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Full text : Die Plastik Wien´s in diesem Jahrhundert : Vorlesung gehalten im österr. Museum am 31. October 1876

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Mailand,  noch  in  München  und  in  Paris.  In  Berlin  werden  einige  öffentliche ­
  Baulichkeiten  als  Bildhauerateliers  benützt,  die  ganz  hervorragenden
Bildhauern,  die  sich  bereits  durch  ihre  Werke  Anerkennung  verschafft
haben,  gegeben  werden.  Die  Anzahl  dieser  Ateliers  ist  aber  auch  in  Berlin
eine  geringe,  die  Verleihung  derselben  wird  wie  eine  Auszeichnung  behandelt. ­
  In  Paris,  Dresden  und  München  haben  nur  Professoren  der
Akademie  Ateliers  von  Staatswegen.  In  Wien  fehlte  es  beinahe  ganz  an
Ateliers;  mit  Ausnahme  des  Bildhauers  und  Erzgiessers  Fernkorn  hatten
ja  nicht  einmal  die  Professoren  der  Akademie  der  bildenden  Künste
Ateliers,  deren  Obliegenheit  es  doch  ist,  Zöglinge  in  dieselben  aufzunehmen. ­
  Jetzt  allerdings  wurde  von  Staatswegen  Gelegenheit  genommen,
aus  dem  »Pavillon  des  Amateurs«  auf  dem  Weltausstellungsplatze  Bildhauerateliers ­
  herzustellen,  und  das  ist  von  um  so  höherem  Werthe,  als  in  Wien
stets  über  den  Mangel  an  passenden  Ateliers  geklagt  wurde,  und  die
Wiener  Hauseigenthümer  sich  nicht  gerne  bereit  finden  lassen,  die  Einrichtung ­
  solcher  Räume  in  ihren  Häusern  zu  gestatten.
Die  Schwierigkeit  der  Beschaffung  eines  guten,  wohlfeilen  Materiales
hängt  theilweise  mit  der  Theuerung  der  Frachtsätze  auf  den  Eisenbahnen
zusammen  und  theilweise  mit  dem  Umstande,  dass  der  Bedarf  an  gutem
Materiale,  an  statuarischem  Marmor,  ein  relativ  geringer  ist.  So  lange
nicht  der  Bedarf  sich  vermehrt,  ist  nicht  leicht  abzusehen,  dass  der  Marmor
wohlfeiler  für  Bildhauer  zu  beziehen  sein  wird.  Eine  staatliche  Hilfe  kann
nur  auf  indirectem  Wege  eintreten;  dass  eine  solche  ermöglicht  werde,
das  liegt  wohl  in  den  Wünschen  Aller,  insbesondere  derjenigen,  welche
ein  Interesse  daran  nehmen,  dass  die  einheimischen  Marmorbrüche  zugänglich ­
  werden.
Die  Hauptsache  aber  ist  und  bleibt  es,  dem  betheiligten  Publicum  ein
Interesse  für  die  selbstständige  Bildhauerkunst  einzuflössen,  und  da  ist  es
ein  grosser  Irrthum,  wenn  man  glaubt,  dies  zu  erreichen  durch  Concurrenzgesetze,
  welche  die  Besteller  und  Auftraggeber  in  eine  Zwangslage
versetzen  und  ihnen  die  Freiheit  in  der  Wahl  des  Bildhauers  verkümmern.
Es  dürfte  sich  die  Veranlassung  bieten,  auf  die  Frage  der  Regelung  der
Concurrenz  für  plastische  Bildwerke  zurückzukommen,  und  ich  bemerke  bei
dieser  Gelegenheit,  dass  ich  ein  Freund  eines  geregelten  Concurrenzwesens
bin.  Nur  in  zwei  Staaten  ist  dasselbe  geregelt,  nämlich  in  England  und
Frankreich.  In  Deutschland  hat  sich  die  beschränkte  Concurrenz  beinahe
überall  Bahn  gebrochen.  Für  uns  hat  diese  Frage  auch  deswegen  Bedeutung, ­
  weil  die  Bestrebungen  der  Künstler,  so  wie  auch  die  Lust  der  Auftraggeber ­
  zu  Bestellungen  mit  ihr  in  Verbindung  stehen.  Jeder  Auftraggeber ­
  will  Freiheit  in  der  Wahl  des  Künstlers  haben  und  lässt  sich  diese
nicht  schmälern;  er  beansprucht  diese  Freiheit  als  sein  eigenstes  Recht)
und  dieses  Recht  ist  geübt  worden,  so  lange  die  Kunst  besteht.  Insbesondere ­
  in  Oesterreich  wird  sich  eine  Reihe  selbstständiger  und  autonomer
Körperschaften,  die  über  ihre  Geldmittel  freies  Verfügungsrecht  haben,
            
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