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Mittelschulen: VI. Geschichte.
uns zunächst den durch seine Sculpturen und seine grossartigen Verhältnisse
einzigen Tempel der Athene, den Parthenon, vor Augen und zeigt am Fusse
der Akropolis die Trümmer des von Herodes Attikus (200 v. dir.) aufgeiuhrten
Odeions. Ein selbstständiges Bild weist uns die kärglichen Reste des im römischen
Style gebauten Erechtheions mit seinen schlanken Säulen und den
schmucken Karyatiden. — Der korinthische Stil ist endlich durch das choregische
Monument des Lysikrates vertreten, das in seiner fremdartigen
Umgebung die traurigen Schicksale zu erzählen scheint, welche die alten Denkmäler
Griechenlands im Allgemeinen zu erfahren hatten.
Ein folgender Cyclus wird die römischen Kunstdenkmäler behandeln.')
3. Gesetzliche Bestimmungen für Realschulen.
_ Schon bei dem ersten Versuche eine Realschule zu schaffen (im Jahre
1795) erhielt „die allgemeine und vaterländische Geschichte” und „die Geschichte
der Handlung” einen Platz unter den zu lehrenden Gegenständen. Doch
wurden diese Pläne nicht realisirt. Es gab wohl seit 1804 in einigen Hauptund
Handelsstädten 3classige Realschulen, seit 1809 traten derartige Schulen bei
der Errichtung höherer technischer Lehranstalten mit diesen in Verbindung
auf; aber die Geschichte wurde in ihnen ebenso wenig gepflegt wie an Gymnasien.
Doch ist hervorzuheben, dass an der Realschule, die mit dem Wiener
polytechnischen Institute in Verbindung stand, der Unterricht in der Geschichte
von dem in der Geographie getrennt und in jeder der 2 Classen mit 2 Stunden
bedacht wurde.
Eigentliche selbstständige Realschulen wurden erst durch den Organisations-Entwurf
vom Jahre 1849 ins Leben gerufen. Rach demselben sollte
der Unterricht in der Geschichte auf zwei Stufen, sowohl in der Unter-,
als auch in der Ober-Realschule, behandelt werden.
§. 13 dieses Entwurfes setzt als Ziel des Geschichts-Unterrichts
m der vollständigen (4elassigen) Unter-Realschule: Uebersicht über
die charakteristischen Momente aus der Volker-Geschichte in ihrem chronologischen
Zusammenhänge. Genauere Kenntniss des österreichischen Staates nach
seiner historischen Entwickelung.
Der specielle Lehrplan wies diesem Unterrichtszweige in der II. und III.
Classe der Unter-Realschule je 3 Stunden zu, und zwar sollte in der II. Classe
AUe Geschichte bis 800 p. Ch., in der III. Classe Reue Geschichte seit 800 in
Verbindung mit der einschlägigen Geographie behandelt werden. Vom Ende
des Mittelalters an sollte die neue Geschichte als Geschichte Oesterreichs mit
Hervorhebung der Ereignisse, welche das specielle Vaterland betreffen und
mit Berücksichtigung der Hauptmomente der Weltgeschichte gelehrt werden.
0 Langl's „Denkmäler der Kunsf sind als Wandbilder in der Schule zu benützen, und
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