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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1.  Gesetzliche  Bestimmungen  für  Gymnasien.

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Dieser  Entwurf  wurde  in  der  Gymnasial  -  Zeitschrift  namentlich  von
J.  Ptaschnik  und  Lepar 1 )  in  zustimmender  Weise  discutirt  und  fand,  ohne  gesetzliche ­
  Geltung  erlangt  zu  haben  an  vielen,  unter  andern  auch  am  Wiener  akademischen ­
  Gymnasium  Eingang.
Als  im  Jahre  1864  der  Wiener  Gemeinderath  mit  Rücksicht  auf  die  herrschenden ­
  Bedürfnisse  zwei  „Real-Gymnasien”  errichtete,  wurde  der  Lehrplan ­
  derselben  in  Geschichte  und  Geographie  mit  Rücksicht  auf  diesen
Entwurf  des  Ministeriums  abgefasst  und  erhielt  mit  Erlass  vom  3.  Juni  1864
die  behördliche  Genehmigung.
Nach  diesem  Lehrplane,  der  auch  an  den  übrigen  Rcal-Gymnasien  der
Monarchie  angenommen  wurde,  ist  in  der  I.  Classe  bloss  Geographie  (in  drei
wöchentlichen  Stunden);  in  der  II.  Classe  in  einer  wöchentlichen  Stunde  die
physische  Geographie  von  Asien,  Afrika  und  Südeuropa  und  in  zwei  wöchentlichen ­
  Stunden  Geschichte  des  Alterthums  bis  zum  Schlüsse  der  hunnisch-germanischen ­
  Völkerwanderung;  in  der  III.  Classe  in  einer  wöchentlichen  Stunde
erweiterte  Wiederholung  der  Geographie  von  Mittel-  und  Nordeuropa,  von  Amerika
und  Australien  und  in  zwei  wöchentlichen  Stunden,  Geschichte  des  Mittelalters
und  der  Neuzeit  bis  zur  französischen  Revolution;  in  der  IV.  Classe  (drei
Stunden  wöchentlich)  im  I.  Semester  Beendigung  des  historischen  Unterrichtes
und  im  Anschlüsse  an  denselben  Wiederholung  der  gesammten  Geographie;  im
II.  Semester  kurzer  Ueberblick  der  Hauptmomente  der  österreichischen  Geschichte ­
  und  umständlichere  Schilderung  der  wesentlichsten  erdkundlichen  V  erhältnisse
  des  Kaiserstaates,  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Heimatkunde
vorgeschrieben.
Bei  der  Erweiterung  der  Wiener  Real-Gymnasien  zu  Ober-Gymnasien  im
Jahre  1867  ging  man  auf  den  Lehrplan  von  1850  zurück,  indem  bloss  die
historische  Geographie  unter  die  Disciplinen  des  Ober-Gymnasiums  aufgenommen ­
  ward;  doch  fand  rücksichtlich  der  Vertheilung  des  Lehrstoffes  aus  der
Geschichte  die  Modification  statt,  dass  in  der  VIII.  Classe  die  Geschichte  bis
zur  Gegenwart  fortgesetzt  werden  sollte,  wesshalb  der  VII.  Classe  ein  grösseres ­
  Pensum,  nämlich  die  neuere  Geschichte  bis  zum  Schlüsse  des  achtzehnten ­
  Jahrhunderts  zufiel.  Laut  Erlass  vom  22.  November  1867  erhielt
diese  Abweichung  vom  vorgeschriebenen  Gymnasial-Lohrplan  die  ministerielle
Genehmigung.
An  den  Veränderungen,  welche  bei  den  "W  iener  Real-Gymnasien  rücksichtlich ­
  des  Lehrplanes  der  Geschichte  gemacht  wurden,  ist  jene  schon  einmal
erwähnte  Richtung  nicht  zu  verkennen,  welche  die  Disciplinen  des  Gymnasiums

1)  Oosterr.  G.  Z.  Jahrg.  1838  pag.  251  —  270  J.  Ptaschnik  liatle  schon  im  Jahre  1853  (in
derselben  Zeitschrift  pag.  455  —  533)  in  dem  Aufsätze  „Methode  und  Behandlung  des  geographischen
und  geschichtlichen  Unterrichtes  am  Gymnasium”  die  Möglichkeit  dargelegt,  in  den  vorgeschriebenen
Grenzen  beiden  Disciplinen  zu  genügen.
            
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