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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

V

1.  Eine  möglichst  genaue  Darstellung  der  Organisation  des  Unterrichts,
nach  Fächern  geordnet.
2.  Möglichst  vollständige  Angaben  über  Natur  und  Verwendung  der  Lehrmittel ­
  für  die  verschiedenen  Fächer  und  in  den  üblichen  Sprachen.
3.  Eine  Besprechung  dessen,  was  die  Ausstellung  an  Lehrmitteln  und
Schülerarbeiten  geboten.
Um  diesem  Berichte  eine  entsprechende  Grundlage  zu  geben,  wurde  ferner
eine  historisch  -  statist  ische  Darstellung  des  gesammten  österreichischen ­
  Unterrichtswesens  von  der  Commission  als  wünschenswerth  erkannt,
welche  dem  eigentlichen  Ausstellungswerke  als  Einleitung  vorausgehen  sollte.
Ausserdem  wurde  von  der  Commission  der  Grundsatz  genehmigt,  dass
nur  die  Schulen,  welche  im  Amtsbereiche  des  k.  k.  Unterrichtsministeriums ­
  liegen,  zu  berücksichtigen,  und  dass  die  Fachreferate  auf  Volks-  und
Mittelsclmlen  zu  beschränken  seien.  —  Die  Natur  der  Verhältnisse  bringt
es  mit  sich,  dass  Hochschulen  sich  an  Ausstellungen  nur  in  geringem  Masse
betheiligen,  und  dass  die  Leistungen  der  Schulindustrie  für  dieselben  nicht
jenen  entscheidenden  Werth  haben,  wie  für  Volks-  und  Mittelschulen.  —  Die
Freiheit  des  Lehrens  und  Lernens  ist  unverträglich  mit  den  festen  Normen  des
übrigen  Unterrichtes,  welche  hier  den  Gegenstand  der  Darstellung  bilden.  —
Nur  die  geschichtliche  Einleitung  durfte  die  Hochschulen  nicht  ausschliessen.  —
Der  Bericht  über  den  Stand  des  Unterrichtes  der  verschiedenen  Fächer
konnte  um  so  weniger  das  Werk  eines  Einzelnen  sein,  als  auch  die  noch  verfügbare ­
  Zeit  bis  zur  Eröffnung  der  Weltausstellung  eine  kurze  war.
Es  wurde  also  von  der  Commission  die  Nothwendigkeit  anerkannt,
Specialreferenten  zu  wählen  und  zwar  aus  den  Kreisen  der  Schulwelt  selbst,
Persönlichkeiten,  welche  mit  der  wünschenswerthen  Fachbildung  auch  die  praktische ­
  Lehrerfahrung  vereinigten.  —  Und  da  vorauszusehen  war,  dass  diese
Fachberichte  keinen  geringen  Aufwand  von  Zeit  und  Mühe  kosten  würden,
so  musste  man  sich  zu  einer  weitgehenden  Theilung  der  Arbeit  entschliessen.
Um  dem  Werke  bei  obwaltenden  Umständen  doch  die  nöthige  Einheit  der
Methode  zu  wahren,  wurde  im  Sinne  des  genehmigten  Planes  eine  Instruction ­
  für  die  Fachreferenten  entworfen,  welche  folgende  leitenden  Gesichtspuncte
feststellte:
1.  Jeder  Specialbericht  gibt  eine  möglichst  vollständige  Uebersicht  der
auf  das  Fach  bezüglichen  gesetzlichen  Bestimmungen,  sowie  der  approbirten
und  in  Gebrauch  stehenden  Lehrbücher  und  anderer  Lehrmittel  ohne  Rücksicht
auf  die  Ausstellung.
2.  Die  Uebersicht  soll  sich  wo  möglich  auf  die  Zeit  von  1850—187.3
erstrecken,  und  sowohl  die  einheimischen  als  ausländischen  Lehrmittel  umfassen.
            
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