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Full text: Officieller Ausstellungs-Bericht - Die Universitäten (Gruppe XXVI, Section 5)

Die Univerfitäten. 
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hat. Aufnahmsbedingungen find das Baccalaureat es lettres und ein Alter von min- 
deftens 24 Jahren. Der Unterricht ift unentgeltlich. Für die beiten Zöglinge 
beftehen acht Stipendien zu 600 Francs. Der Curs umfafst drei Jahrgänge. Am 
Ende des I. und II. ift eine Prüfung abzulegen, welche das Auffteigen in den 
höheren Jahrgang ermöglicht. Nach Abfolvirung des III. erhalten die Zöglinge 
auf Grund einer Prüfung ein Diplom (diplome d’archivilte paleographe), welches 
die Anftellungsfähigkeit an den Archiven und Bibliotheken, an der Academie 
des infcriptions et des belles lettres und an der Ecole de Chartes verleiht. Eine 
feftere Studienordnung und beffere Vertheilung der Lehrftoffe erhielt die Ecole 
durch das Decret vom 30. Jänner 1869. Die vorliegenden Arbeiten der Zöglinge 
zeigten, dafs Frankreich ein Recht hat, auf diefe Specialfchule ftolz zu fein. Der 
treffliche Zuftand feines Archivs- und Bibliothekswefens, deffen Verwalter man nicht 
glaubt wild aufwachfen laßen zu follen, ift nur eine und nicht die gröfste der wohl- 
thätigen Folgen diefer Gründung. Wie die Ecole de chartes, hat die 
Ecole des langues orientales vivantes, 
welche unter Nr. 3470 in ihren Einrichtungen und Arbeiten dargeftellt wurde, 
durch die Decrete vom 8. November 1869 und 11. März 1872 eine ihre Aufgabe, 
praktifche Fertigkeit der orientalifchen Sprachen in einem dreijährigen Curfus 
zu vermitteln, fördernde Reform erfahren. Es verdient mit Rückficht auf die Dinge, 
die bei uns anders, aber nicht beffer find, vermerkt zu werden, mit welcher Ein' 
müthigkeit das Minifterium der auswärtigen Angelegenheiten, des Handels und der 
Marine für das hohe Mehrerfordernifs, welches die Reform bedingte (60.000 Francs 
jährlich), fich bemühten und dafs das Inftitut unter die Obforge des Minifteriums 
für den Unterricht geftellt ift. So fiel es auch nicht dem Ackerbau- und Handels- 
minifterium bei, als fich namentlich durch die Gefetze vom 15. März 1850 und 
21 Jänner 1865, welche den landwirthfchaftlichen Unterricht an den Ecoles 
primaires, den Lyceen und Municipalcollegien einführten, ein immer empfind 
licher werdender Mangel an gefchulten Fachlehrern einftellte, eine höhere land- 
wirthfchaftliche Lehranftalt zu gründen, obwohl demfelben drei Ecoles d’appli- 
cation diefer Art, eine zu Grignon, eine zu Grand-Jouan und eine zu Montpellier 
unterftehen. Auch das verdient bei diefer am 15. April 1869 ins Leben gerufenen 
Organifation des höheren landwirthfchaftlichen Unterrichtes her 
vorgehoben zu werden, dafs dafür nicht eine eigene Hochfchule mit grofsen 
Koften gegründet wurde, fondern derfelbe vielmehr an das Mufeum d’hiftoire 
naturelle angelehnt wurde. Hier empfangen die Eleven den fpeciellen Unterricht 
und nehmen an den Uebungen Theil. Daneben find die Zöglinge gehalten, Vor- 
lefungen an der Facultk des fciences, dem Confervatoire des arts et metiers oder 
der Ecole d’Alfort zu hören. Nach zwei Jahren erhalten diefelben auf Grund einer 
Prüfung ein Diplom, treten mit Unterftützung des Minifteriums in eine Ecole 
pratique d’agriculture und haben dann die Anwartfchaft auf eine Profeffur der 
Landwirthfchaft oder können in einem der 89 in den einzelnen Departements zu 
errichtenden Stationen als Direktoren angeftellt werden. 
Wir haben hiemit die Leiftungen des Minifteriums Duruy für den höheren 
Unterricht nicht erfchöpft. Um vollftändig unfere Aufgabe zu erfüllen, müfsten 
wir die Errichtung zahlreicher neuer Lehrkanzeln, die Reorgamfation des Obfer- 
vatoire zur Hebung mathematifcher Studien, die reichere Dotirung der Bibliothe 
ken, die von ihm unterftützten Publicationen über den Stand und die Fortfchntte 
der Wiffenfchaften, von denen uns die Rapports für l’etat des lettres et lesprogres des 
fciences en France in einer ftattlichen Zahl von Bänden vorliegen, die zu gleichem 
Zwecke geförderten Reifen franzöfifcher Gelehrter, deren praktifche Erfolge uns 
ein Werk von Baudouin, Rapport für l’etat aAuel de l'enfeignement fpA.al et 
de l’enfeignement primaire en Belgique, en Allemagne et en Suiffe (Paris 1865) 
darthun foll; wir müfsten die Mittel zur Hebung der gelehrten Gefellfchaften m 
der Provinz von deren ProduAionsfähigkeit ein voller Kalten Zeugmfs ablegte.
	        
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