II. Deutsche Sprache. A. Im Unter-Gymnasium.
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2. „Aufgaben zum Uebersetzen in das Griechische, III. Cursus.” Yon Fried
rich Franke. Leipzig, Brandstetter.
3. Aufgaben zum Uebersetzcn ins Griechische für die Oberclassen der Gym
nasien” von Dr. Gottfried Böhme, Leipzig.
4. „Griechisch-deutsches Schulwörterbuch” von Dr. C. Schenk!. Wien, Gerold.
II. Deutsche Sprache und Literatur.
A. Im Unter - Gymnasium.
Bericht von Professor Karl Greistorfer in Wien.
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1. Gesetzliche Bestimmungen.
Erst durch den Organisation-Entwurf vom Jahre 1849 ist die deutsche
Sprache als selbstständiger Unterrichts-Gegenstand in den österreichischen Gym
nasien eingeführt ; dieselbe ist in allen Kronländern Oesterreichs ohne Aus
nahme, auch dort, wo sie nicht als Unterrichtssprache erscheint, für alle
Gymnasialschüler ein unbedingt obligater Unterrichts-Gegenstand, und es dürfen
weder Öffentliche Schüler noch Privatisten von der Ablegung der Prüfung aus
derselben dispensirt werden.
Je nachdem die deutsche oder eine andere Sprache die Muttersprache der
Mehrzahl der Schüler ist, unterscheidet sich der Lehrplan und das Lehiziel
des Deutschen; für Gymnasien deutscher Muttersprache gilt folgender Normal-
Lehrplan :
I. Classe, wöchentlich 4 Stunden,
Grammatik. Zusammengesetzter Satz, Formenlehre des Yerbum. 1 Stunde. — Ortho
graphische Uebungen, 1 Stunde. — Lesen, Sprechen, Vortragen, 1 Stunde. — Aufsatze,
1 Stunde.
Im 2. Semester: 1 Aufsatz jede Woche oder alle 2 Wochen als häusliche Arbeit.
II. Classe, 4 Stunden.
Grammatik. Satzverbindungen, Verkürzungen etc., Formenlehre des Nomen. 1 Stunde,
sonst wie Classe I. 1 Aufsatz wenigstens alle 2 Wochen als häusliche Arbeit.
III. Classe, 3 Stunden.
2 Stunden, Lesen und Vortrag von memorirten Gedichten und prosaischen Aufsätzen.
— 1 Stunde, Aufsätze. — Alle 14 Tage ein Aufsatz als häusliche Arbeit.
IV. Classe, 3 Stunden, wie Classe III.
An Real-Gymnasien ist in der I. und II. Classe die Zahl der wöchentlichen Stunden
auf 3 herabgesetzt.
An fremdsprachigen Gymnasien hängt der für das Deutsche zu bestim
mende Lehrplan und die wöchentliche Stundenzahl von der Eigentümlichkeit
der verschiedenen Sprachen (der deutschen Sprache und dei Muttersprache dei
Schüler) und ihres Verhältnisses zu einander ab; es können jedoch für jede
Sprache niemals weniger als zwei wöchentliche Stunden bemessen werden,
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