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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1. Gesetzliche Bestimmungen. 307 
preussischen Gymnasien nach dem Normalplan yom 7. Jänner 1856 in der That 
geschehen. 
Der Entwurf der Organisation der Gymnasien in Oesterreich vom 
Jahre 1849, eine Ausführung des erwähnten „Entwurfes etc.” vom Jahre 1848 
nun stellt als propädeutische Fächer die empirische Psychologie und die formale 
Logik auf und setzt der philosophischen Propädeutik folgende Aufgabe: Er 
gänzung der Erfahrungs-Erkenntnisse von der Aussenwelt durch erfahrungs- 
mässige Auffassung des Seelenlebens; zusammenhängende Kenntniss der allge 
meinsten Gedankenformen als Abschluss des bisherigen und als Vorbereitung 
des bevorstehenden strengeren wissenschaftlichen Unterrichtes. — Derselbe 
weiset ferner beiden Fächern in der VIII. Classe wöchentlich zwei Stunden 
zu und will nur dann noch eine dritte Stunde für das Fach verwendet wissen, 
wenn, was allerdings wünschenswerth sei, sich an die genannten Fächer eine 
Einleitung in die Philosophie anschliesse, „welche Aufgabe und Notlrwendigkeit 
der Philosophie als der alle anderen Wissenschaften ergänzenden abschliessen 
den Wissenschaft entwickelt.” 
Doch bald wurden Bedenken sowohl gegen die durch den Organisations- 
Entwurf getroffene Anordnung des Lehrstoffes als auch gegen das Zeitausmass 
laut/ die auch nicht ungehört verhallten. 
Schon die Verordnung des Ministeriums für Cultus und Unterricht, mittelst 
welcher die Allerhöchsten Bestimmungen über die Organisation der Gymnasien 
kundgemacht werden (d. 16. December 1854), sagt sub 1): „Die philosophische 
Propädeutik ist mit grösserer Ausführlichkeit zu behandeln, als es bis jetzt der 
Fall ist, und dieselbe hat sodann auch einen Gegenstand der Maturitäts-Prüfung 
zu bilden.” 
Um nun der in diesen Worten ausgesprochenen Forderung gerecht zu 
werden, erscheint, w r enige Tage später, nämlich am 28. December desselben 
Jahres, ein Circular des Ministers für Cultus und Unterricht, gerichtet an die 
Schulbehörden der verschiedenen Kronländer, in welchem der Gedanke ange 
regt wird, ob nicht in der VIII. Classe auf Kosten des Griechischen vier 
Stunden der Propädeutik zugewendet werden sollten. Doch sei das bloss ein 
Vorschlag, und es liege dem Ministerium sehr daran, über diese beabsichtigte 
Modification ein wohlerwogenes, für die Bedürfnisse und thatsächlichen Zustände 
der Gymnasien berechnetes Urtheil von Fachmännern zu erlangen. Diese Ur- 
theile nun fielen nicht im Sinne des Circulars aus; es schien bedenklich in der 
obersten Classe das Griechische zu sehr einzuschränken und ein so wesentliches 
Bihlungselement zu schwächen, die Zahl der Stunden in der VIII. Classe aber 
um zwei respective um eine zu vermehren, stiess ebenfalls auf Hindernisse; hin 
gegen schien sich der Gedanke zu empfehlen, Logik und Psychologie auf zwei 
Jahrescurse zu vertheilen und zwar die Logik in der VII. Classe zu lehren, 
da sie mit den in dieser Classe vorgetragenen Fächern in innigem Zusammen 
hänge stehe, die Psychologie dagegen in der VIII. Classe. 
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