IV
BENÜTZUNG DER BIBLIOTHEK
Die Benützung der Bibliothek ist jedermann
gestattet und der Eintritt in dieselbe an allen
Besuchstagen frei. Die Bibliothek ist vom 21. März
bis 20. Oktober an Wochentagen, mit Ausnahme
des Montags, von 9 bis 2 Uhr, an Sonn- und Feiertagen
von 9 bis 1 Uhr geöffnet. Vom 21. Oktober
bis 20. März sind die Besuchsstunden an Wochentagen,
mit Ausnahme des Montags, von 9 bis 1 Uhr
und von 6 bis 8 1 /» Uhr, an Sonn- und Feiertagen
von 9 bis 1 Uhr.
Das Ausleihen der Bücher erfolgt nur gegen
Empfangsschein. Dieser hat den Titel und die
Signatur des entlehnten Werkes, Namen und
Wohnung des Entlehners und das Datum zu
enthalten. Für jedes Werk ist eine besondere
Empfangsbestätigung auszustellen. Als ausgeliehen
ist jedes Werk zu betrachten, das mit Zustimmung
des Bibliotheksvorstandes aus dem Bibliothekslokale
entfernt wird.
Das Weiterleihen in dritte Hand ist nicht
gestattet. Der Entlehner haftet für jede Beschädigung.
Auf Verlangen des Bibliotheksvorstandes
ist jedes entlehnte Werk sofort zurückzustellen.
Bücher und Blätter der Ornamentstichsammlung,
Originalzeichnungen und wertvolle,