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Volks- und Bürgerschulen: II. Kinder-Bewahranstalt und Kindergarten.
Weise gesorgt wird. Es muss sich das „Bewahren” unter einen hohem Gesichts
punkt, unter den der Erziehung ordnen, und demnach in Form des Spieles das
Kind selbstthätig entwickelt werden. Dieses Ziel hatte Friedrich Fröbel bei
Errichtung der Kindergärten im Auge. Am 28. Juni 1840, am Tierhundert
jährigen Jubiläum der Erfindung der Buchdruckerkunst, eröffnete Fröbel einen
allgemeinen deutschen Kindergarten, der als Musteranstalt für Kinderpflege
dienen sollte und mit dem eine Bildungsanstalt für „Kinderführer und Kinder-
führerinnen” verbunden war. Kindergarten nannte Fröbel seine Anstalt, so
wohl weil er für nothwendig hielt, dass mit derselben ein Garten vei-bunden
sei, als auch weil er mit der Benennung symbolisch darauf hinweisen wollte,
dass die Kinder den Pflanzen dos Gartens gleichen, und demgemäss behandelt
werden müssen.
Die wichtigsten Mittel, deren sich der Kindergarten bedient, sind folgende:
1. Bewegungsspiele. Im Zimmer, oder bei günstigem Wetter im
Garten ausgelührt, ahmen dieselben irgend eine menschliche Thätigkeit, irgend
einen den Kindern schon bekannten oder vorher genügend erklärten Vorgang
in der Katar nach. Indem die Kinder solche Thätigkeiten und Vorgänge durch
Bewegungen der Arme und Beine, sowie überhaupt der Glieder darstellen und
diese Bewegungen mit Gesang begleiten, führen sie ein ihrem Alter entsprechendes
Freitarnen aus, und gleichzeitig wird ihr Tactgefühl und Tonsinn geweckt und
gepflegt. Durch die Reproduction selbsterfahrener und ihnen erklärter Vor
gänge und Thätigkeiten und das Erlernen der Texte und Melodien der das Spiel
begleitenden Lieder werden Auffassungs-, Erinnerungs- und 'Vorstellungsvermögen,
Phantasie und Gedächtniss der Kinder in beständiger Uebung erhalten. Allein
auch für die sittliche Entwicklung bildet das Spiel eine geeignete Handhabe.
Will das Kind an der Freude der Anderen theilnehmen, so muss es sich frei
willig als Glied dem Ganzen unterordnen und den Spielgesetzen fügen, und wird
so zur Beherrschung und Besiegung des Eigenwillens geführt, üeberdiess bietet
die Ausschliessung eines unartigen oder unfolgsamen Kindes ein Straf- und Zucht
mittel, dem selbst der härteste Sinn nicht für längere Zeit widerstehen kann.
2. Gärtnerei. So weit es der vorhandene Gartenraum zulässt, wird
derselbe nicht bloss zur Ausführung der genannten Spiele, sondern gleichzeitig
dazu verwendet, die Kinder zur Beobachtung der Natur und zur Beschäftigung
mit den Erzeugnissen derselben anzuleiten. Zu diesem Zwecke werden den
einzelnen Kindern vollständig hergerichtete Beete übergeben und durch einge
steckte Stäbchen mit den Kamen der Kinder als ihr derzeitiges Eigenthum be
zeichnet. Alle leichteren Arbeiten, wie Säen und Stecken, Begiessen und Jäten,
werden von den Kindern selbst ausgeführt, und die Kindergärtnerin zeigt
ihnen, indem sie von Zeit zu Zeit einzelne Samenkörner blosslegt, die fort
schreitende Entwicklung derselben. Wenn dann die Pflänzchen über der Erde
erscheinen, lernen die Kinder dieselben nach Blättern, Bliithen und Früchten
unterscheiden. Ausser den besonderen Beeten der Kinder enthält der Garten