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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

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Volks- und Bürgerschulen. XIII. Blindenunterricht. 
bildung fähig sind, einige mechanische Fertigkeiten erlernen zu lassen, die ihnen ihr Loben 
angenehmer machen, was entweder wegen Mangels an geeigneten Lehrern, oder wegen der 
zu kostspieligen Haltung besonderer Lehrer für einen einzigen Blinden sonst nicht geschehen 
konnte. Unter den für das Blindeninstitut sich eignenden Lehrgegenständen sind vor allen 
jene zu berücksichtigen, die das Herz bilden, nämlich Religion und Moral; dann jene 
welche die Verstandeskräfte besonders üben, Sprachlehre, Kopfrechnen, Kenntnisse über 
die Umgebungen, Vorsichtsmassregeln gegen Gefahren. Das, was sonst noch zu lehren 
kommt hängt von den Anlagen der Kinder ab. Für die höhere Ausbildung wird Geschichte 
und Erdbeschreibung von wesentlichem Nutzen, minder brauchbar aber Lesen, Schreiben 
und Rechnen in erhabener Schrift sein. Unentbehrlich bleibt der Unterricht in mechanischen 
Fertigkeiten. Ferner gehört die Musik zu den angenehmsten Beschäftigungen der Blinden.” 
Mit Allerh. Entschliessung vom 28. April 1829 hat der Kaiser laut Hof- 
kanzlei-Decretes vom 1. Mai desselben Jahres, Z. 10030, die Statuten des von 
J. W. Klein im Jahre 1826 gegründeten Vereins zur Unterstützung er- 
wachsen er Blinden in Wien genehmigt. 
Durch Anregung von Regierungsmännern oder Privatwohlthätern unter 
Mitwirkung der Regierung, namentlich durch amtliche Beiziehung des Gründers 
der beiden Wiener Institute oder seiner Nachfolger zu Rath und That bei den 
Grundlagen sowohl, als bei dem Aufbau und der inneren Einrichtung, ent 
standen im Verlaufe der Zeit von 1807 bis 1872 die übrigen Blinden-An- 
stalten im Kaiserreiche, und zwar die zu Prag, Pest, Linz (Mailand, 
Padua), Brünn, Lemberg und nächst der hohen Warte in Unter-Döbling. 1 ) 
Die vom niederösterr. Landtage in der Session von 1872 beschlossene Errich 
tung von zwei Vorschulen für blinde Kinder aus Niederösterreich ist 
vom Landesausschusse bereits in Angriff genommen. 
Das Studien - Hofcommissions - Decret vom 26. November 1818 Z. 3941, 
weiset auf die Nothwendigkeit hin, bei der Unzulänglichkeit der Blinden - Insti 
tute für die grosse Zahl der bildungsbedürftigen blinden Kinder dahin zu wirken, 
dass dieselben in dem Elternhause gleich den sehenden Kindern körperlich und 
geistig sich entwickeln, damit sie mit dem erreichten siebenten Lebensjahre 
fähig dastehen, mit den sehenden Kindern die Ortsschule zu besuchen und an 
dem Unterrichte nach Massgabe ihres Gebrechens theilzunehmen. 
Die Regierungs-Verordnung vom 30. December 1842, Z. 76696, greift 
diese Frage abermals auf und unterzieht sie einer eingehenden Behandlung 11 ), in 
Folge deren die Allerh. Entschliessung vom 28. April 1846 den Unterricht 
blinder Kinder in den Schulen der Sehenden anordnet, welche Anord 
nung mit Decret der obersten Unterrichts - Behörde vom 7. Mai desselben 
Jahres, Z, 3469, vom 12. Juni 1865, Z. 1804, und auch später wieder allen 
1) Die grossartigen und überaus zahlreichen Spenden zur Gründung dieser jüngsten Anstalt 
in öestermch füllen die Blatter emes umfangreichen Gedenkbuches für die Mit- und Nachwelt. Die 
schone Idee und ihre mühevolle Durchführung ist ein Verdienst des Dichters Ludwig August 
2) Joh. Wille Klein schrieb auf Grund der ihm amtlich aufgetragenen Begutachtung dieses 
Gegens andes die 1843 und 1843 erschienene „Anleitung, blinden Kindern die nöthige Bildung in 
den Schulen ihres Wohnortes und in dem Kreise ihrer Familien zu verschaffen."
	        
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