauten, welche ihrem Erwerbe 
nachgehen müssen, Gelegenheit zur Ausbildung im Zeichnen in ihren 
Freistunden zu geben, ist eine zweite Kategorie, die „Hospitanten”, 
geschaffen worden. Auch Mädchen finden Aufnahme in die Vorbereitungs 
schule oder in die Fachschule für Blumenmalerei und von dieser Ver 
günstigung wird umfassender Gebrauch gemacht. 
Als verbindendes Glied zwischen Schule und Museum und als Organ 
der Schule gegenüber dem Ministerium wurde ein Aufsichtsrath bestimmt. 
Gleichzeitig mit der Publication der Statuten erfolgte die Ernen 
nung derHerren Ernst Brücke, Universitätsprofessor, Eduard v. Engerth, 
Professor an der Akademie der bildenden Künste, Architect Heinrich 
v. Ferstel und Josef v. Reckenschuss, Mitglied (gegenwärtigPräsident) 
der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer, zu Mitgliedern 
des Aufsichtsrathes. Und nachdem nach den Vorschriften der Statuten 
die Organisation der Schule ausgeführt, Lehrer und Docenten berufen 
*) Siehe Beilage D.
	        
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