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Full text : Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

4.  Lehrmittel  für  Realschulen.

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sondern  allgemein  „für  die  Mittelschulen”  zum  Lehrgebrauche  approbirt.  Demnach ­
  erscheinen  die  an  Gymnasien  gebrauchten  Lehrbücher  von  Pütz  (kleinerer
und  grösserer),  Weiter  (Auszug),  Gindely  (kleinerer  und  grösserer),  Hannak
auch  an  den  Realschulen  in  Anwendung.
Rur  L.  Schmued’s  „Leitfaden  zum  geschichtlichen  Unterricht
an  der  Unter-Realschule”  ist  mit  Beschränkung  auf  die  Untor-Realschulen  (der
erste  Theil  schon  im  Jahre  1864,  der  zweite  Theil  mit  Ministerial  -  Erlass  vom
11.  August  1868  Z.  7034)  approbirt.
Bei  dem  Umstande,  dass  specielle  Geschichte  Oesterreichs  bis  auf  das
vorige  Schuljahr  (1871/72)  nur  für  die  III.  Classe  der  Ober-Realschulen,  nicht
auch  für  Gymnasien  vorgeschrieben  war,  erhielten  die  Lehrbücher  der  österreichischen ­
  Geschichte  nur  für  den  Unterrichts  -  Gebrauch  an  der  Ober-Realschule
  die  behördliche  Zulassung.
Als  solche  sind  namhaft  zu  machen:
Neuhauser:  „Lehrbuch  der  Ge  s  chichte  Oesterreichs  für  Mittelschul ­
  en”,  Wien  1864,  in  der  erwähnten  Beschränkung  approbirt  mit  Ministerial-Erlass
  vom  19.  September  1865  Z.  9788.
Dessgleichen  wurde  Tomek’s  „Geschichte  des  österreichischen
Kaiserstaates”  mit  Erlass  vom  2.  Februar  1866  Z.  1487  für  die  genannten
Anstalten  zulässig  erklärt.
Für  die  Gymnasien,  die  seit  Erlass  vom  12.  August  1871  auch  die  österreichische ­
  Geschichte  in  ihr  Lehrpensum  (im  1.  Semester  der  VIII.  Classe)
aufgenommen  haben,  ist  kein  besonderes  Lehrbuch  der  österreichischen  Geschichte
behördlich  genehmigt.  Wohl  aber  findet  sich  das  Wichtigste  aus  derselben
(ausführlicher  bis  1526,  von  da  abwärts  in  tabellarischer  Uebersicht)  in  der
behördlich  approbirten  und  in  vielen  Gymnasien  eingeführten  „0esterroichischon
  Vaterlandskunde”  von  Dr.  E.  Hannak,  die  mit  Rücksicht  auf  den
Lehrplan  der  Real-Gymnasien  und  auf  das  herrschende  Bedürfnis  nach  Berücksichtigung ­
  der  vaterländischen  Geschishte  abgefasst  in  Wien  zuerst  1869,  nunmehr ­
  in  3.  Aufl.  1873  erschien.
Ausserdem  sei  noch  zum  Schlüsse  eines  Werkes  über  die  Geschichte  eines
Kronlandes  gedacht,  das  die  behördliche  Genehmigung  erhielt.  Es  wurde
nämlich  Reichel’s  „Kurzer  Abriss  der  steierischen  Landesgeschichte”,
Marburg  1869,  mit  Ministerial  -  Erlass  vom  22.  Mai  1869  für  Gymnasien  und
Real-Gymnasien,  wo  die  Geschichte  Steiermarks  als  specieller  Gegenstand  zur
Behandlung  kommt,  gestattet.
Wie  an  den  Gymnasien,  so  sind  auch  an  Realschulen  neben  den  Lehrbüchern ­
  die  Karten  ein  wichtiger  Lehrbehelf.  Im  Allgemeinen  werden  hier
dieselben  Kartenwerke  benützt,  wie  dort.  Doch  ist  bei  dem  Umstande,  dass
die  österreichische  Geschichte  in  der  Ober  -  Realschule  schon  seit  1851  gelehrt
wurde,  besonders  in  diesen  Anstalten  der  historische  Schul-Atlas  des
Kaiserthums  Oesterreich  von  K.  Spruner  mit  Erfolg  benützt  worden,  der
            
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