A. Im Unter-Gymnasium. 1. Gesetzliche Bestimmungen.
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Sprachen baue; daher soll er dem Unterricht über die lateinische Sprache wenig
stens um ein Semester voran sein und sich der in der lateinischen Sprache ge
bräuchlichen Terminologie bedienen. Zwischen den Lehrern der betreffenden
Sprachen, falls diese nicht in derselben Hand sind, soll eine genaue, ins Einzelne
gehende Verständigung herrschen.
In den Vordergrund des grammatischen Unterrichtes tritt die Satzlehre,
bei welcher ebenso vor einer zu weit gehenden Spaltung im Unterordnen ge
warnt, als die Durchübung an zahlreichen Beispielen empfohlen wird; diese
selbst müssen in ihrer Form mustergiltig und an Inhalt nicht leer sein.
In der Formenlehre sind die dem Schüler bereits bekannten Biegungs
formen unter bestimmte Gesetze und Bubriken zu bringen und besonders solche
Gesetze hervorzuheben und einzuprägen, aus welchen sich die Berichtigung
öfters gemachter Sprechfehler ergibt.
Besondere Stunden sind dem grammatischen Unterrichte nur in den zwei
untersten Classen zuzuweisen; in der 3. und 4. Classe werden die erworbenen
Kenntnisse nur in Erinnerung gebracht, so oft Lectüre oder Aufsätze dazu An
lass geben; dafür hat der Unterricht den Schüler in die Hauptpuncte der Sti
listik einzuführen, so weit sie diesen Classen zugänglich sind; ausserdem sind
die Hauptpuncte der Metrik zu geben, in dem Umfange, als sie sich durch die
im Lesebuche enthaltenen Dichtungen verdeutlichen lässt. In beiden Gegen
ständen ist eine selbstständige, systematische Behandlung, so wie der Gebrauch
eines Lehrbuches beim Unterrichte ausgeschlossen. 1 )
An fremdsprachigen Gymnasien soll der grammatische Unterricht im
Deutschen, wo Anlass ist, vergleichungsweise Vorgehen, auf die syntaktischen
Eigenthümlichkeiten des Deutschen und der Muttersprache der Schüler beson
ders aufmerksam machen und auf Beseitigung von Barbarismen hinwirken.
Mündliche Uebungen sind so häufig als möglich in der Schule selbst vorzu
nehmen.
3. In den orthographischen Uebungen soll zwar zur Verbreitung einer
einfachen, in der Sprache selbst begründeten Orthographie mitgewirkt, dabei
aber die grösste Mässigung angewendet werden.
Das Dictando-Schreiben wird beibehalten; es sollen aber durch den Inhalt
und die Form des Dictirens (der Lehrer hat die nachzuschreibenden Worte
nur einmal, aber deutlich vorzusprechen) noch andere wichtige didaktische
Zwecke erreicht werden; in die Dictate der 2. Classe sind die im gewöhn
lichen Schriftgebrauche am häufigsten vorkommenden Fremdwörter aufzunehmen.
4. Den Mittelpunct des deutschen Unterrichtes bildet der Lesestoff; das
Lesebuch darf bei aller Mannigfaltigkeit der Form nur solche Lesestücke auf
nehmen, deren Form in ihrer Art eine classische ist; seinem Inhalte nach soll
es zugleich dazu dienen, den in anderen Unterrichts-Zweigen, namentlich in
1) Dagegen kann ein Büchlein wie „Der deutsche Aufsatz auf der Mittelstufe der Stilübungen”
von Karl Greistorfer (Wien 1813 Holder) beim Unterrichte gute Dienste leisten. A. d. R.
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