5. Der andauernde Zustrom der industriellen Bevölkerung nach London und in die
umliegenden Grafschaften bildet ein soziales, wirtschaftliches und strategisches Pro
blem, das sofortige Aufmerksamkeit erfordert.
6. Die Zentralstelle sollte, ob beratend oder handelnd, sofort die einzuschlagenden
Wege zur Dezentralisierung und Umsiedlung aus dichtbesiedelten städtischen Ge
bieten in bezug auf die folgenden Punkte prüfen und die entsprechenden Maß
nahmen formulieren.
I. Für welche dichtbesiedelten städtischen Gebiete ist eine solche Dezentralisierung
oder Umsiedlung wünschenswert?
II. Wie weit sollen in Fällen, wo eine solche Dezentralisation oder Umsiedlung
wünschenswert ist, die folgenden Faktoren in ihrer Entwicklung gefördert oder in
Angriff genommen werden?
a) Gartenstädte oder -Vorstädte.
b) Satellitenstädte.
c) Industriegebiete.
d) Weiterer Ausbau schon bestehender Kleinstädte oder örtlicher Zentren (sofern
sich entsprechende Städtebaupläne darauf anwenden lassen).
e) Andere geeignete Maßnahmen.
In allen diesen Fällen muß Vorsorge getroffen werden, daß
a) für die Erfordernisse der Industrie (in bezug auf das Vorhandensein der
nötigen Arbeitskräfte, der entsprechenden Märkte, Verkehrsmittel und elektrischen
Kraftanlagen) sowie für die sozialen Erfordernisse und Wohnbedürfnisse der
Gesamtheit entsprechend gesorgt wird;
b) daß die Gefahren eines unnötigen Konkurrenzkampfes vermieden werden;
c) daß strategische Erwägungen entsprechend berücksichtigt werden.
Der Zeitfaktor spielt bei Städtebauplänen, die unter II fallen, eine wichtige Rolle.
Ohne die private Bautätigkeit auszuschalten, sollten durch das Town-and-Country-
Planning-Gesetz vom Jahre 1932 dazu berechtigte Gesellschaften und Gemeinde
verwaltungen (deren letztere besondere Möglichkeiten bezüglich der Wohnbaufrage,
des Straßenbaues und sonstiger gemeinnütziger Leistungen haben) in der Ausführung
solcher Projekte gefördert werden, und
a) wo es notwendig erscheint, sollte ihnen Gelegenheit gegeben werden, die Pro
bleme gebietsmäßig und nicht für eine einzelne Gemeinde allein zu behandeln.
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