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Volts- und Bürgerschulen: I. Schulleitung.
Diese 21 Formularien liegen in der k. k. Hof- und Staatsdruckerei auf und
es ist überflüssig zu erwähnen, dass die mit der Signatur a für Volks- und die
mit b bezeichneten für Bürgerschulen bestimmt sind. — Die Blanquette IV bis
einschliessig IX werden nur an Bezirks-Schulbehörden gegen amtliche Bestel
lungen ausgefolgt.
c) Ausser den bereits angeführten Formularien sind in Wien noch folgende
Blanquette in Gebrauch:
22. Uebersiedlungszettel mit Angabe der Frequenz, Fortgang und Sitten.
23. Schulnachrichten für Volks- und Bürgerschulen, gesondert für Unter-
und Oberclassen.
24. Blanquette zur Vorladung von Eltern.
25. Blanquette zur Anzeige von Eltern zur Strafamtshandlung, und
26. verschiedene Tabellen für die Statistik.
Nebst dem V orbezeichneten soll nach landesschulräthlicher Bestimmung
an jeder Schule vorhanden sein:
a) Ein Geschäftsprotocoll, enthaltend die fortlaufende Zahl, den Tag des
Einlangens eines Geschäftsstückes, den Inhalt desselben mit Schlagwörtern
bezeichnet, und eine Eubrik, welche naehweist, was und wann hierüber
verfügt wurde;
b) ein Normalienbuch, enthaltend alle in Schulangelegenheiten erlassenen
Normalverordnungen, insoferne dieselben in den Gesetz- oder Verordnungs
blättern nicht enthalten sind;
c) an mehrclassigen Schulen die Protocolle über Lehrer-Conferenzen—nach
Jahrgängen geordnet;
d) Inventare über die vorhandenen Lehrmittel und Schulgeräthe, über die
Lehrer- und Schülerbibliothek;
e) eine Schulchronik, enthaltend die Geschichte der betreffenden Schule,
die Veränderungen im Lehrpersonale und andere die Anstalt betreffende
Ereignisse;
f) Wochenbücher zur Eintragung des behandelten Lehrstoffes.
g) Classenbücher (Disciplinar-).
3. Ausgestellte Objecte.
In der Collectiv-Ausstellung von Schul- und Unterrichts-Gegenständen be
finden sich nur wenige Gegenstände, welche die Schulleitung betreffen. Der
an die Behörden und Schulleiter ergangene Auftrag scheint nicht allenthalben
richtig erfasst worden zu sein, daher er auch nicht vollkommen genügend
durchgeführt werden konnte. Eine sorgfältigere Betheiligung hätte verschiedene
Prospecte über Bestand und Gebrauch solcher Schriftsorten, wie beispiel
weise der Wochenbücher, Stunden- und Lehrpläne, Schulmatriken u. dgl.
geschaffen.
Von dergleichen Gegenständen sind exponirt: