122
Volks- und Bürgerschulen. IX. Unterricht im Schreiben.
Ministerium mit dem Erlasse vom 2. Februar 1866 Nro. 2270/C. TJ. sich be
stimmt gefunden, die Wahl der Methode und der Lehrmittel für den
Schreibunterricht an Volksschulen den Lehrern zir überlassen.
Durch die späteren Gesetze ist wohl das Ziel dieses Unterrichtszweiges fest
gestellt und bestimmt worden, dass dieser mit dem Sprachunterrichte und den
sonstigen schriftlichen Arbeiten der Schüler in innige Verbindung gebracht
werden solle. Liese letzteren Bestimmungen beschränken den Lehrer nicht im
entferntesten, nach seiner Individualität und Ansicht beim Schreibunterricht
irgend eine Lehr-Methode in Anwendung zu bringen, und ist ihm so die
Möglichkeit geboten, die besten Erfolge in demselben auf beliebigem Wege
mit selbstgewählten Lehrmitteln zu erzielen.
Nach den Einsendungen, welche vorliegen, zeigen sich die erzielten Erfolge
der erwähnten Massregel im Durchschnitte günstig, in einzelnen Schulen auch
sehr gut; mitunter fällt aber eine Verschiedenheit in den Schriftcharakteren
auf, welche nur durch die Ungleichheit der von den einzelnen Lehrern ange
wendeten Methoden und Lehrmittel erklärt werden kann.
Die nachstehend angeführten Lehrmittel für den Schreibunterricht, als:
Vorschriften und Schreib-Theken, mit und ohne vorgedruckto Musterzeilen,
welche zur Ausstellung eingesendet wurden, entsprechen meist den neueren Ge
schmacksrichtungen und Bedürfnissen des Geschäftslebens.
2. Lehrmittel.
Die Lehrmittel für diesen Unterrichtszweig umfassen auch die Darstellung
solcher Schriftzeichen, wie sie bei den verschiedenen Nationalitäten des öster
reichischen Staates üblich sind, und berücksichtigen in den Wörtern und Texten
auch die betreffenden Sprachen.
Solche Lehrmittel sind exponirt von:
1. Albel Wenzel unter dem Titel: „Formen der Current- und Lateinschrift,”
empfohlen von der Lehrerconferenz des Bezirkes Wels.
2. Folkner Franz, k. k. Grundbuchsführer: „Vorschriften zur leichten und
gründlichen Erlernung der deutschen Current-, sowie der lateinischen
Schrift, für den Unterricht im Schon- und Schnellschreiben.”
Diese Vorschriften liegen in geschriebenen Exemplaren vor.
3. Fritsch, Professor der Kalligraphie in Graz: „Vorlegeblätter für das
kaufmännische Schreiben und die höhere Kalligraphie.” Herausgegeben für
die Akademie, für Handels- und Industrieschulen. Graz, bei Otto.
4. Fuchs Ignaz. „K. K. ausschliessl. priv. Musterschreibhefte für Volks-,
Bürger- und Gewerbeschulen.” Prag und Wien.
Diese Schreibhefte, welche vorgedruckte Musterzeilen enthalten, sind
für fast alle Sprachen der Monarchie eingerichtet.
Uebrigens hat Herr Fuchs auch verschiedene Hefte von sogenanntem