jB. Im Ober-Gymnasium. 1. Gesetzliche Bestimmungen.
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destens tadelloser Form bieten und auf den Unterricht in sämmtlichcn anderen
Gegenständen belebend, verknüpfend und theilweise ergänzend einwirken
müsse. -—
Lehrplan. Der Organisations-Entwurf von 1849 schreibt folgenden Lehr
plan vor:
Y. Classe, wöchentlich 2 Stunden.
Deutsche Aufsätze; (1 Stunde), zu deren Aufgaben nunmehr auch der sich erweiternde
philologische Unterricht Stoff bietet. In dieser und in den beiden folgenden Classen ist alle
14 Tage ein deutscher Aufsatz häuslich zu arbeiten; Lectüre (1 Stunde), einer Auswahl aus
dem Mittelhochdeutschen. Den Haupttheil derselben bildet ein Auszug aus dem Nibelungen
liede; dazu kommen Stücke aus den bedeutendsten Lyrikern.
VI. Classe, wöchentlich 3 Stunden.
Literaturgeschichte, (2 Stunden). Erstes Semester: Durch Mittheilung von Proben aus
der ältesten deutschen Literatur ist eine allgemeine Kenntniss der Hauptveränderungen der
Sprache zu gewinnen. Die Literaturgeschichte der Blüthezeit der epischen und lyrischen
Dichtung des Mittelalters schliesst sich an die Lectüre des vorausgegangenen Jahres. Kurze
Uebersicht der folgenden Zeit bis Opitz. — Zweites Semester: Lectüre mit Erklärung aus
den bedeutendsten Werken der deutschen National-Literatur von Opitz bis Herder; daran
sich schliessende übersichtliche Darstellung des minder Wichtigen.
Deutsche Aufsätze, wöchentlich 1 Stunde zum Besprechen der Aufgaben und Zurück-
geben der corrigirten Aufsätze.
YII. Classe, wöchentlich 3 Stunden.
Literaturgeschichte, 2 Stunden. Von Herder bis auf die neueste Zeit, in der für das
2. Semester der VI. Classe bezeichneten Weise. Memoriren und Vortrag von prosaischen
und poetischen, besonders werthvollen Abschnitten.
Deutsche Aufsätze, 1 Stunde.
VIII. Classe, wöchentlich 3 Stunden.
Literatur 1 Stunde. Die aus der Lectüre der classischen Sprachen und aus der
deutschen Literatur den Schülern bekannt gewordenen Erscheinungen poetischer und pro
saischer Bede sind zu Gruppen zu vereinigen, und so auf analytischem Wege, als Ergebniss
aus der Kenntniss des Einzelnen, eine der Systematik sich annähernde Charakteristik der
Hauptkunstgattungen zu geben.
Deutsche Aufsätze, 1 Stunde; alle 2 oder 3 Wochen ein deutscher Aufsatz. Münd
liche Vorträge eigener Ausarbeitungen durch die Schüler 1 Stunde.
Der mit Unterrichts-Ministerial-Erlass vom 10. September 1855 kundge-
maclite Lectionsplan aber enthält einige abweichende Bestimmungen:
V. Classe, 2 Stunden wöchentlich.
Hievon 1 Stunde Lectüre und Erklärung einer Auswahl von Musterstücken aus der
neuesten Literatur; 1 Stunde Aufsätze. Alle 14 Tage ein Pensum.
VI. Classe, 3 Stunden wöchentlich.
2 Stunden Lectüre und Erklärung einer Auswahl von Musterstücken aus der Literatur
seit Opitz, mit gedrängter Uebersicht des Literarhistorischen. 1 Stunde Aufsätze. Alle 14
Tage ein Aufsatz als häusliche Arbeit.
YII. Classe, 3 Stunden wöchentlich.
2 Stunden Fortsetzung und Schluss wie in der VI. Classe. Nach Umständen ausser
dem in dieser oder in der VI. Classe: Lectüre einer Auswahl aus dem Mittel-Hochdeutschen,
1 Stunde Aufsätze.
Alle 14 Tage ein Aufsatz als häusliche Arbeit.
VIII. Classe, 3 Stunden wöchentlich.
2 Stunden Lectüre einer nach ästhetischen Gesichtspuncten geordneten Sammlung
von Musterstücken in Verbindung mit analytischer Aesthetik. 1 Stunde Aufsätze.
Alle 14 Tage oder 3 Wochen ein Aufsatz als häusliche Arbeit.