Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

154

Volks-  und  Bürgerschulen.  XIII.  Blindenunterricht.

gemeinschaftliche  Ziele  erhalten,  so  dass  der  Uebertritt  aus  der  einen  in  die  andere ­
  auf  glcichmässig  bearbeiteten  Boden  führe.  Die  Grundzüge  derselben
sind  folgende:
„Der  Unterricht  der  Blinden  ist  ein  dreifacher,  ein  intellectueller,
musikalischer  und  industrieller.  —  Der  intellectuelle  ist  ein  elementarer ­
  und  ein  fortschreitend  höherer.  Der  elementare  hat  die  niedere  Volksschul ­
  -  Bildung,  der  fortschreitend  höhere  die  den  Blinden  zugängliche  einer
Bürgerschule  zum  Ziel.  —  Der  musikalische  Unterricht  geht  in  seinen  Anfängen
mit  der  elementaren,  in  seinem  weiteren  Fortschritte  mit  der  höheren  Schulbildung ­
  stufenweise  vor  und  wird  da  für  vorzugsweise  Begabte  Berufs-  oder
Brotstudium.  —  Der  industrielle  Unterricht  geht  in  gleicher  Weise  vor  und
wird  nach  Talenten,  Neigungen  und  Lebensverhältnissen  in  einer  oder  der  andern ­
  Handarbeit,  oder  in  einem  oder  dem  andern  Gewerbe  Borufsheschäftigung
der  Blinden.  —  Der  gesammte  Unterricht  wird  auf  acht  Jahrescurse  vertheilt,
von  denen  je  zwei  in  aufsteigender  Richtung  eine  Schulclasse  bilden.  —  Der
mit  dem  Unterrichts  -  Ministerial  -  Erlasse  vom  23.  März  1855,  Z.  18788,  für
Hauptschulen  vorgeschriebene  Unterrichtsplan  bildet  die  Grundlage  für  das
Ausmass  des  elementaren  Schulunterrichtes  in  der  ersten,  zweiten  und  dritten
Classe;  die  vierte  Classe  nimmt  aus  den  Lehrgegenständen  der  mit  den  Hauptschulen ­
  verbundenen  Unter  -  Realclassen  die  für  Blinde  angemessenen  auf  und
legt  dem  Unterrichte  in  denselben  ein  analoges,  mit  dem  Gebrechen  der  Blindheit ­
  vereinbarliches  Lehrziel  zu  Grunde.

Ueber  sicht
der  Lehrgegenstände  des  Schulunterrichts  und  ihrer  wöchentlichen
Stundenzahl.

Lehrgegenstände

—
Wöchentliche  Stundenzahl
in  der  Classe

I  |  II  |  III  I  IV

Religionslehre
Deutsche  Sprache  mit  mündlichem  Vortrag  und  Aufsätzen
Schreiben  flacher  und  tastbarer  Schrift
Rechnen
Geometrie
Vaterlandskunde
Allgemeine  Geographie  und  Geschichte
Naturgeschichte
Naturlehre
Technologie
Vorlesen  (gemeinschaftlich  für  alle  Classen)
Turnen  (in  Ahtheilungen  für  Knaben  und  Mädchen)  .  .  .
Gesang  (in  Abtheilungen  für  Anfänger  und  Vorgeschrittene)

2
8
2
5
6
je  3
je  4

2
7
2
5
6
je  3
je  4

3
4
2
4
2
6
je  3
je  4

2
3
1
2
1
4
2
1
1
6
je  3
je  4

Zusammen  .  .  .  .  j

30  |  29

28  |  30  |
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.