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2. Classe in den Katastral-Gemeinden: Auspitz, Billowitz, Pritlach, Rakwitz, Nusslau,
Ober- und Unter-Wisternitz, Muschau;
3. Classe in den Katastral-Gemeinden: Bojanowitz, Dürnholz, Bergen, Pardorf, Gross- und
Klein-Steurowitz, u. s. w.
Zur III. Gruppe der milden Weine, an bouquetreiche Rhein- oder Mosel-Weine
gemahnend:
1. Classe in den Katastral-Gemeinden: Baumöhl (woselbst der vorzüglichste Wein Mährens,
genannt „Schobes’er“, aber leider nur mehr auf 6 Joch beschränkt, an steiler Thaja
wand), dann Zuckerhandl, Rausenbruck, Edelspitz;
2. Classe in den Katastral-Gemeinden: Schattau, Gnadlersdorf, Kanitz;
3. Classe in den Katastral-Gemeinden: Lechwitz (wo auch etwas Rothwein), Mühlfraun,
Poppitz, Tajax, u. s. w.
Dass Mährens Weine des Exportes nicht nur fähig, sondern auch würdig gemacht werden
könnten — wird von Weinkennern nicht bezweifelt.
Die Frage aber: wie dem mährischen Weinbaue aufgeholfen werden könnte? — möchte
ihre Antwort zunächst in den Bedingungen finden:
1. Dass die Weingärten nicht wie bisher in die I. Classe der Grundsteuer zu kommen
hätten, weil sie thatsächlieh immer nur Geröllboden einnehmen, der zu keiner höheren
Cultursgattung tauglich;
2. Dass nicht ausser der hohen Grundsteuer auch noch eine so hohe W ein-Consumtions-
Steuer fortbestehe, die den Weingenuss dem grössten Iheile der Bevölkerung unmöglich
macht und zum verderblichen Branntwein drängt;
3. Dass für fachlichen Unterricht im rationellen Weinbau und in der Weinbehandlung,
in den weinbautreibenden Gemeinden unmittelbar etwas geschähe sei es durch Ge
nossenschaften, Specialvereine oder Lehrer — damit der Weinbauer nicht länger hinter den
Anforderungen der Neuzeit zurück bleibt, denn er will nicht lernen durch Lesen, sondern im
Althergebrachten fortschlendern!
18. Fortschritte in der Bodencultur
manifestiren sich — wenn auch nur ortweise und langsam doch stetig in Mähien, daher
den bisherigen Bestrebungen und Erfolgen in der Durchlührung von Be- und Entwässer
ungen, Drainagen und Wiesenanlagen einerseits —
wie der Commassirung oder Arrondirung des Grundbesitzes andererseits
hier ein flüchtiger Rückblick gewidmet sein mag.
Was die ersteren betrifft, so sind es die Besitzungen des in Mähren reichstbegüterten
regierenden Fürsten von Liechtenstein (Lundenburg, Eisgrub u. s. w.) zunächst gewesen,
auf welchen schon im Beginne unseres Jahrhundertes grossartige Entwässerungen den Reigen
dieser Bodenmelioration in Mähren eröffneten, welchen in der Folge namentlich an der Thaja,
March, Betschwa, Oder u. s. w. die Entwässerung und Bewässerung von Dominical-Grund-
stücken zur Anlage von Wiesen, andere Güter nachahmten, einen Aufschwung des Graslandes
nach sich ziehend, wie er durch den früheren grossen Bestand von Pferden, Rindern und
Schafen auf den Dominical-Besitzungen von selbst geboten war.
Ganz anders gestalteten sich aber diese Verhältnisse in den letzten 30 Jahren, wo theils
Branntweinbrennereien (heute noch 160 grössere und 577 kleinere, zusammen also 737)
für extendirten Kartoffelbau — und hierauf sich fortgesetzt vermehrende Zuckerfabriken
(heute 50) für extendirten Rübenbau — das ehemalige Grasland auf nahezu ein Drittel
der Fläche reducirten, womit übrigens auch die dem Ziffer nach ziemlich gleichmässige