248
Mittelschulen: II. Deutsche Sprache und Literatur.
5. Wackernagel Philipp: „Deutsches Lesebuch. I. Theil. Stuttgart.” Verlag
von S. Gr. Liesching.
6. Mozart J.: „Deutsches Lesebuch für die unteren Classen der Gymnasien.”
4 Bände. Wien. Gerold. Allgemein approbirt.
7. Pfannerer Maurus Dr.: „Deutsches Lesebuch für die unteren Classen der
Gymnasien.” 4 Bände. Wien. ß. Lechner. Allgemein approbirt.
8. Neumann A.: „Deutsches Lesebuch für die 1., 2., 3. und 4. Classe der
Gymnasien und verwandten Anstalten mit sprachlichen und sachlichen Er
klärungen. Unter Mitwirkung von Otto Gehlen, herausgegeben von
A. Neumann. Wien. Beck’sche Universitäts - Buchhandlung ('Alfred Holder).
Allgemein approbirt.
Unter diesen Lesebüchern werden bereits seit mehreren Jahren fast nur
mehr die 3 in Oesterreich hergestellten (Mozart, Pfannerer, Neumann) in den
Schulen gebraucht.
B. Im Ober-Gymnasium.
Bericht von Professor Dr. Alois Egger in Wien.
1. Gesetzliche Bestimmungen.
Da der Schüler bereits im Unter-Gymnasium grammatische und ortho
graphische Sicherheit im schriftlichen Gebrauche der Sprache erreicht haben
soll, so bleibt dem Ober-Gymnasium einerseits die weitere stilistische Aus
bildung, anderseits aber die Einführung in die Literaturkunde Vorbehalten. —
Auf dieser Stufe gewinnt der deutsche Unterricht in Oesterreich eine
ganz besondere Bedeutung dadurch, dass er auch der nichtdeutschen Jugend die
reichen Schätze deutscher Geistesbildung eröffnet, und den Segen derselben
allgemein verbreitet.
Diese Stellung erhielt die deutsche Sprache erst mit dem Organisations-
Entwürfe von 1849. Derselbe bezeichnet das Lehrziel folgendermassen:
Ziel:
a) Für Deutsche: Gewandtheit und stilistische Correctheit im schriftlichen und münd
lichen Gebrauche der Sprache zum Ausdrucke des allmälich sich erweiternden Ge
dankenkreises, historisch erweiterte Kenntniss der Sprache, historische und ästhetische
Kenntniss des Bedeutendsten aus der Nationalliteratur, daraus sich entwickelnde
Charakteristik der Hauptgattungen der prosaischen und poetischen Kunstformen (0. E.
S. 28, §. 31.)
b) Für Nichtdeutsche: Kenntniss der deutschen Sprache bis zur vollen Geläufigkeit
und Sicherheit des Gebrauches und Vertrautheit mit dem bedeutendsten geist- und
charakterbildenden Stoffe aus der Literatur. (U. M. E. 1856, Z. 5156.)
Insoferne das Deutsche als die Muttersprache der Schüler gelehrt wird,
gilt für diesen Unterricht die Forderung des Organisations-Entwurfes (Seite 28
§. 32), dass er nicht bloss sprachliche Ausbildung anzustreben habe, sondern
eine reiche Fülle geist- und charakterbildenden Stoffes in classischer oder min-