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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

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Lehrer-Bildungsanstalten.

ihr  eigenes  Studium  wesentlich  beeinträchtigenden  Privat-TJnterrichtes  sich  ihren
.  Lebensunterhalt  zu  erwerben.
Die  alten  Präparandien  standen  unter  unmittelbarer  Leitung  der  Directoren
der  betreffenden  Hauptschulen.  Nicht  überall  war  ein  eigener  „Lehrerbildner”
mit  der  V  erpflichtung,  die  Lehramts-Zöglinge  unter  der  Oberleitung  des  Directors
  in  und  ausser  der  Anstalt  zu  überwachen  und  sich  dem  Unterrichte  derselben ­
  zu  widmen,  angestellt.  Wenn  der  Director  und  Lehrerbildner  den
Präparanden-Unterricht  —  ersterer  natürlich  neben  seinen  Arbeiten  als  Lehrer
und  Director  der  Hauptschule  —  nicht  bewältigen  konnten,  waren  der  Katechet
als  Religionslehrer,  die  geeignetsten  Hauptschullehrer,  ein  Nebenlehrer  für  den
Musikunterricht,  ausnahmsweise  auch  Lehrer  anderer  Schulen  oder  wissenschaftlich ­
  gebildete  Männer  aus  anderen  Ständen  heranzuziehen.  So  war  zum  weitaus ­
  grössten  Theile  der  Unterricht  der  Lehramts  -  Candidaten  Nebenbeschäftigung. ­
  Die  Entlohnung  entsprach  diesen  Verhältnissen.
Der  Lehrkörper  der  reorganisirten,  besser  der  neu  errrichteten  Lehrer-Bildungsanstalten
  ,  besteht  aus  dem  Director,  aus  zwei  bis  vier  Hauptlehrern,
den  Heligions-Lehrern,  den  Uebungsschullehrern  und  den  erforderlichen  Hilfslehrern ­
  und  wird  yom  Minister  für  Cultus  und  Unterricht  nach  Einvernehmung
der  Landes-Schulbehörde  ernannt.
Die  Directoren  sind  zu  10,  die  Hauptlehrer  zu  20,  die  anderen  Lehrer
zu  30  wöchentlichen  Unterrichtsstunden  verpflichtet;  die  für  einzelne  Fächer
angestellten  Hilfslehrer  haben  selbstverständlich  eine  durch  Vereinbarung  festgesetzte ­
  Stundenzahl  zu  ertheilen.
Durch  das  Reichsgesetz  vom  15.  April  1873  ist  die  pecuniäre  Stellung
des  Lehrpersonales  an  den  staatlichen  Bildungsanstalten  für  Lehrer  und  Lehrerinnen ­
  in  sehr  erfreulicher  Weise  geregelt  worden.  Die  Ziffersätze  für  Directoren
und  Hauptlehrer  entsprechen  jenen  für  Gymnasien  und  Realschulen.  Die
Katecheten  und  Uebungsschullehrer  beziehen  in  Wien  1000  fl.,  an  anderen
Orten  800  fl.  an  Gehalt  und  Quinquennal-Zulagen  von  100  fl.,  ausserdem  eine
nach  den  Ortsverhältnissen  verschieden  hohe  Activitäts-Zulage,  welche  zwischen
200  fl.  und  400  fl.  variirt.  Der  Gehalt  der  Unterlehrer  beträgt  600  fl.
Die  Pensionsfähigkeit  tritt  ein  nach  zehnjähriger  Dienstzeit.
Die  Neuheit  der  selbstständigen  Bildungs-Anstalten  für  Lehrer-  und
Lehrerinnen  macht  es  erklärlich,  dass  die  Verwirklichung  der  ihrer  Organisation ­
  zu  Grunde  liegenden  Principien  noch  keine  vollständige  ist.
Protz  der  alljährlich  aufgewendeten  sehr  bedeutenden  Summen  bleibt  noch  viel
zu  thun  übrig.  An  nicht  wenigen  Anstalten  bedarf  es  vor  Allem  einer  ansehnlichen ­
  1  ermehrung  der  Lehrmittel,  besonders  jener  für  den  naturwissenschaftlichen ­
  Unterricht,  sowie  der  Beischaffung  zweckentsprechender  Bibliotheken,
vornehmlich  in  allgemein  pädagogischer  und  methodischer  Richtung.  Die  meisten
leiden  aber  unter  dem  Drucke  unzureichender  oder  nicht  zweckdienlicher
Locale.
            
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