Latein.
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unverkürzter Classikerschriften vor. Aber schon in der ersten Hälfte der Fünf
ziger Jahre sind von einzelnen vorgeschriebenen Schriftstellern Auswahlen
veranstaltet und die Gymnasium zum Gebrauche derselben verpflichtet worden.
Hach der gegenwärtigen Lehrbücher-Ordnung vom 25. Juni 1865 können mit
Ausnahme von Ovid, der (was übrigens schon der Organisations-Entwurf vor
schreibt) nur in einer Auswahl gelesen werden darf, wieder die unverkürzten
Classikertexte gebraucht werden und sind von der 4. Classe an auch
vorwiegend in Verwendung. Hur übernehmen die Lehrkörper die Ver
pflichtung, durch die richtige Auswahl und tactvolle Behandlung diejenigen
Uebeistände zu beseitigen, die sich etwa beim Gebrauch der vollständigen
Texte ergeben könnten. Insoweit vollständige Schriftsteller gelesen wer
den, bedürfen weder die blossen Texte noch die commentirten Ausgaben, noch
die Lexica einer besonderen Zulässigkeits - Erklärung. Es steht den Lehr
körpern nicht zu, für die Lectüre der Classiker von den Schülern mehr als die
Anschaffung blosser Textausgaben zu fordern; aber es steht ihnen auch nicht
zu, den Gebrauch von Schulcommentaren, auf deren passende Wahl sie einzu
wirken haben, auszuschliessen. Von den Ausgaben mit blossem Text sind vor
nehmlich die Teubner’schen, von den commentirten Ausgaben hauptsächlich die
Weidmann’schen und Teubner’schen in Gebrauch. Die im Ausland erschiene
nen vollständigen Classikertexte mit und ohne Commentar sind im Folgenden
bei den einzelnen Gassen nicht aufgeführt.
III. Classe. Lectüre 3 Stunden. Ursprünglich nur Cornelius Hepos; dann
bis 1865 nur: _ .
1. *Hoffmann Em.: Historiae antiquae usque ad Caesaris Augusti ooitum
libri XII. Locis e scriptoribus latinis excerptis contexuit etc. Wien, Gerold.
Gegenwärtig ausser Hepos und Mstoria antiqua:
2. *Schmidt Car., & 0. Gehlen: Memorabüia Alexandri Magni et
aliorum virorum illustrium selectasque fabidas Phaedn ediderunt etc.
Wien, Holder.
Stücke aus Curtius Rufus, für die betreffende Alterstufe rücksichtlich
der Diction geändert, die wichtigsten Biographien aus Hepos, einige leichte
Fabeln von Phädrus, alles mit Anmerkungen und Verweisungen auf
Schmidt’s Grammatik versehen.
3. Ellendt J. Dr. Materialien zum Uebersetzen aus dem Lateinischen ins
Deutsche für die Quarta höherer Lehranstalten. Berlin, Bornträger.
IV. Classe: Lectüre 3 oder 4 Stunden: Caesaris bellum Gallicum.
Gegen den Schluss des Jahres sind zwei Lectürstunden darauf zu verwenden,
dass die Schüler mit lateinischen Versen und zwar Hexametern und
Distichon bekannt werden.
1. *Hoffmann Em.: C. Julii Caesaris Commentarii cum supplementis A. Hirtii
et aliorum. Vol. I. Bellum gallicum. Wien, Gerold.
2 *Grysar C. J.: P. Ovidii Nasonis carmina selecta. Vien, Gerold.