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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

jB. Im Ober-Gymnasium. 1. Gesetzliche Bestimmungen. 
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destens tadelloser Form bieten und auf den Unterricht in sämmtlichcn anderen 
Gegenständen belebend, verknüpfend und theilweise ergänzend einwirken 
müsse. -— 
Lehrplan. Der Organisations-Entwurf von 1849 schreibt folgenden Lehr 
plan vor: 
Y. Classe, wöchentlich 2 Stunden. 
Deutsche Aufsätze; (1 Stunde), zu deren Aufgaben nunmehr auch der sich erweiternde 
philologische Unterricht Stoff bietet. In dieser und in den beiden folgenden Classen ist alle 
14 Tage ein deutscher Aufsatz häuslich zu arbeiten; Lectüre (1 Stunde), einer Auswahl aus 
dem Mittelhochdeutschen. Den Haupttheil derselben bildet ein Auszug aus dem Nibelungen 
liede; dazu kommen Stücke aus den bedeutendsten Lyrikern. 
VI. Classe, wöchentlich 3 Stunden. 
Literaturgeschichte, (2 Stunden). Erstes Semester: Durch Mittheilung von Proben aus 
der ältesten deutschen Literatur ist eine allgemeine Kenntniss der Hauptveränderungen der 
Sprache zu gewinnen. Die Literaturgeschichte der Blüthezeit der epischen und lyrischen 
Dichtung des Mittelalters schliesst sich an die Lectüre des vorausgegangenen Jahres. Kurze 
Uebersicht der folgenden Zeit bis Opitz. — Zweites Semester: Lectüre mit Erklärung aus 
den bedeutendsten Werken der deutschen National-Literatur von Opitz bis Herder; daran 
sich schliessende übersichtliche Darstellung des minder Wichtigen. 
Deutsche Aufsätze, wöchentlich 1 Stunde zum Besprechen der Aufgaben und Zurück- 
geben der corrigirten Aufsätze. 
YII. Classe, wöchentlich 3 Stunden. 
Literaturgeschichte, 2 Stunden. Von Herder bis auf die neueste Zeit, in der für das 
2. Semester der VI. Classe bezeichneten Weise. Memoriren und Vortrag von prosaischen 
und poetischen, besonders werthvollen Abschnitten. 
Deutsche Aufsätze, 1 Stunde. 
VIII. Classe, wöchentlich 3 Stunden. 
Literatur 1 Stunde. Die aus der Lectüre der classischen Sprachen und aus der 
deutschen Literatur den Schülern bekannt gewordenen Erscheinungen poetischer und pro 
saischer Bede sind zu Gruppen zu vereinigen, und so auf analytischem Wege, als Ergebniss 
aus der Kenntniss des Einzelnen, eine der Systematik sich annähernde Charakteristik der 
Hauptkunstgattungen zu geben. 
Deutsche Aufsätze, 1 Stunde; alle 2 oder 3 Wochen ein deutscher Aufsatz. Münd 
liche Vorträge eigener Ausarbeitungen durch die Schüler 1 Stunde. 
Der mit Unterrichts-Ministerial-Erlass vom 10. September 1855 kundge- 
maclite Lectionsplan aber enthält einige abweichende Bestimmungen: 
V. Classe, 2 Stunden wöchentlich. 
Hievon 1 Stunde Lectüre und Erklärung einer Auswahl von Musterstücken aus der 
neuesten Literatur; 1 Stunde Aufsätze. Alle 14 Tage ein Pensum. 
VI. Classe, 3 Stunden wöchentlich. 
2 Stunden Lectüre und Erklärung einer Auswahl von Musterstücken aus der Literatur 
seit Opitz, mit gedrängter Uebersicht des Literarhistorischen. 1 Stunde Aufsätze. Alle 14 
Tage ein Aufsatz als häusliche Arbeit. 
YII. Classe, 3 Stunden wöchentlich. 
2 Stunden Fortsetzung und Schluss wie in der VI. Classe. Nach Umständen ausser 
dem in dieser oder in der VI. Classe: Lectüre einer Auswahl aus dem Mittel-Hochdeutschen, 
1 Stunde Aufsätze. 
Alle 14 Tage ein Aufsatz als häusliche Arbeit. 
VIII. Classe, 3 Stunden wöchentlich. 
2 Stunden Lectüre einer nach ästhetischen Gesichtspuncten geordneten Sammlung 
von Musterstücken in Verbindung mit analytischer Aesthetik. 1 Stunde Aufsätze. 
Alle 14 Tage oder 3 Wochen ein Aufsatz als häusliche Arbeit.
	        
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