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Mittelschulen: II. Deutsche Sprache und Literatur.
Pädagogische Bedenken erregt übrigens auch das Verfahren des Herrn
Lehrers bei der Correetur der Aufgaben. — Der Organisation - Entwurf em
pfiehlt, bei freien Schülervorträgen die Mitschüler zu einer mündlichen Meinungs
äusserung aufzufordern, um ihre Theilnahme zu wecken; diese Methode hat sich
als Redeübung vielfach bewährt, wenn der Lehrer es überhaupt verstanden, eine
Debatte zu leiten. Der Schüler spricht da vor seinen Mitschülern als seinem Pub
licum, und die Kritik derselben ist durch die Situation motivirt. Anders verhält es
sich aber, wenn die Schularbeit, deren Beurtheilung nur Aufgabe des Lehrers
sein kann, der dieselbe in eine übliche Note zusammenfasst, einem Mitschüler
zur Beurtheilung gegeben wird. — Der Verfasser des Aufsatzes, der auf jeden
Tadel von Seite des Lehrers gefasst ist, wird leicht verletzt durch eine Bemer
kung des Mitschülers, dem er eine Berechtigung zu urtheilen in diesem Falle
nicht zuerkennt. Und es ist immer eine Verkehrung der Schulordnung, wenn eine
wichtige Arbeit des Lehrers Schülern übertragen wird. — Weit entfernt, die
Schüler an eine leidenschaftslose Kritik zu gewöhnen, dürfte dieses Verfahren
eher die persönlichen Hetzereien und Neckereien unter den Schülern fördern.
Man daif nur einen Blick in die Jahresberichte thun, um sich zu überzeugen,
dass diese Schülerarbeiten des Kleinseitner Gymnasiums durchaus nicht den
Zustand des Aufsatzwesens auf österreichischen Mittelschulen repräsentiren.
Die Mehrzahl der Themen sind in schulmässigen Gränzen gehalten und Ver
irrungen, wie sie hier vorliegen, finden sich selten. Die Maturitätsarbeiten des
heurigen Jahres, welche man noch zur Ausstellung erwartet, werden das
hoffentlich bestätigen.
C. An der Kealschule.
Bericht von Professor Dr. A. Thurnwald in Wien.
1. Gesetzliche Bestimmungen.
Die Stundenzahl für den deutschen Unterricht wurde für die Unter-Real
schule und deren Abarten (die unselbstständigen Realschulen mit 2 u. 3 Classen)
durch den Organisations-Entwurf von 1849 folgendermassen normirt:
I. II. III. IV. Classe.
Vollständige Unterrealschule: 4 4 4 5
Unselbständige Realschulen: 4 5 3
3 3.
Als Unterrichtsziel für die vollständige Unterrealschule war gesteckt:
Richtiges Lesen und Sprechen; Sicherheit im schriftlichen Gebrauche der Sprache
ohne Fehler gegen Grammatik, Orthographie, Interpunction; Kenntniss der For
men der gewöhnlichen Geschäftsaufsätze, Anfänge zur Bildung des Geschmackes
durch Memoriren und Vortrag von Gedichten und prosaischen Aufsätzen blei
benden Werthes, welche den Schülern erklärt sind.
Nach den einzelnen Classen vertheilte sich der Lehrstoff folgendermassen: