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Mittelschulen: IV. Religions-Unterricht.
2. Lehrbücher.
In der Uebergangs-Periode wurden vorläufig an Gymnasien folgende Lehr
bücher vorgeschrieben:
I. Classe: „Katholischer Katechismus.” 6. Auflage, Regensburg
1848; oder „Leitfaden zum Religions-Unterrichte für
die unteren Classen der Gymnasien.” (Von J. M. Leon
hardt.) Wien, k. k. Schulbücher-Verlag.
II. „ „Erklärung der Gebräuche und Ceremonien unserer
heiligen katholischen Kirche.” Eger 1846.
III. u. IV. „ „Biblische Geschichte nebst Denkwürdigkeiten aus
der Kirchen-Geschichte.” Herausgegeben von J. H.
Schuhmacher. Köln 1850.
V., VI., VII. „ Martin C. „Lehrbuch der katholischen Religion für
höhere Lehranstalten.” 3. Auflage. Mainz 1847, I. II.
Theil.
VIII. „ „Kirchengeschichte nach Martin mit Ergänzungen aus
Alzog’s Universal-Kirchengeschichte.” Mainz 1846.
An die Stelle dieser vorläufig vorgeschriebenen Lehrbücher traten nach
und nach folgende Lehrbücher, welche auf Grund einer bischöflichen Geneh
migung vom Ministerium für Cultus und Unterricht (respective Staats-Ministe
rium) für allgemein zulässig erklärt worden sind: 1 )
I. Classe:
1. Eischer E.: „Katholische Religionslehre für die unteren Classen der Mit
telschulen.” Mit Approbation der hochwürdigsten Ordinariate zu Brixen,
Brünn, Gurk, Leitmeritz, Linz, Olmütz, Prag, St. Pölten, Salzburg, Seckau
und Wien. Eünfte Auflage. Wien 1872. kl. 8°.
Approbirt mit Erlass des Staats - Ministeriums vom 5. Juli 1866
Z. 4166/C.-U. für die unteren Classen der Mittelschulen.
2. Eischer F.: „Lehrbuch der katholischen Religion für höhere Lehranstalten.”
Mit Genehmigung der hochwürdigsten Ordinariate zu Prag und Wien.
3. Auflage, Wien 1872. kl. 8°.
Approbirt mit Exdass des Staats-Ministeriums vom 15. Juli 1866 Z. 4555
für die unteren Classen der Mittelschulen.
3. Leinkauf J.: „Kurzgefasste katholische Glaubens- und Sittenlehre für die
erste Classe der Mittelschulen.” Mit Genehmigung des hochwürdigen Ordi
nariates Wien, 3. Auflage, Wien 1872.
Approbirt mit Erlass des Unterrichts-Ministeriums vom 23. Juli 1869.
Z. 6491 für die unteren Classen der Mittelschulen.
1) Die Approbation von Seite des Ministeriums ist ersichtlich im „Verordnungsblatt für den
Dienstbereich des Minist.” (18G9—72), dann in Matauschek’s „Nachschlagebuch" und in den Jahres
berichten der einzelnen Anstalten.