7
6. Der Grundbesitz und seine Arbeitskräfte.
Der Grossgrundbesitz begreift die vormaligen Dominien, aus 383 landtäflichen
Gütern (worunter 64 Lebengüter) bestehend, die gegenwärtig 192 (physischen und morali
schen) Personen gehören. Die Grösse dieser Güter wechselt zwischen 35.000 Joch (Gut
Hochwald) bis zu einem denkbaren Minimum hinab, denn in der That bestehen einige der
selben nur mehr im Namen, da der Grundbesitz parcellirt verkauft ist. (Siehe Näheres in
Verf. Schrift: „Die landtäflichen und Lehen-Güter von Mähren und Schlesien nach ihren
resp. Besitzern, Culturflächen und Grundentlastungs-Capitalien, 2. Aull. Bninn 1864. )
Der Kleingrundbesitz begreift die vormaligen Busticalgründe, aus ursprünglich
16.772Vs4 Lahnen bestehend und nach der letzten Volkszählung von 1869 in circa 35.500
Händen sich befindend.
Zur Verständlichung der „Lab nen u muss bemeikt werden, dass bei Anlegung des
ersten Grundsteuer-Katasters im Jahre 1750 das ganze Land in jene Zahl von Ganz-
Lahnen eingetheilt wurde, d. h. eine Fläche unterthäniger Gründe an Feld, Wiese, Weide
■Wald — welche jährlich 180 fl. reinen Ertrag abwerfen konnte, wurde als ein Ganzlahn
angesprochen; je nach dem Unterschiede der Bodengüte war also die Lahnengrösse variabel,
stieg bis zu 72 Joch und hatte bis 1790 jeder Lahn den dritten Theil seines Ertrages als
Grundsteuer abzuführen.
Die ursprünglichen Ganzlahnen wurden weiter in halbe, viertel, achtel bis sechzehntel
Lahnen getheijt, daher die gegenwärtige Zahl von 35.500 Besitzern dieser ehemaligen Ru-
stical- oder unterthänigen Gründe.
Sonstige Ansassen und Häusler, im Besitze von 1 bis 27 Joch Gründen, rühren von
den emphyteutisirten d. h. aufgelösten und damals an landw. Hiltsaibeitei, Taglöhner etc.
gegen bestimmte Zinsungen in Geld oder Naturalien — vertheilten, ehemaligen gutsherr
lichen Meierhofsgründen her.
Hier ist auch noch jenes Mittelgliedes zwischen Dominical- und Rustical-Besitz zu ge
denken, welches die in Mähren hie und da vorkommenden Erbrichtereien, Erbscholtiseien,
Freihöfe, Junkereien — bilden, welche in ihrem Grundeigenthume an Grösse manches Domi-
nicalgut übertreffen, ihre einstigen Prärogative aber seit 1848 ebenfalls verloren haben.
Was schliesslich die hieher gehörigen Arbeitskräfte betrifft, so werden sie nach der
letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1869 amtlich aufgeführt in der Land- und Forst-
wirthschaft: 121.522 Grundbesitz-Eigenthümer, 3941 Pächter, 2717 Beamte, 265.172 stabile
Dienstleute, 276.364 Taglöhner, 765 bei der Jagd und Fischerei besonders Beschäftigte.