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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

II. Deutsche Sprache. A. Im Unter-Gymnasium. 
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2. „Aufgaben zum Uebersetzen in das Griechische, III. Cursus.” Yon Fried 
rich Franke. Leipzig, Brandstetter. 
3. Aufgaben zum Uebersetzcn ins Griechische für die Oberclassen der Gym 
nasien” von Dr. Gottfried Böhme, Leipzig. 
4. „Griechisch-deutsches Schulwörterbuch” von Dr. C. Schenk!. Wien, Gerold. 
II. Deutsche Sprache und Literatur. 
A. Im Unter - Gymnasium. 
Bericht von Professor Karl Greistorfer in Wien. 
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1. Gesetzliche Bestimmungen. 
Erst durch den Organisation-Entwurf vom Jahre 1849 ist die deutsche 
Sprache als selbstständiger Unterrichts-Gegenstand in den österreichischen Gym 
nasien eingeführt ; dieselbe ist in allen Kronländern Oesterreichs ohne Aus 
nahme, auch dort, wo sie nicht als Unterrichtssprache erscheint, für alle 
Gymnasialschüler ein unbedingt obligater Unterrichts-Gegenstand, und es dürfen 
weder Öffentliche Schüler noch Privatisten von der Ablegung der Prüfung aus 
derselben dispensirt werden. 
Je nachdem die deutsche oder eine andere Sprache die Muttersprache der 
Mehrzahl der Schüler ist, unterscheidet sich der Lehrplan und das Lehiziel 
des Deutschen; für Gymnasien deutscher Muttersprache gilt folgender Normal- 
Lehrplan : 
I. Classe, wöchentlich 4 Stunden, 
Grammatik. Zusammengesetzter Satz, Formenlehre des Yerbum. 1 Stunde. — Ortho 
graphische Uebungen, 1 Stunde. — Lesen, Sprechen, Vortragen, 1 Stunde. — Aufsatze, 
1 Stunde. 
Im 2. Semester: 1 Aufsatz jede Woche oder alle 2 Wochen als häusliche Arbeit. 
II. Classe, 4 Stunden. 
Grammatik. Satzverbindungen, Verkürzungen etc., Formenlehre des Nomen. 1 Stunde, 
sonst wie Classe I. 1 Aufsatz wenigstens alle 2 Wochen als häusliche Arbeit. 
III. Classe, 3 Stunden. 
2 Stunden, Lesen und Vortrag von memorirten Gedichten und prosaischen Aufsätzen. 
— 1 Stunde, Aufsätze. — Alle 14 Tage ein Aufsatz als häusliche Arbeit. 
IV. Classe, 3 Stunden, wie Classe III. 
An Real-Gymnasien ist in der I. und II. Classe die Zahl der wöchentlichen Stunden 
auf 3 herabgesetzt. 
An fremdsprachigen Gymnasien hängt der für das Deutsche zu bestim 
mende Lehrplan und die wöchentliche Stundenzahl von der Eigentümlichkeit 
der verschiedenen Sprachen (der deutschen Sprache und dei Muttersprache dei 
Schüler) und ihres Verhältnisses zu einander ab; es können jedoch für jede 
Sprache niemals weniger als zwei wöchentliche Stunden bemessen werden, 
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