größerer Stadtgebiete in Einheiten von vernünftigerem Umfang zu teilen und einen
Rahmen zu schaffen, der eine feste Grundlage für Neuschöpfungen bietet. Es besteht
die Ansicht, daß sich diese Ziele am besten durch das Prinzip der Planung
von Nachbarschaften erreichen lassen.
Die Planung von „Nachbarschaften“ (neighbourhood planning) ist ein Versuch, die
alten Stadtkerne zu erhalten und ihre Grenzen zu sichern, ehe sie verschwinden,
und den neuen Gebieten eine Grundlage zu geben, die ihre gesunde Entwicklung
fördern soll.
Eine Nachbarschaft ist ein begrenztes Gebiet, das Wohnungen nebst den entsprechenden
notwendigen gemeinnützigen Einrichtungen umfaßt. Sie ist keine selbständige
Einheit, sondern ein wesentlicher Bestandteil der betreffenden Stadt oder
Gegend, in der sie liegt. Wenn sie auch äußerlich sichtbare Grenzen wie eine
Straße, eine Bahnlinie, einen Fluß oder ein Stück unverbautes Land haben soll,
so sollen diese doch nicht als Schranken wirken, die enge Beziehungen zur anderen
Nachbarschaft verhindern. Ihre Größe, Art und äußere Gestaltung wird von
örtlichen Umständen abhängen, immer aber soll sie Unterkunftsmöglichkeiten für
verschiedene Einkommens- und Altersstufen, für Haushalte und Familien verschiedener
Art und Größe und eine ziemlich seßhafte Bevölkerung haben. Die hauptsächlichsten
Voraussetzungen sind:
1. Leicht erreichbare Arbeitsmöglichkeiten für eine tunlichst große Anzahl der Bewohner.
2. Wohnungen der verschiedensten Größe und Art.
3. Gute Verbindungen innerhalb des Viertels und nach außen.
4. Gemeinnützige Anlagen, wie Gemeindehäuser, Schulen, Kaufläden usw., in entsprechender
Zahl und bequemer Lage.
Die ökonomische Auswertung dieser gemeinnützigen Einrichtungen, besonders der
Schulen, sowie die Beschränkungen der Entfernungen sprechen dafür, daß eine Bevölkerung
von 5000 bis 10.000 Köpfen für eine Nachbarschaft das Richtige ist,
aber diese Zahlen können je nach den örtlichen Umständen entsprechend abgeändert
werden.
Ständer 17 und 18 Ordnance Survey
(Staatliche Landesvermessung)
Jede durchgeführte Stadtbauplanung beruht in erster Linie auf den von der staatlichen
Landesvermessung angelegten Landkarten, wovon typische Beispiele ausgestellt
sind.
Das Staatliche Landesvermessungsamt wurde im Jahre 1791 gegründet, obwohl
gewisse Arbeiten schon früher durchgeführt worden waren. Die ersten Grafschafts-18