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Volks- und Bürgerschulen. XIII. Blindenunterricht.
fühlte. Der siebente Plan endlieh , wurde von dem Instituts - Obergärtner
Heinrich in Mödling als ein Normalplan für Landschulgärten entworfen. Er
ist für Landgemeinden sehr instructiv, und hat den weiteren Werth, dass
er nur die Area eines österreichischen Metzens beansprucht. Er enthält
überdiess ausser allem Nothwendigen noch eine Laube, ein Mist- und ein Laub
beet, Blumenbeete, Maulbeerbäume und Hecken. Ein so einfacher Plan wird
die Landbevölkerung darüber aufklären, dass die Schwierigkeiten und die Kost
spieligkeit der Anlegung eines guten Schulgartens nur eingebildet sind. Und wie
er der Landbevölkerung den Muth geben wird, solche Gärten anzulegen, so
wird er den Lehrern den Muth und die Lust verleihen, so einfache Gärten zu
leiten, da die nöthigen Kenntnisse für den thätigen Mann nicht schwer zu er
langen sind, wenn gleich dieselben in Bälde dem Nachwuchse der Lehrcr-
Bildungsanstalten leichter zu erreichen sein werden, als den bereits im Lehramte
thätigen Männern des jüngeren und mittleren Lebensalters.
XIII. Blindenunterricht.
Bericht von Director M. Pablasek in Wien.
1. Gesetzliche Bestimmungen.
Die gesetzlichen Bestimmungen in Betreff des Blindenunterrichtes im öster-
i eichischen Kaiserstaate sind auf einen Auftrag des Kaisers Franz I. an die
k. k. Hof Commission in Wohlthätigkeits - Angelegenheiten vom Jahre 1805
zurückzuführen, 1 ) in Folge dessen Jacob Braun, der erste Schüler Johann
Wilhelm Klein’s, des Gründers des Blindenunterrichts in Oesterreich, nach
einem nicht ganz fünfzehnmonatlichen Unterrichte in den elementaren Schul
gegenständen, in Musik und Handarbeit, am 6. August desselben Jahres in
Gegenwart mehrerer Mitglieder der genannten Hof Commission einer Prüfung
unterzogen wurde, deren überraschendes Ergebniss als die Veranlassung der
Gründung der österreichischen Blindeninstitute angesehen werden muss.
Auf den von dieser Hofcommission im April 1806 erstatteten Vortrag
erfolgte am 8. November 1808 die kaiserliche Entschliessung, nach welcher
dem oben genannten ersten österreichischen Blindenlehrer J. W. Klein eine
angemessene Besoldung aus dem Schulfonde und acht arme blinde Kinder auf
Kosten des niederösterreichischen Landbruderschafts-Fondes zur Aufnahme in
die von ihm errichtete Privatanstalt zugewiesen wurden. In dem bezüg
lichen Hofdecrete vom 29. November 1808 heisst es unter Anderem:
Seine Majestät sind in Erwägung des bedauerungswürdigen Zustandes der Blinden
bewogen worden, in Ansehung der Bildung derselben eine besondere Fürsorge zu treffen,
i) Geschichte des Blinden-Unterrichtes und der den Blinden gewidmeten Anstalten in Deutsch
land, von Joh. Wilh. Klein. Wien 1837, Seite 35.