1. Gesetzliche Bestimmungen.
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Unterricht an Mittelschulen muss aus dem Grunde fast vollständig abgesehen
werden, weil nahezu keine solchen Objecte von den Mittelschulen eingeschickt
wurden. Es enthält die Ausstellung zwar ziemlich viele und zum Theile vor
zügliche Modelle für den Unterricht in der darstellenden Geometrie 1 ); ihre Wür
digung jedoch ist dem Berichterstatter über constructives geometrisches Zeichnen
Vorbehalten.
1. Gesetzliche Bestimmungen.
a) Für Gymnasien und Beal-Gymnasien. Durch den im Jahre 1849
in Wirksamkeit gesetzten Entwurf der Organisation der Gymnasien und Real
schulen in Oesterreich wurden folgende Anordnungen bezüglich des mathema
tischen Unterrichts an Gymnasien getroffen:
Unter - Gymnasium. §. 41. Ziel: Sicherheit im Zahlenrechnen, Durchübung der
praktisch wichtigen Rechnungsarten, und in beiden zugleich Vorbereitung auf wissenschaft
liche Behandlung der Arithmetik, Kenntniss der geometrischen Gestaltungen, ihrer Bezie
hungen und Gesetze, nicht auf strengen Beweis, sondern auf methodisch geleitete Anschau
ung basirt, als Vorbereitung zur wissenschaftlich beweisenden Geometrie und als Ersatz
derselben für diejenigen, welche sogleich zu einem praktischen Berufe übergehen.
Lehrplan: §. 42. I. Classe, wöchentlich 3 Stunden.
Arithmetik, im 1. Semester 3 Stunden, im 2. Semester 1 Stunde wöchentlich.
Ergänzung zu den aus der Volksschule vorauszusetzenden vier Species in ganzen, unbe
nannten und benannten Zahlen, bestehend besonders in Einübung der Rechnungen mit
grösseren Zahlen, der Rechnungsabkürzungen und Proben; Kennzeichen der Theilbarkeit
der Zahlen. — In gleicher Weise Ergänzung zu der Lehre von den Brüchen; dann die
Lehre von den Decimalbrüchen.
Geometrische Anschauungslehre, im 2. Semester wöchentlich 2 Stunden. Lime,
Winkel, Parallel-Linien. Construction von Dreiecken und Parallelogrammen, und dadurch
Veranschaulichung ihrer Haupteigenschaften.
Allgemeine Bemerkung. Da die der Mathematik im Ganzen bestimmte Zeit eine
fortdauernd gleichmässige Vertheilung unter beide Gegenstände derselben nicht zulasst, so
ist für jedes Semester dem einen der Gegenstände das Uehergewicht gegeben; die dem
anderen Gegenstände während dessen gewidmete eine Stunde ist dazu zu verwenden, die
in demselben erworbenen Kenntnisse durch Wiederholung und Uebung zu erhalten, oder
in einzelnen Puncten zu erweitern.
II. Classe, wöchentlich 3 Stunden.
Arithmetik, im 1. Semester wöchentlich 2 Stunden, im 2. Semester wöchentlich
1 Stunde. Die Hauptsätze über Verhältnisse und Proportionen. Regeldetri in mannig
facher Anwendung auf praktisch wichtige Fälle. Hiemit verbunden die Lehre von den
vaterländischen Münz-, Maass- und Gewichtsbestimmungen, deren Emtheilung und Beziehung
zu einander, und zu den für uns wichtigsten auswärtigen.
Geometrische Anschauungslehre im 1. Semestnr wöchentlich 1 Stunde im
2. Semester wöchentlich 2 Stunden. Grössenbestimmung und Grossenberechnung von Qua
draten, Rechtecken, Parallelogrammen, Dreiecken, mehrseitigen Figuren, einfache I<alle der
Verwandlung und Theilung von Figuren. Bestimmung der Gestalt der Dreiecke.
1) Vor Allen glaubt der Berichterstatter hier auf die schönen und instructiveu vom Pro
fessor an der k. k Ober-Realschule zu Görz, Clem. Barchanek, und vom Professor am k. k,
polyt. Institute zu Wien, Rud. Niemtschik, gearbeiteten Modelle, sowie auf d.e von der k k. Bau
end Maschinen-Gewerbeschule in Wien ausgestelten Modelle für d.e Rehre der orthogonalen Pro-
jectionen hinweisen zu sollen.