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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1. Gesetzliche Bestimmungen für Gymnasien. 
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teristischen Momente aus der Geschichte des betreffenden Landes und ihrer 
Beziehungen zu der Geschichte der übrigen Theile der Monarchie, vorge- 
schrieben. 
In der IV. Classe (mit wöchentlich Tier Stunden) soll im I. Semester 
eine IIebersicht der Geschichte der Neuzeit mit steter Hervorhebung jener Be 
gebenheiten und Persönlichkeiten gewonnen werden, welche für die Geschichte 
des österreichischen Gesammt - Staates eine besondere Wichtigkeit besitzen. 
Dagegen ist das II. Semester nur der Geographie gewidmet. 
Für das Ober-Gymnasium ist schon das Lehrziel dahin geändert, 
dass die Hauptbegebenheiten der Völkergeschichte nicht bloss in ihrem prag 
matischen Zusammenhänge, wie es im Organisations - Entwürfe hiess, sondern 
auch „in ihrer Abhängigkeit von den natürlichen Verhältnissen mit besonderer 
Berücksichtigung der Cultur-Geschichte” zu lehren sind und dass die Völker- 
und Staatenkunde der Gegenwart im Anschlüsse an die österreichische Vater 
landskunde zu behandeln ist. 
Auch im speciellen Lehrplane fanden mancherlei Aenderungen statt. 
In der V. Classe erhielt die Geschichte vier wöchentliche Stunden und 
ihr fallen daselbst „die Geschichte des Alterthums bis auf Augustus mit steter 
Berücksichtigung der hiemit zusammenhängenden geographischen Daten” zu. 
Die VI. Classe hat (in drei wöchentlichen Stunden) den Schluss der 
Geschichte des Alterthums und die Geschichte des Mittelalters in gleicher Be 
handlungsweise durchzunehmen. 
Für die VII. Classe ist (in drei wöchentlichen Stunden) Geschichte der 
Neuzeit in gleicher Behandlungsweise vorgeschrieben. 
In der VIII. Classe (in drei wöchentlichen Stunden) ist das Lehrpensum 
des ersten Semesters: Geschichte der österreichisch - ungarischen Monarchie, 
wiederholende Hervorhebung ihrer Beziehungen zu der Geschichte der Nachbar 
länder. Skizzen der wichtigsten Thatsachen aus der inneren Entwicklung des 
Kaiserstaates. Im zweiten Semester hat sich der Unterricht mit den geogra 
phischen und statistischen Verhältnissen Oesterreichs und Vergleichung mit denen 
der europäischen Grossstaaten zu befassen. 
Durch die Aufnahme einer speciellen Geschichte der österreichisch 
ungarischen Monarchie in den Lehrplan und durch die Beschränkung der 
alten Geschichte auf eine Classe (denn die Zeit nach Augustus, die in VI. 
behandelt wird, hängt schon vielfach mit der deutschen Geschichte zusammen) 
ging das Ministerium im Wesentlichen auf den Lehrplan des Organisations- 
Entwurfes von 1849 zurück. Dagegen wurde im Gegensätze zu diesem Lehr 
plan der Geographie im Unter-Gymnasium ein von dem historischen abgesonder 
tes Lehrpensum zugewiesen und so jene „Beiordnung” dieser Disciplin voll 
ständig durchgeführt, welche der ministerielle Entwurf vom Jahre 1857 an 
strebte.
	        
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