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Mittelschulen: VI. Geschichte.
Es konnte nach diesem Lehrplane in der Unter-Realschule mehr Gewicht
auf die historischen Erzählungen und Biographien gelegt werden, ohne dass die
Geographie beeinträchtigt wurde, und in der IV. Classe wurde es bei wöchent
lich 5 Stunden möglich, die alte Geschichte in der wdinschenswerthen Ausdeh
nung und mit Rücksicht auf den ursprünglichen Entwurf, der die „griechische”
und „römische” Geschichte nach ihrer politischen und culturhistorischen Bedeu
tung besonders betont, zu behandeln, während für die österreichische Geschichte
in der VI. Classe, die vielfach Wiederholung schon bekannten Stoffes ist, 3
wöchentliche Stunden vollständig genügten.
Das Jahr 1869 führte zu einer förmlichen Reorganisirung des Realschul-
w r esens. Die Realschulen fielen in die Competenz der Landtage und wurden
durch besondere Landesgesetze neu geordnet.
Am 30. April 1869 erhielten die diesbezüglichen Landesgesetze der Rron-
länder Tirol, Voraidberg, Salzburg, Ober-Oestei’reich und Mähren; im Jahre 1870 die
der Steiermark (8. Jänner), Schlesiens (15. Februar), Rieder-Oesterreichs (3. März)
und der übrigen Kronländer (mit Ausschluss von Dalmatien, Istrien und Krain)
die kaiserliche Sanction. In demselben Jahre (19. Juli 1870) wurden auch die
Lehrpläne für Realschulen auf Grund der Landesgesetze sanctionirt. ] )
Unter den Unterrichts-Gegenständen erscheint die Geschichte in allen
Kronländern.
Als Lehrziel dos Geschichts-Unterrichtes ist für die Unter-Realschule be
stimmt: Uebersicht der wichtigsten Begebenheiten der allgemeinen Weltgeschichte
mit besonderer Berücksichtigung der biographischen Momente.
Der Unterrichtsstoff ist in folgender Weise vertheilt:
II. Classe wöchentlich 2 Stunden. Uebersicht der Geschichte des Alterthums.
III. Classe wöchentlich 2 Stunden. Uebersicht der Geschichte des Mittelalters mit
besonderer Hervorhebung der vaterländischen.
IV. Classe wöchentlich 2 Stunden. Uebersicht der Geschichte der Neuzeit mit um
ständlicher Behandlung der vaterländischen Geschichte.
Als Lehrziel der ganzen Realschule ist anzustreben: Eingehende Kennt-
niss der Hauptbegebenheiten der Völker-Geschichte nach ihrem pragmatischen
Zusammenhänge mit specieller Berücksichtigung der vaterländischen Geschichte.
Andeutung der epochemachenden Momente aus der Geschichte der Arbeit und des
Verkehrs. a )
Der Lehrstoff vertheilt sich auf die 3 (eventuell in Rieder-Oesterreich 4)
Classen und zwar:
V. Classe mit wöchentlich 3 Stunden. Pragmatische Geschichte des Alterthums mit
steter Berücksichtigung der hiemit im Zusammenhänge stehenden geographischen Daten.
VI. Classe wöchentlich 3 Stunden. Geschichte des 6. bis 17. Jahrhunderts in gleicher
Behandlungsweise.
1) Nachträglich (19. December 1872) wurde auch das bezügliche Landesgesetz für Istrien
sanctionirt.
2) In Niederösterreich tritt hinzu: Vaterländische Verfassungslehre; in Oberösterreich, Schlesien,
Mähren und Kärnten: Kenntniss der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.