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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

jB.  Im  Ober-Gymnasium.  1.  Gesetzliche  Bestimmungen.

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destens  tadelloser  Form  bieten  und  auf  den  Unterricht  in  sämmtlichcn  anderen
Gegenständen  belebend,  verknüpfend  und  theilweise  ergänzend  einwirken
müsse.  -—
Lehrplan.  Der  Organisations-Entwurf  von  1849  schreibt  folgenden  Lehrplan ­
  vor:
Y.  Classe,  wöchentlich  2  Stunden.
Deutsche  Aufsätze;  (1  Stunde),  zu  deren  Aufgaben  nunmehr  auch  der  sich  erweiternde
philologische  Unterricht  Stoff  bietet.  In  dieser  und  in  den  beiden  folgenden  Classen  ist  alle
14  Tage  ein  deutscher  Aufsatz  häuslich  zu  arbeiten;  Lectüre  (1  Stunde),  einer  Auswahl  aus
dem  Mittelhochdeutschen.  Den  Haupttheil  derselben  bildet  ein  Auszug  aus  dem  Nibelungenliede; ­
  dazu  kommen  Stücke  aus  den  bedeutendsten  Lyrikern.
VI.  Classe,  wöchentlich  3  Stunden.
Literaturgeschichte,  (2  Stunden).  Erstes  Semester:  Durch  Mittheilung  von  Proben  aus
der  ältesten  deutschen  Literatur  ist  eine  allgemeine  Kenntniss  der  Hauptveränderungen  der
Sprache  zu  gewinnen.  Die  Literaturgeschichte  der  Blüthezeit  der  epischen  und  lyrischen
Dichtung  des  Mittelalters  schliesst  sich  an  die  Lectüre  des  vorausgegangenen  Jahres.  Kurze
Uebersicht  der  folgenden  Zeit  bis  Opitz.  —  Zweites  Semester:  Lectüre  mit  Erklärung  aus
den  bedeutendsten  Werken  der  deutschen  National-Literatur  von  Opitz  bis  Herder;  daran
sich  schliessende  übersichtliche  Darstellung  des  minder  Wichtigen.
Deutsche  Aufsätze,  wöchentlich  1  Stunde  zum  Besprechen  der  Aufgaben  und  Zurückgeben
  der  corrigirten  Aufsätze.
YII.  Classe,  wöchentlich  3  Stunden.
Literaturgeschichte,  2  Stunden.  Von  Herder  bis  auf  die  neueste  Zeit,  in  der  für  das
2.  Semester  der  VI.  Classe  bezeichneten  Weise.  Memoriren  und  Vortrag  von  prosaischen
und  poetischen,  besonders  werthvollen  Abschnitten.
Deutsche  Aufsätze,  1  Stunde.
VIII.  Classe,  wöchentlich  3  Stunden.
Literatur  1  Stunde.  Die  aus  der  Lectüre  der  classischen  Sprachen  und  aus  der
deutschen  Literatur  den  Schülern  bekannt  gewordenen  Erscheinungen  poetischer  und  prosaischer ­
  Bede  sind  zu  Gruppen  zu  vereinigen,  und  so  auf  analytischem  Wege,  als  Ergebniss
aus  der  Kenntniss  des  Einzelnen,  eine  der  Systematik  sich  annähernde  Charakteristik  der
Hauptkunstgattungen  zu  geben.
Deutsche  Aufsätze,  1  Stunde;  alle  2  oder  3  Wochen  ein  deutscher  Aufsatz.  Mündliche ­
  Vorträge  eigener  Ausarbeitungen  durch  die  Schüler  1  Stunde.
Der  mit  Unterrichts-Ministerial-Erlass  vom  10.  September  1855  kundgemaclite
  Lectionsplan  aber  enthält  einige  abweichende  Bestimmungen:
V.  Classe,  2  Stunden  wöchentlich.
Hievon  1  Stunde  Lectüre  und  Erklärung  einer  Auswahl  von  Musterstücken  aus  der
neuesten  Literatur;  1  Stunde  Aufsätze.  Alle  14  Tage  ein  Pensum.
VI.  Classe,  3  Stunden  wöchentlich.
2  Stunden  Lectüre  und  Erklärung  einer  Auswahl  von  Musterstücken  aus  der  Literatur
seit  Opitz,  mit  gedrängter  Uebersicht  des  Literarhistorischen.  1  Stunde  Aufsätze.  Alle  14
Tage  ein  Aufsatz  als  häusliche  Arbeit.
YII.  Classe,  3  Stunden  wöchentlich.
2  Stunden  Fortsetzung  und  Schluss  wie  in  der  VI.  Classe.  Nach  Umständen  ausserdem ­
  in  dieser  oder  in  der  VI.  Classe:  Lectüre  einer  Auswahl  aus  dem  Mittel-Hochdeutschen,
1  Stunde  Aufsätze.
Alle  14  Tage  ein  Aufsatz  als  häusliche  Arbeit.
VIII.  Classe,  3  Stunden  wöchentlich.
2  Stunden  Lectüre  einer  nach  ästhetischen  Gesichtspuncten  geordneten  Sammlung
von  Musterstücken  in  Verbindung  mit  analytischer  Aesthetik.  1  Stunde  Aufsätze.
Alle  14  Tage  oder  3  Wochen  ein  Aufsatz  als  häusliche  Arbeit.
            
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