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Volltext: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

_Z>. Israelitische Religion. — V. Philosophische Propädeutik. 
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Die Lehren und Satzungen des Judenthums werden in katecjheti- 
scher Form eingehend behandelt und durch zahlreiche Spruche aus 
Bibel und Talmud, denen die deutsche TJebersetzung vorausgeschickt 
ist, hie und da auch durch Stellen aus späteren religions-philosophischen 
Schriften begründet und beleuchtet. 
4. „Lehrbuch der israelitischen Religion zum Gebrauche der Synagogen und 
israelitischen Schulen im Königreiche Würtemberg.” Stuttgart 1848. (Ap- 
probirt.) 
Ausführliche systematische Darstellung der Lehren und Satzungen 
der jüdischen Religion in katechetischer Form. Bibelstellen in deut 
scher Sprache sind den einzelnen Paragraphen beigegeben. 
5. Fassei Hirsch B.: „Die mosaisch-rabbinische Religionslehre. 3. Auflage. 
Wien 1863. (Approbirt.) 
Das in katechetischer Form abgefasste Buch behandelt hauptsäch 
lich die Offenbarung, dann die Lehre von Gott und den Pflichten des 
Menschen ihm gegenüber. Letzteren werden auch, als Postulate unseres 
Verhältnisses zu Gott, die Gesetze des Rechtes und der Sittlichkeit, 
sowie das Ritual- und Oeremonialgesetz beigezählt. 
6. Breuer Leopold: „Israelitische Glaubens- und Pflichtenlehre.” Wien 
1869. 4. Auflage. (Die erste Auflage approbirt.) 
Der erste Theil enthält die Gottes-,- der zweite die Pflichtenlehre. 
Die streng logische Gliederung des Stoffes, die consequent durchge 
führte methodische Darstellungsform, sowie die Präcision in der Fest 
stellung der Begriffe zeugen davon, dass das Buch „inmitten einer er 
fahrungsreichen Berufsthätigkeit und für diese geschaffen ist.” Die 
einzelnen Paragraphe sind durch Bibelstellen belegt. 
7. Aub Josef Dr.: „Biblisches Spruchbuch.” Berlin 1868. 
Biblische Sprüche, hebräisch und deutsch, sind systematisch zu 
sammengestellt und dienen als Leitfaden für die israelitische Glaubens 
und Pflichtenlehre. Hie und da sind den einzelnen Paragraphen einige 
den Inhalt kennzeichnende Werke vorangeschickt. 
V. Philosophische Propädeutik. 
Bericht von Professor Dr. Konvalina in Wien. 
1. Gesetzliche Bestimmungen. 
Das sechsclassige Gymnasium, wie es vor dem Jahre 1849 bestand, 
kannte, da es sich vornehmlich auf den Unterricht in der lateinischen Sprache 
stützte, keinen Unterricht in der Philosophie. Wohl aber wurde in den beiden 
sogenannten philosophischen Obligatcursen, die ihrer Katur nach eine Fort 
setzung des Gymnasiums waren, Philosophie und zwar Psychologie, Logik, Ethik 
ii. 20
	        
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