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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

102 Volles- und Bürgerschulen: VIII. Unterricht in der Naturkunde. 
Zeichen an: redet von dem Nutzen und Gebrauche der Dinge, von dem Handel, der damit 
getrieben wird. Lasset alles wohl betrachten und die sich ähnlichen Dinge von einander 
wohl unterscheiden. Lasset zu dem Ende immer mehrere Schüler an den Tisch oder den 
Ort treten, wo ihr die Dinge vorzeiget, bis alle dazu gekommen sind. Lasset sie zugleich, als 
sie die Gegenstände besehen, alles angeben, was ihr über dieselben vorgetragen habt. Er 
innert sie dabei an dasjenige, was sie von den Naturgegenständen bei dem Unterrichte 
über die vaterländische Geographie gehört, oder sonst gesehen und erfahren. Ermuntert 
sie, aus dem ihnen vorgelegten Lehrbuche nachzulesen, oder auch über den erhaltenen 
Unterricht schriftliche Aufsätze zu bringen. Weiset sie an, auf ihren Spaziergängen, bei 
ihrem Aufenthalte in Gärten, auf dem Lande u. s. w. alles, was unter die Sinne kommt 
wohl zu beachten, selbst auch Sammlungen von allerlei Sachen theils in freier Natur, auf 
Bergen, in Wäldern, im Wasser, theils bei Materialisten, Apothekern u. s. w. zu machen, 
und aufzubewahren, oder auch selbst die bei der Schule befindliche Sammlung zu bereichern. 
Redet öfter die Sprache der Verwunderung und des Erstaunens über die künstliche, weise 
Einrichtung der Dinge, über den Reichthum derselben, über das Viele, was uns noch ver 
borgen bleibt u. s. w. Stimmet dadurch die Herzen zur Bewunderung der Natur, und zu 
religiösen Gefühlen über Gottes Allmacht, Weisheit und Güte. Lehret eure Schüler die Erde 
als Gottes Tempel ansehen und würdig in derselben wandeln.” — (A. Hye’s „Methodenbuch” 
Absatz VII. S. 406.) 
Der Urheber dieser Ansichten über Metnodik muss jedenfalls nicht nur 
mit den Naturwissenschaften seiner Zeit, sondern auch mit der Praxis ihrer 
Verwerthung für den Unterricht sehr vertraut gewesen sein. 
1. Gesetzliche Bestimmungen. 
Die Verordnung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unter 
richt vom 23. März 1855 enthält im §. 9 Nachstehendes über naturge 
schichtlichen Unterricht: 
Es gehört ferner zur Aufgabe der vierclassigen Hauptschule, ihren Schülern die 
unentbehrlichen und wissenswerthesten Kenntnisse aus der Natur- und Vaterlandskunde 
beizubringen; dieses hat jedoch nicht in besonderen Lehrstunden, sondern durch die Er 
läuterung des bezüglichen Stoffes in den vorgeschriebenen Lesebüchern bei dem Leseunter 
richte, durch gelegentliche Erzählungen, durch Veranschaulichung von Gegenständen und 
durch Hinweisung auf die Erscheinungen der Natur zu geschehen.” 
In den Lehrplänen der seit den Fünfziger Jahren ins Leben gerufenen 
zweijährigen Lehrerbildungs- Curse standen auch als Gegenstände die 
Naturwissenschaften und die Landwirthschaftslehre verzeichnet und wurden 
von einem Hauptschullehrer besorgt oder auch nicht, was noch besser war. 
Ueberhaupt stand es seit etwa 1820 bis in die neueste Zeit um den natur 
wissenschaftlichen Unterricht viel schlechter als unmittelbar nach der josephini- 
schen Zeit; jene oben citirten pädagogischen Grundsätze dieses Unterrichtes 
sind sammt diesem selbst verloren gegangen. Für die Landwirthschaftslehre 
bestanden wohl an einzelnen Mittelschulen besondere Lehrcurse 1 ), die jedoch 
in den wenigsten Fällen ihren Zweck erreichten, weder der Form noch dem 
"Wesen nach. 
1) Der Berichterstatter selbst hat einen solchen landwirthschaftlichen Lehrcurs im Jahre 1867 
ins Leben gerufen und bis 1869 unentgeltlich fortgeführt, wobei er die in die Landwirtschaft ein 
schlagenden Lehren der Naturgeschichte, Physik und Chemie vortrug, und die Lehramtscandidaten 
in der Versuchsanstalt der Landwirtschafts-Gesellschaft (in Salzburg), die er ebenfalls unentgeltlich leitete, 
praktisch unterwies.
	        
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