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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

s 
Volts- und Bürgerschulen: I. Schulleitung. 
Diese 21 Formularien liegen in der k. k. Hof- und Staatsdruckerei auf und 
es ist überflüssig zu erwähnen, dass die mit der Signatur a für Volks- und die 
mit b bezeichneten für Bürgerschulen bestimmt sind. — Die Blanquette IV bis 
einschliessig IX werden nur an Bezirks-Schulbehörden gegen amtliche Bestel 
lungen ausgefolgt. 
c) Ausser den bereits angeführten Formularien sind in Wien noch folgende 
Blanquette in Gebrauch: 
22. Uebersiedlungszettel mit Angabe der Frequenz, Fortgang und Sitten. 
23. Schulnachrichten für Volks- und Bürgerschulen, gesondert für Unter- 
und Oberclassen. 
24. Blanquette zur Vorladung von Eltern. 
25. Blanquette zur Anzeige von Eltern zur Strafamtshandlung, und 
26. verschiedene Tabellen für die Statistik. 
Nebst dem V orbezeichneten soll nach landesschulräthlicher Bestimmung 
an jeder Schule vorhanden sein: 
a) Ein Geschäftsprotocoll, enthaltend die fortlaufende Zahl, den Tag des 
Einlangens eines Geschäftsstückes, den Inhalt desselben mit Schlagwörtern 
bezeichnet, und eine Eubrik, welche naehweist, was und wann hierüber 
verfügt wurde; 
b) ein Normalienbuch, enthaltend alle in Schulangelegenheiten erlassenen 
Normalverordnungen, insoferne dieselben in den Gesetz- oder Verordnungs 
blättern nicht enthalten sind; 
c) an mehrclassigen Schulen die Protocolle über Lehrer-Conferenzen—nach 
Jahrgängen geordnet; 
d) Inventare über die vorhandenen Lehrmittel und Schulgeräthe, über die 
Lehrer- und Schülerbibliothek; 
e) eine Schulchronik, enthaltend die Geschichte der betreffenden Schule, 
die Veränderungen im Lehrpersonale und andere die Anstalt betreffende 
Ereignisse; 
f) Wochenbücher zur Eintragung des behandelten Lehrstoffes. 
g) Classenbücher (Disciplinar-). 
3. Ausgestellte Objecte. 
In der Collectiv-Ausstellung von Schul- und Unterrichts-Gegenständen be 
finden sich nur wenige Gegenstände, welche die Schulleitung betreffen. Der 
an die Behörden und Schulleiter ergangene Auftrag scheint nicht allenthalben 
richtig erfasst worden zu sein, daher er auch nicht vollkommen genügend 
durchgeführt werden konnte. Eine sorgfältigere Betheiligung hätte verschiedene 
Prospecte über Bestand und Gebrauch solcher Schriftsorten, wie beispiel 
weise der Wochenbücher, Stunden- und Lehrpläne, Schulmatriken u. dgl. 
geschaffen. 
Von dergleichen Gegenständen sind exponirt:
	        
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