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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

A. Im Unter-Gymnasium. 1. Gesetzliche Bestimmungen. 
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Sprachen baue; daher soll er dem Unterricht über die lateinische Sprache wenig 
stens um ein Semester voran sein und sich der in der lateinischen Sprache ge 
bräuchlichen Terminologie bedienen. Zwischen den Lehrern der betreffenden 
Sprachen, falls diese nicht in derselben Hand sind, soll eine genaue, ins Einzelne 
gehende Verständigung herrschen. 
In den Vordergrund des grammatischen Unterrichtes tritt die Satzlehre, 
bei welcher ebenso vor einer zu weit gehenden Spaltung im Unterordnen ge 
warnt, als die Durchübung an zahlreichen Beispielen empfohlen wird; diese 
selbst müssen in ihrer Form mustergiltig und an Inhalt nicht leer sein. 
In der Formenlehre sind die dem Schüler bereits bekannten Biegungs 
formen unter bestimmte Gesetze und Bubriken zu bringen und besonders solche 
Gesetze hervorzuheben und einzuprägen, aus welchen sich die Berichtigung 
öfters gemachter Sprechfehler ergibt. 
Besondere Stunden sind dem grammatischen Unterrichte nur in den zwei 
untersten Classen zuzuweisen; in der 3. und 4. Classe werden die erworbenen 
Kenntnisse nur in Erinnerung gebracht, so oft Lectüre oder Aufsätze dazu An 
lass geben; dafür hat der Unterricht den Schüler in die Hauptpuncte der Sti 
listik einzuführen, so weit sie diesen Classen zugänglich sind; ausserdem sind 
die Hauptpuncte der Metrik zu geben, in dem Umfange, als sie sich durch die 
im Lesebuche enthaltenen Dichtungen verdeutlichen lässt. In beiden Gegen 
ständen ist eine selbstständige, systematische Behandlung, so wie der Gebrauch 
eines Lehrbuches beim Unterrichte ausgeschlossen. 1 ) 
An fremdsprachigen Gymnasien soll der grammatische Unterricht im 
Deutschen, wo Anlass ist, vergleichungsweise Vorgehen, auf die syntaktischen 
Eigenthümlichkeiten des Deutschen und der Muttersprache der Schüler beson 
ders aufmerksam machen und auf Beseitigung von Barbarismen hinwirken. 
Mündliche Uebungen sind so häufig als möglich in der Schule selbst vorzu 
nehmen. 
3. In den orthographischen Uebungen soll zwar zur Verbreitung einer 
einfachen, in der Sprache selbst begründeten Orthographie mitgewirkt, dabei 
aber die grösste Mässigung angewendet werden. 
Das Dictando-Schreiben wird beibehalten; es sollen aber durch den Inhalt 
und die Form des Dictirens (der Lehrer hat die nachzuschreibenden Worte 
nur einmal, aber deutlich vorzusprechen) noch andere wichtige didaktische 
Zwecke erreicht werden; in die Dictate der 2. Classe sind die im gewöhn 
lichen Schriftgebrauche am häufigsten vorkommenden Fremdwörter aufzunehmen. 
4. Den Mittelpunct des deutschen Unterrichtes bildet der Lesestoff; das 
Lesebuch darf bei aller Mannigfaltigkeit der Form nur solche Lesestücke auf 
nehmen, deren Form in ihrer Art eine classische ist; seinem Inhalte nach soll 
es zugleich dazu dienen, den in anderen Unterrichts-Zweigen, namentlich in 
1) Dagegen kann ein Büchlein wie „Der deutsche Aufsatz auf der Mittelstufe der Stilübungen” 
von Karl Greistorfer (Wien 1813 Holder) beim Unterrichte gute Dienste leisten. A. d. R. 
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