4. Lehrmittel für Realschulen.
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sondern allgemein „für die Mittelschulen” zum Lehrgebrauche approbirt. Demnach
erscheinen die an Gymnasien gebrauchten Lehrbücher von Pütz (kleinerer
und grösserer), Weiter (Auszug), Gindely (kleinerer und grösserer), Hannak
auch an den Realschulen in Anwendung.
Rur L. Schmued’s „Leitfaden zum geschichtlichen Unterricht
an der Unter-Realschule” ist mit Beschränkung auf die Untor-Realschulen (der
erste Theil schon im Jahre 1864, der zweite Theil mit Ministerial - Erlass vom
11. August 1868 Z. 7034) approbirt.
Bei dem Umstande, dass specielle Geschichte Oesterreichs bis auf das
vorige Schuljahr (1871/72) nur für die III. Classe der Ober-Realschulen, nicht
auch für Gymnasien vorgeschrieben war, erhielten die Lehrbücher der österreichischen
Geschichte nur für den Unterrichts - Gebrauch an der Ober-Realschule
die behördliche Zulassung.
Als solche sind namhaft zu machen:
Neuhauser: „Lehrbuch der Ge s chichte Oesterreichs für Mittelschul
en”, Wien 1864, in der erwähnten Beschränkung approbirt mit Ministerial-Erlass
vom 19. September 1865 Z. 9788.
Dessgleichen wurde Tomek’s „Geschichte des österreichischen
Kaiserstaates” mit Erlass vom 2. Februar 1866 Z. 1487 für die genannten
Anstalten zulässig erklärt.
Für die Gymnasien, die seit Erlass vom 12. August 1871 auch die österreichische
Geschichte in ihr Lehrpensum (im 1. Semester der VIII. Classe)
aufgenommen haben, ist kein besonderes Lehrbuch der österreichischen Geschichte
behördlich genehmigt. Wohl aber findet sich das Wichtigste aus derselben
(ausführlicher bis 1526, von da abwärts in tabellarischer Uebersicht) in der
behördlich approbirten und in vielen Gymnasien eingeführten „0esterroichischon
Vaterlandskunde” von Dr. E. Hannak, die mit Rücksicht auf den
Lehrplan der Real-Gymnasien und auf das herrschende Bedürfnis nach Berücksichtigung
der vaterländischen Geschishte abgefasst in Wien zuerst 1869, nunmehr
in 3. Aufl. 1873 erschien.
Ausserdem sei noch zum Schlüsse eines Werkes über die Geschichte eines
Kronlandes gedacht, das die behördliche Genehmigung erhielt. Es wurde
nämlich Reichel’s „Kurzer Abriss der steierischen Landesgeschichte”,
Marburg 1869, mit Ministerial - Erlass vom 22. Mai 1869 für Gymnasien und
Real-Gymnasien, wo die Geschichte Steiermarks als specieller Gegenstand zur
Behandlung kommt, gestattet.
Wie an den Gymnasien, so sind auch an Realschulen neben den Lehrbüchern
die Karten ein wichtiger Lehrbehelf. Im Allgemeinen werden hier
dieselben Kartenwerke benützt, wie dort. Doch ist bei dem Umstande, dass
die österreichische Geschichte in der Ober - Realschule schon seit 1851 gelehrt
wurde, besonders in diesen Anstalten der historische Schul-Atlas des
Kaiserthums Oesterreich von K. Spruner mit Erfolg benützt worden, der