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Volltext: Die österreichisch-ungarische Monarchie in Wort und Bild: Galizien

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In seiner ganzen Ausdehnung wird dieses Cerenwniell noch heute bei den Lasowiaken 
ausgeführt; dieses ist es auch, das wir hier in allgemeinen Zügen wiedergeben, nicht ohne 
hie und da bemerkenswerthe Einzelheiten aus anderen Gegenden hinzuzufügen. 
Sobald die Eltern mit ihrem Sohne darin übereingekommen sind, aus welchem 
Hause sie sich eine Schwiegertochter wünschen, theilen sie dies einem „weisen Hausvater", 
gewöhnlich irgend einem der Verwandten mit, der in diesen Angelegenheiten bewandert ist, 
und bitten ihn, die „andere Seite" anszuforschen, ob man mit der Verbindung einverstanden 
und was für eine Mitgift zu geben man gesonnen sei, wobei auch mitgetheilt wird, was für 
ein Vermögen der Freier von seinen Eltern zu erwarten hat. Sowie diese Verhandlungen 
glücklich zu Ende geführt sind, folgt das formelle „Versprechen" (Lnoevir^). 
Zu diesem Besuche ladet man auch eine „weise Hausmutter" ein. Diese und der 
„weise Hausvater" führen den gemeinschaftlichen Namen: »vmorvosltzb):« (Brautwerber). 
Aus dem Hause des Junggesellen nehmen sie eine mit irgend einem Getränke gefüllte 
Flasche, welche die weise Hausfrau mit einem Bande, das ihr der Bräutigam gibt, 
umwindet, worein sie ein Sträußchen Raute steckt; hierauf brechen sie mit diesen! nach dem 
Elternhause der Braut auf. Vorerst tritt nur das Brautwerberpaar ins Haus ein, der 
Freier jedoch beobachtet vor dem Fenster, was weiter Vorgehen wird. Diese Formalität 
des „Versprechens" geht immer zur Nachtzeit vor sich. Die Eltern der Braut wissen 
bereits, um was es sich handelt, sie thun jedoch so, als wüßten sie nicht einmal, wer die 
Leute sind. Die Brautwerber sagen, sie hätten sich verirrt und seien gekommen, um 
ein Nachtlager zu bitten, sie seien ihres Zeichens Kaufleute und hätten gehört, es sei 
hier eine „junge Kalbin" zu verkaufen. Sie würden dieselbe erwerben, sie aber dann 
einem Anderen abtreten. Die Antwort lautet, daß es besser wäre, wenn man die Sache 
ohne Mittelspersonen abmachen könnte und wenn der Käufer sich in eigener Person 
vorstellcn würde. Da dieser nun eintritt und die vermeintlichen Kaufleute erklären, 
daß eben dieser der Käufer sei, sagt der Vater der Braut: „Höre mein Lieber, anstatt 
diesen Leuten ein Paar Gulden für die Abtretung zu geben, kannst Du ja selbst der Käufer 
sein." Nach diesen Worten folgt das „Fußfassen", das heißt, die jungen Leute neigen sich 
tief zur Erde und fassen mit den Händen nach den Füßen der Anwesenden, zuerst der 
Eltern, dann der Brautwerber und endlich aller Übrigen, zum Zeichen des Dankes. Hierauf 
verkündet der Bräutigam, daß man den ,IüLup° (Leihkauf) trinken müsse, damit die, welche 
ihn hierhergebracht, ihm nicht zürnen. Die „weise Hausfrau" stellt nun die Flasche auf den 
Tisch und der Vater der Braut sagt jetzt zu dieser: „Fange Du an, denn auf Dir steht das 
Fundament." Das Mädchen trinkt dem Bräutigam zu und schenkt ihm das zweite Kelchglas 
ein. Hat er getrunken, so stellt sie die Flasche auf den Tisch und löst das Band davon 
herunter, als erste Gabe des Bräutigams. Nun bewirthen die Älteren einander gegenseitig,
	        
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