270 Mittelschulen: II. Deutsche Sprache und Literatur.
und ästhetische Kenntniss des Bildendsten aus der deutschen Literatur; durch die Lectüre
gewonnene Charakteristik der vorzüglichsten prosaischen und poetischen Darstellungsformen.
Für die einzelnen Classen yertheilt sich der Lehrstoff folgendermassen:
I. Classe: Wiederholung der gesummten Formenlehre, Uebersicht der Satzformen in
Musterbeispielen aus dem Lesebuche. Sprech-, Lese- und Schreibübungen, letztere vor
herrschend orthographischer und grammatischer Art; Besprechen und Memoriren des Ge
lesenen, mündliches und schriftliches Wiedergeben einfacher Erzählungen oder kurzer Be
schreibungen. Alle 8 Tage eine Hausarbeit, alle 14 Tage eine Schularbeit.
II. Classe: Vervollständigung der Formenlehre, Lehre vom einfachen und erweiterten
Satze auf Grundlage einer eigenen Schulgrammatik; mündliche und schriftliche Eeproduction
und Umarbeitung grösserer abgeschlossener Stücke aus dem Lesebuche. Alle 14 Tage eine
Hausarbeit, alle 4 Wochen eine Schularbeit; am Schlüsse jedes Monats hat jeder Schüler
eine schriftliche Inhaltsangabe seiner Privatlectüre zu bringen.
III. Classe: Lehre vom zusammengesetzten Satze, Arten der Nebensätze, Verkürzun
gen derselben, die Periode (auf Grundlage der Schulgrammatik); systematische Belehrung
über Rechtschreibung und Zeichensetzung; Aufsätze verschiedener Art, zum Theile sich
anschliessend an den Unterricht in der Geschichte, der Geographie und den Naturwissen
schaften, zum Theile an jenen im Französischen. Termine der abzuliefernden Arbeiten wie
in der II. Classe.
IV. Classe: Zusammenfassender Abschluss des gesammten grammatischen Unterrichts;
Zusammenstellung von Wortfamilien mit Rücksicht auf Vieldeutigkeit und Verwandtschaft
der Wörter; das Wichtigste aus der Prosodie und Metrik. Aufsätze mit Berücksichtigung
jener Formen, welche im bürgerlichen Leben am häufigsten nöthig werden. Benützung des Lese
stoffes zur Kenntniss der antiken und germanischen Sagendichtung. Termine der abzuliefern
den Arbeiten wie in der II. und III. Classe.
V. Classe: Lectüre von Uebersetzungen aus der elassischen Literatur der Griechen
und Römer; Lectüre einer Auswahl aus leichteren Werken der mittelhochdeutschen Periode
(deren Lesung im Urtexte einer gedrängten Uebersicht der Laut- und Flexionslehre des
Mittelhochdeutschen bedarf); Ueberblick über die deutsche Literatur von ihren ersten An
fängen bis zum Schlüsse des XIV. Jahrhunderts. Erläuterung des Wesens, der Formen und
Arten der Poesie, sowie der vorzüglichsten prosaischen Darstellungsformen, auf Grund der
Lectüre; Recitirübungen und Aufsätze über Gelesenes und Gehörtes.
VI. und VII. Classe: Kurze Uebersicht der Literaturgeschichte vom XV. bis zur Mitte
des XVIII. Jahrhunderts, ausiührliche Darstellung der Literatur der zweiten Hälfte des
XVm. und des XIX. Jahrhunderts, beides an der Hand der Lectüre gewonnen und stets
an die allgemeine Culturgeschichte angeknüptt; Lesung mindestens zweier vollständiger
Werke. Abhandlungen, jedoch stets concreten Inhalts;') Redeübungen, freie Vorträge.
Diese Reform der Realschule hatte auch die Einführung der obligaten
Maturitäts - Pr üfung im Gefolge. (Verordnung dos hohen k. k. Ministeriums für
Cultus und Unterricht vom 9. Mai 1872.)
Die Maturitäts-Prüfung aus der deutschen Sprache beschränkt
sich im Allgemeinen auf einen Aufsatz: ist jedoch die Prüflings - Commission
1) Wenn man die an den verschiedenen Mittelschulen in den Oberclassen gegebenen Themen
prüft, so ist der grösste Theil derselben allgemein reflectirenden und philosophischen Inhaltes.
Die Anmerkung des Unterrichtsplanes: Aufgaben „concreten” Inhaltes gibt daher die Andeutung,
der Lehrer möge die Themen zumeist so wählen, dass sie sieh an das in anderen Disciplinen
(Geschichte, Chemie, Physik, Naturgeschichte, Französisch, Englisch etc.) Vorgetragene anschliessen.
Wird ein oder das andere Thema reflectirenden oder philosophischen Inhaltes gewählt, so ist dasselbe
vorerst seiner unbestimmten Allgemeinheit zu entkleiden und dadurch zu individualisiren, dass man
an Bestimmtes, dem Schüler aus der Lectüre oder dem Studium Bekanntes anknüpft. Vergl. 0. E
p. 136. fg.