1. Gesetzliche Bestimmungen. 307
preussischen Gymnasien nach dem Normalplan yom 7. Jänner 1856 in der That
geschehen.
Der Entwurf der Organisation der Gymnasien in Oesterreich vom
Jahre 1849, eine Ausführung des erwähnten „Entwurfes etc.” vom Jahre 1848
nun stellt als propädeutische Fächer die empirische Psychologie und die formale
Logik auf und setzt der philosophischen Propädeutik folgende Aufgabe: Er
gänzung der Erfahrungs-Erkenntnisse von der Aussenwelt durch erfahrungs-
mässige Auffassung des Seelenlebens; zusammenhängende Kenntniss der allge
meinsten Gedankenformen als Abschluss des bisherigen und als Vorbereitung
des bevorstehenden strengeren wissenschaftlichen Unterrichtes. — Derselbe
weiset ferner beiden Fächern in der VIII. Classe wöchentlich zwei Stunden
zu und will nur dann noch eine dritte Stunde für das Fach verwendet wissen,
wenn, was allerdings wünschenswerth sei, sich an die genannten Fächer eine
Einleitung in die Philosophie anschliesse, „welche Aufgabe und Notlrwendigkeit
der Philosophie als der alle anderen Wissenschaften ergänzenden abschliessen
den Wissenschaft entwickelt.”
Doch bald wurden Bedenken sowohl gegen die durch den Organisations-
Entwurf getroffene Anordnung des Lehrstoffes als auch gegen das Zeitausmass
laut/ die auch nicht ungehört verhallten.
Schon die Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, mittelst
welcher die Allerhöchsten Bestimmungen über die Organisation der Gymnasien
kundgemacht werden (d. 16. December 1854), sagt sub 1): „Die philosophische
Propädeutik ist mit grösserer Ausführlichkeit zu behandeln, als es bis jetzt der
Fall ist, und dieselbe hat sodann auch einen Gegenstand der Maturitäts-Prüfung
zu bilden.”
Um nun der in diesen Worten ausgesprochenen Forderung gerecht zu
werden, erscheint, w r enige Tage später, nämlich am 28. December desselben
Jahres, ein Circular des Ministers für Cultus und Unterricht, gerichtet an die
Schulbehörden der verschiedenen Kronländer, in welchem der Gedanke ange
regt wird, ob nicht in der VIII. Classe auf Kosten des Griechischen vier
Stunden der Propädeutik zugewendet werden sollten. Doch sei das bloss ein
Vorschlag, und es liege dem Ministerium sehr daran, über diese beabsichtigte
Modification ein wohlerwogenes, für die Bedürfnisse und thatsächlichen Zustände
der Gymnasien berechnetes Urtheil von Fachmännern zu erlangen. Diese Ur-
theile nun fielen nicht im Sinne des Circulars aus; es schien bedenklich in der
obersten Classe das Griechische zu sehr einzuschränken und ein so wesentliches
Bihlungselement zu schwächen, die Zahl der Stunden in der VIII. Classe aber
um zwei respective um eine zu vermehren, stiess ebenfalls auf Hindernisse; hin
gegen schien sich der Gedanke zu empfehlen, Logik und Psychologie auf zwei
Jahrescurse zu vertheilen und zwar die Logik in der VII. Classe zu lehren,
da sie mit den in dieser Classe vorgetragenen Fächern in innigem Zusammen
hänge stehe, die Psychologie dagegen in der VIII. Classe.
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