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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

A.  Latein.

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und  eingeübt;  bei  der  Formenlehre  des  Verbums  in  gleicher  Weise  der  Gebrauch ­
  des  Infinitivs  nach  einigen  besonders  wichtigen  Verben  und  adjectivischen
  Prädicats  -  Ausdrücken  und  der  Gebrauch  des  Conjunctivs  nach  einigen
Conjunctionen  des  Grundes,  der  Absicht,  Folge  und  Bedingung.  In  der  II.  Classe
werden  diese  syntactischen  Formen  erweitert  und  kommen  noch  der  Accusativus
cum  Infinitivo  und  der  Ablativus  absolutus  hinzu.
In  der  III.  Classe  entfallen  von  den  wöchentlich  6  Stunden  auf  Grammatik ­
  2  Stunden:  Casuslehre  unter  Zugrundelegung  einer  passenden  Schulgrammatik; ­
  in  der  IV.  Classe  von  den  wöchentlich  6  Stunden  3  oder  2  Stunden: ­
  Tempora  und  Modi.  Gegen  den  Schluss  des  Jahres  muss  der  poetischen
Lectüre  in  den  grammatischen  Stunden  eine  Zusammenfassung  der  beim  Lernen
der  Formenlehre  vereinzelt  vorgekommenen  prosodischen  Begeln  und  die  Elemente ­
  der  Metrik  vorausgeschickt  werden.
In  der  fünften  und  sechsten  Classe  wird  von  den  je  6  Lehrstunden,
in  der  siebenten  und  achten  Classe  von  den  je  5  Lehrstunden  eine  Stunde
auf  grammatisch-stilistische  Uebungen  verwendet.
Im  Unter-Gymnasium  ist  volle  Fertigkeit  in  Anwendung  der  Formenlehre
und  der  hauptsächlichsten  Gesetze  der  lateinischen  Syntax  und  ein  hinreichender ­
  Vocabelreichthum  zu  erwerben.  Der  Unterricht  im  Ober-Gymnasium  bezweckt,
die  erworbene  grammatische  Kenntniss  der  Sprache  zu  bewahren  und  zu  erweitern ­
  und  den  Sinn  für  die  Eigentümlichkeit  des  lateinischen  Ausdrucks  in
Hinsicht  auf  Worte  und  Satzbildung  zu  erwecken.
Jede  Schulgrammatik,  welche  bestimmt  ist,  dem  Lateinunterrichte  durch
mehrere  auf  einander  folgende  Curse  zur  Grundlage  zu  dienen,  ist  im  Gebrauche
derjenigen  Schüler  zu  belassen,  mit  denen  der  Unterricht  nach  ihr  begonnen
wurde,  und  darf  eine  Aenderung  hierin  für  die  regelmässig  in  die  höheren
Classen  aufsteigenden  Schüler  nicht  stattfinden;  eine  in  der  III.  und  IV.  Classe
gebrauchte  Grammatik  wird  auch  im  Obergymnasium  durch  keine  andere  ersetzt, ­
  und  selbst,  wenn  neben  einer  in  den  mittleren  Classen  gebrauchten
Grammatik  von  demselben  Verfasser  eine  grössere  Aufgabe  erschienen  ist
(Ferd.  Schultz,  Meiring),  kann  die  Anschaffung  einer  solchen  den  Schülern  des
Ober-Gymnasiums  wohl  empfohlen,  aber  von  denselben  keineswegs  gefordert
werden.  Es  ist  aber  dem  Ermessen  der  Anstalten  überlassen,  ob  sie  eine  für
den  ganzen  Lateinunterricht  ausreichende  Grammatik  entweder  gleich  in  der
ersten  Classe  oder  erst  in  der  zweiten  oder  erst  in  der  dritten  Classe  einführen ­
  wollen.  In  den  beiden  letzten  Fällen  ist  der  grammatische  Lehrstoff
der  vorangehenden  Curse  gleich  in  das  betreffende  Uebungsbuch  aufgenommen,
oder  es  geht  im  letzten  Falle  eine  für  die  ersten  zwei  Classen  bestimmte
Grammatik  den  entsprechenden  Uebungsbüchern  zur  Seite.  Der  erste  Fall,
Zugrundelegung  einer  für  den  Gesammtunterricht  ausreichenden  Grammatik
schon  in  der  ersten  Classe,  ist  Regel,  die  beiden  andern  Fälle  sind  Ausnahmen. ­

            
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