2. Lehrmittel.
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des halben-, viertel-, achtel- bis zweiunddreissigstel Liters und der
decimalen Theile des Liters für die Flüssigkeitsmasse, ferner von i / 16)
Vs, Y», Va und. 1 Liter für das Trockenmass, das Gewichtsmass (mit
den Abbildungen von 5, 2 und 1 Kilogramm, 50, 20, 10, 5, 2 und 1
Dekagramm, 5, 2 und 1 Gramm), ferner eine Abtheilung für die gegen
seitigen Verhältnisse der alten und neuen Masse, endlich eine Ver
gleichung des Zollmasses mit dem Metermasse.
33.-36. Villicus, Kranz, k. k. Professor an der Staats-Oberrealschule am
Schottenfelde in Wien:
a) „Rechenapparat für den Zahlenraum von 1 bis 100.”
b) „Rechenapparat für den Zahlenraum von 1 bis 100, in Verbindung mit
einer Rechentafel.”
c) „Bruchstäbe zur Versinnlichung der Brüche.”
d) „Die neuen Masse und Gewichte in der österreichischen Monarchie”.
(Tabelle in Farbendruck. 3. Auflage. Wien 1873. Druck und Verlag
von L. W. Seidel und Sohn.) Mit einer Broschüre.
37. Vlk, Josef, k. k. Lehrer und Bezirks-Schulinspector in Prag: „Knopf-Rechen
maschine”.
38. Vogl, Johann, Lehrer an der Uebungsschule der k. k. Lchrer-Bildungsanstalt
in Graz: „Tabellen für den ersten Rechenunterricht.”
39. — 40. Walter, Josef, Director der k. k. Lehrer-Bildungsanstalt in Jicin:
a) „Rechenapparat.”
b) „Das metrische System” nach französischer Art.
VIII. Unterricht in der Naturkunde.
A. Naturgeschichte und Landwirthschaft.
Bericht von Professor Dr. J. Woldfich in Wien.
Die Wichtigkeit und Berechtigung des naturwissenschaftlichen oder, um
uns eines modernen Ausdrucks zu bedienen, des realen Unterrichtes auf allen
Stufen geistiger Entwicklung ist eine Thatsache geworden, die höchstens nur
ein Uneingeweihter leugnen kann. So viel ist sicher, dass in allen Cultur-
staaten der naturwissenschaftliche Unterricht neben dem sprachlichen gepflegt
wird, und wo diess nicht der Fall ist, sich das Bestreben darnach immer mehr
kundgibt. Was speciell den naturgeschichtlichen Unterricht an niederen
Schulen anbelangt, an denen damit gewöhnlich der landwirtschaftliche Unter
richt verbunden ist, so finden wir die ersten Bestimmungen hierüber für
Oesterreich in der „allgemeinen Schulordnung” vom 6. December 1774,
wo es bezüglich der „gemeinen oder Trivialschulen” heisst: ] )
1) Die Gründung der österreichischen Volksschule durch Maria Theresia, von J. Freiherr
von Holfert, Prag 1860. Seite 325.
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