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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

A. Latein. 
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und eingeübt; bei der Formenlehre des Verbums in gleicher Weise der Ge 
brauch des Infinitivs nach einigen besonders wichtigen Verben und adjectivi- 
schen Prädicats - Ausdrücken und der Gebrauch des Conjunctivs nach einigen 
Conjunctionen des Grundes, der Absicht, Folge und Bedingung. In der II. Classe 
werden diese syntactischen Formen erweitert und kommen noch der Accusativus 
cum Infinitivo und der Ablativus absolutus hinzu. 
In der III. Classe entfallen von den wöchentlich 6 Stunden auf Gram 
matik 2 Stunden: Casuslehre unter Zugrundelegung einer passenden Schul 
grammatik; in der IV. Classe von den wöchentlich 6 Stunden 3 oder 2 Stun 
den: Tempora und Modi. Gegen den Schluss des Jahres muss der poetischen 
Lectüre in den grammatischen Stunden eine Zusammenfassung der beim Lernen 
der Formenlehre vereinzelt vorgekommenen prosodischen Begeln und die Ele 
mente der Metrik vorausgeschickt werden. 
In der fünften und sechsten Classe wird von den je 6 Lehrstunden, 
in der siebenten und achten Classe von den je 5 Lehrstunden eine Stunde 
auf grammatisch-stilistische Uebungen verwendet. 
Im Unter-Gymnasium ist volle Fertigkeit in Anwendung der Formenlehre 
und der hauptsächlichsten Gesetze der lateinischen Syntax und ein hinreichen 
der Vocabelreichthum zu erwerben. Der Unterricht im Ober-Gymnasium bezweckt, 
die erworbene grammatische Kenntniss der Sprache zu bewahren und zu er 
weitern und den Sinn für die Eigentümlichkeit des lateinischen Ausdrucks in 
Hinsicht auf Worte und Satzbildung zu erwecken. 
Jede Schulgrammatik, welche bestimmt ist, dem Lateinunterrichte durch 
mehrere auf einander folgende Curse zur Grundlage zu dienen, ist im Gebrauche 
derjenigen Schüler zu belassen, mit denen der Unterricht nach ihr begonnen 
wurde, und darf eine Aenderung hierin für die regelmässig in die höheren 
Classen aufsteigenden Schüler nicht stattfinden; eine in der III. und IV. Classe 
gebrauchte Grammatik wird auch im Obergymnasium durch keine andere er 
setzt, und selbst, wenn neben einer in den mittleren Classen gebrauchten 
Grammatik von demselben Verfasser eine grössere Aufgabe erschienen ist 
(Ferd. Schultz, Meiring), kann die Anschaffung einer solchen den Schülern des 
Ober-Gymnasiums wohl empfohlen, aber von denselben keineswegs gefordert 
werden. Es ist aber dem Ermessen der Anstalten überlassen, ob sie eine für 
den ganzen Lateinunterricht ausreichende Grammatik entweder gleich in der 
ersten Classe oder erst in der zweiten oder erst in der dritten Classe ein 
führen wollen. In den beiden letzten Fällen ist der grammatische Lehrstoff 
der vorangehenden Curse gleich in das betreffende Uebungsbuch aufgenommen, 
oder es geht im letzten Falle eine für die ersten zwei Classen bestimmte 
Grammatik den entsprechenden Uebungsbüchern zur Seite. Der erste Fall, 
Zugrundelegung einer für den Gesammtunterricht ausreichenden Grammatik 
schon in der ersten Classe, ist Regel, die beiden andern Fälle sind Aus 
nahmen.
	        
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