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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

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Mittelschulen:  VI.  Geschichte.

Es  konnte  nach  diesem  Lehrplane  in  der  Unter-Realschule  mehr  Gewicht
auf  die  historischen  Erzählungen  und  Biographien  gelegt  werden,  ohne  dass  die
Geographie  beeinträchtigt  wurde,  und  in  der  IV.  Classe  wurde  es  bei  wöchentlich ­
  5  Stunden  möglich,  die  alte  Geschichte  in  der  wdinschenswerthen  Ausdehnung ­
  und  mit  Rücksicht  auf  den  ursprünglichen  Entwurf,  der  die  „griechische”
und  „römische”  Geschichte  nach  ihrer  politischen  und  culturhistorischen  Bedeutung ­
  besonders  betont,  zu  behandeln,  während  für  die  österreichische  Geschichte
in  der  VI.  Classe,  die  vielfach  Wiederholung  schon  bekannten  Stoffes  ist,  3
wöchentliche  Stunden  vollständig  genügten.
Das  Jahr  1869  führte  zu  einer  förmlichen  Reorganisirung  des  Realschulw
 r esens.  Die  Realschulen  fielen  in  die  Competenz  der  Landtage  und  wurden
durch  besondere  Landesgesetze  neu  geordnet.
Am  30.  April  1869  erhielten  die  diesbezüglichen  Landesgesetze  der  Rronländer
  Tirol,  Voraidberg,  Salzburg,  Ober-Oestei’reich  und  Mähren;  im  Jahre  1870  die
der  Steiermark  (8.  Jänner),  Schlesiens  (15.  Februar),  Rieder-Oesterreichs  (3.  März)
und  der  übrigen  Kronländer  (mit  Ausschluss  von  Dalmatien,  Istrien  und  Krain)
die  kaiserliche  Sanction.  In  demselben  Jahre  (19.  Juli  1870)  wurden  auch  die
Lehrpläne  für  Realschulen  auf  Grund  der  Landesgesetze  sanctionirt. ] )
Unter  den  Unterrichts-Gegenständen  erscheint  die  Geschichte  in  allen
Kronländern.
Als  Lehrziel  dos  Geschichts-Unterrichtes  ist  für  die  Unter-Realschule  bestimmt: ­
  Uebersicht  der  wichtigsten  Begebenheiten  der  allgemeinen  Weltgeschichte
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  biographischen  Momente.
Der  Unterrichtsstoff  ist  in  folgender  Weise  vertheilt:
II.  Classe  wöchentlich  2  Stunden.  Uebersicht  der  Geschichte  des  Alterthums.
III.  Classe  wöchentlich  2  Stunden.  Uebersicht  der  Geschichte  des  Mittelalters  mit
besonderer  Hervorhebung  der  vaterländischen.
IV.  Classe  wöchentlich  2  Stunden.  Uebersicht  der  Geschichte  der  Neuzeit  mit  umständlicher ­
  Behandlung  der  vaterländischen  Geschichte.
Als  Lehrziel  der  ganzen  Realschule  ist  anzustreben:  Eingehende  Kenntniss
  der  Hauptbegebenheiten  der  Völker-Geschichte  nach  ihrem  pragmatischen
Zusammenhänge  mit  specieller  Berücksichtigung  der  vaterländischen  Geschichte.
Andeutung  der  epochemachenden  Momente  aus  der  Geschichte  der  Arbeit  und  des
Verkehrs.  a )
Der  Lehrstoff  vertheilt  sich  auf  die  3  (eventuell  in  Rieder-Oesterreich  4)
Classen  und  zwar:
V.  Classe  mit  wöchentlich  3  Stunden.  Pragmatische  Geschichte  des  Alterthums  mit
steter  Berücksichtigung  der  hiemit  im  Zusammenhänge  stehenden  geographischen  Daten.
VI.  Classe  wöchentlich  3  Stunden.  Geschichte  des  6.  bis  17.  Jahrhunderts  in  gleicher
Behandlungsweise.

1)  Nachträglich  (19.  December  1872)  wurde  auch  das  bezügliche  Landesgesetz  für  Istrien
sanctionirt.
2)  In  Niederösterreich  tritt  hinzu:  Vaterländische  Verfassungslehre;  in  Oberösterreich,  Schlesien,
Mähren  und  Kärnten:  Kenntniss  der  staatsbürgerlichen  Rechte  und  Pflichten.
            
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