Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

XII.  Haushaltungskunde  und  weibliche  Arbeiten.

225

XII.  Haushaltungskunde  und  weibliche  Arbeiten.
Bericht  von  Director  R.  Niedergesäss  in  Wien.
Die  Stellung,  welche  an  Lehrer-Bildungsanstalten  die  Landwirthschafts-Lehre
  im  naturwissenschaftlichen  Unterrichte  entnimmt,  behauptet  an  den
Lehrerinnen-Bildungsanstalten  die  Haushaltungskunde.  Der  Gegenstand  ist
neu,  und  wenn  der  Name  niemals  die  Hauptsache  ist,  so  dürfte  man  wohl  über
kurz  oder  lang  zu  der  Einsicht  kommen,  dass  jene  Parthie,  die  sich  vorwiegend
auf  Physik  und  Chemie  stützt,  dort  ihre  Erledigung  finden  kann,  während  das
rein  Technologische,  wie  etwa  Kenntniss  und  Behandlung  der  Stoffe,  Verwendung ­
  und  Handhabung  mechanischer  Verrichtungen  und  Maschinen  recht
wohl  beim  Unterricht  in  den  weiblichen  Arbeiten  erlediget  werden  kann.  Jedenfalls ­
  ist  zu  constatiren,  dass  man  in  den  Bestrebungen,  den  Gegenstand  im
Unterricht  einzubürgern,  des  Guten  eher  zu  viel  als  zu  wenig  thut.
An  der  k.  k.  Bildungsanstalt  für  Lehrerinnen  bei  St.  Anna  in  Wien  umfasste ­
  die  Haushaltungskunde  im  vorigen  Jahre  folgende  Hauptpuncte:  Kreislauf
von  Kohlenstoff  und  Sauerstoff;  Lehre  vom  Stoffwechsel;  Eigenschaften  der
atmosphärischen  Luft;  Wasserdampf,  Kohlensäure,  Ammoniak;  die  Bespirationsmittel;
  Ventilations  -  Vorrichtungen  in  Schulen;  Desinfection;  Trinkwasser;
Mineralwasser;  Cellulose;  Bekleidung;  trockene  Destillation;  geistige  Gährung,
Essigbildung;  Fette  und  deren  Verwendung;  Proteinsubstanzen;  Nahrungsmittel-Lehre;
  Pflege  der  Haut,  der  Haare  und  der  Zähne.  Das  Technologische  fand
heim  Unterrichte  in  den  weiblichen  Arbeiten  seine  Erledigung.
Was  den  Unterricht  in  den  weiblichen  Arbeiten  betrifft,  so  wird  derselbe ­
  in  der  L,  II.  und  III.  Classe  der  Lehrerinnen-Bildungsanstalten  ertheilt
und  zwar  in  den  beiden  Unterclassen  je  wöchentlich  2,  in  der  III.  Classe
wöchentlich  1  Stunde.  Sogenannte  Luxusarbeiten,  wie  sie  früher  häufig  von  den
Klosterschulen  ausgeführt  wurden,  sind  principiell  ausgeschlossen.  Der  Unterricht ­
  bezweckt  auch  weniger  Ausbildung  in  technischen  Fertigkeiten,  da  der
nothwendige  Grad  derselben  vorausgesetzt  werden  muss,  als  vielmehr  die  eigentliche ­
  Befähigung  zum  Unterrichte  in  diesem  Gegenstände.  Die  gegenwärtig
vorgeschriebenen  Zweige  des  Arbeits  -  Unterrichtes  sind  folgende:  Häkeln,
Stricken,  Nähen,  Netzen,  Tapisserie-Arbeiten,  Schlingen,  Weisssticken,  Plattsticken ­
  mit  Farben  (letzteres,  wo  die  Zeit  ausreicht).
Nach  Thunlichkeit  wird  das  Ausbessern  (Flicken)  der  Wäsche  berücksichtiget. ­
  Die  Wäschestücke  werden  als  Modelle  (im  verkleinerten  Massstahe)
ausgeführt.
Dem  einjährigen  Specialcurse  für  Arbeits-Lehrerinnen  liegt  derselbe  Plan
zu  Grunde.  Der  Erziehungslehre  und  der  Haushaltungskunde  sind  wöchentlich
je  2  Stunden  in  diesem  Curse  gewidmet.

n.

lä
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.