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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

Latein. 
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unverkürzter Classikerschriften vor. Aber schon in der ersten Hälfte der Fünf 
ziger Jahre sind von einzelnen vorgeschriebenen Schriftstellern Auswahlen 
veranstaltet und die Gymnasium zum Gebrauche derselben verpflichtet worden. 
Hach der gegenwärtigen Lehrbücher-Ordnung vom 25. Juni 1865 können mit 
Ausnahme von Ovid, der (was übrigens schon der Organisations-Entwurf vor 
schreibt) nur in einer Auswahl gelesen werden darf, wieder die unverkürzten 
Classikertexte gebraucht werden und sind von der 4. Classe an auch 
vorwiegend in Verwendung. Hur übernehmen die Lehrkörper die Ver 
pflichtung, durch die richtige Auswahl und tactvolle Behandlung diejenigen 
Uebeistände zu beseitigen, die sich etwa beim Gebrauch der vollständigen 
Texte ergeben könnten. Insoweit vollständige Schriftsteller gelesen wer 
den, bedürfen weder die blossen Texte noch die commentirten Ausgaben, noch 
die Lexica einer besonderen Zulässigkeits - Erklärung. Es steht den Lehr 
körpern nicht zu, für die Lectüre der Classiker von den Schülern mehr als die 
Anschaffung blosser Textausgaben zu fordern; aber es steht ihnen auch nicht 
zu, den Gebrauch von Schulcommentaren, auf deren passende Wahl sie einzu 
wirken haben, auszuschliessen. Von den Ausgaben mit blossem Text sind vor 
nehmlich die Teubner’schen, von den commentirten Ausgaben hauptsächlich die 
Weidmann’schen und Teubner’schen in Gebrauch. Die im Ausland erschiene 
nen vollständigen Classikertexte mit und ohne Commentar sind im Folgenden 
bei den einzelnen Gassen nicht aufgeführt. 
III. Classe. Lectüre 3 Stunden. Ursprünglich nur Cornelius Hepos; dann 
bis 1865 nur: _ . 
1. *Hoffmann Em.: Historiae antiquae usque ad Caesaris Augusti ooitum 
libri XII. Locis e scriptoribus latinis excerptis contexuit etc. Wien, Gerold. 
Gegenwärtig ausser Hepos und Mstoria antiqua: 
2. *Schmidt Car., & 0. Gehlen: Memorabüia Alexandri Magni et 
aliorum virorum illustrium selectasque fabidas Phaedn ediderunt etc. 
Wien, Holder. 
Stücke aus Curtius Rufus, für die betreffende Alterstufe rücksichtlich 
der Diction geändert, die wichtigsten Biographien aus Hepos, einige leichte 
Fabeln von Phädrus, alles mit Anmerkungen und Verweisungen auf 
Schmidt’s Grammatik versehen. 
3. Ellendt J. Dr. Materialien zum Uebersetzen aus dem Lateinischen ins 
Deutsche für die Quarta höherer Lehranstalten. Berlin, Bornträger. 
IV. Classe: Lectüre 3 oder 4 Stunden: Caesaris bellum Gallicum. 
Gegen den Schluss des Jahres sind zwei Lectürstunden darauf zu verwenden, 
dass die Schüler mit lateinischen Versen und zwar Hexametern und 
Distichon bekannt werden. 
1. *Hoffmann Em.: C. Julii Caesaris Commentarii cum supplementis A. Hirtii 
et aliorum. Vol. I. Bellum gallicum. Wien, Gerold. 
2 *Grysar C. J.: P. Ovidii Nasonis carmina selecta. Vien, Gerold.
	        
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