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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1. Gesetzliche Bestimmungen. 
3,61 
So weit der Organisations-Entwurf bezüglich des mathematischen- Unter 
richtes an Gymnasien. In dem Anhänge Er. VI. werden InstrucAirmen für 
den Unterricht in der Mathematik ertheilt, bezüglich deren auf den Organi 
sations-Entwurf selbst verwiesen wird. Eür den sachkundigen Leser wird es 
von Interesse sein, zu erfahren, dass in einer Anmerkung dieser Instructionen 
Folgendes ausgesprochen wird: 
„Es ist möglich, dass die methodische Durchführung des mathematischen Unterrichts 
durch alle Stufen des Gymnasiums, sobald nach Verlauf einiger Jahre die Früchte desselben 
im Ober-Gymnasium bemerkbar wei-den, den Umfang des in den Gymnasial-Unterricht auf 
genommenen Gebietes, unbeschadet der gründlichen Durchführung, zu erweitern erlaubt; 
die entsprechenden Anträge der Lehrkörper sind dann zuversichtlich zu erwarten; in dem 
vorliegenden Lehrplane kam es darauf an, dasjenige Ziel vorzuzeichnen, welches durch die 
allgemeinen Zwecke des Gymnasiums unerlässlich scheint und in der dafür bemessenen 
Zeit erreichbar sein wird.” 
Hiezu wird bemerkt, dass Anträge, den für so wenige Unterrichtsstunden 
ohnehin viel zu bedeutenden Umfang des mathematischen Gebiets zu erweitern, 
nicht gestellt worden sind. 
Im Jahre 1855 wurde angeordnet, dass „in der achten Classe eine Stunde 
wöchentlich zu Uebungen in der Lösung mathematischer Probleme in der Schule 
selbst, mit Ausschluss von Hausaufgaben, als zusammenfassende Wiederholung 
des mathematischen Unterrichts zu verwenden sei. Die Leistungen der Schüler 
bei diesen Uebungen sind in den Semestral-Zeugnissen ersichtlich zu machen.” 
In demselben Jahre erschien ein Erlass, dahin gehend, „dass die sphä 
rische Trigonometrie als Bestandtheil des obligaten Unterrichts unbedenklich 
übergangen werden könne, da der Organisation - Entwurf die Berücksich 
tigung derselben ohnehin nur unter der Bedingung, wenn Zeit dazu übrig sei, 
empfiehlt, und es gegenwärtig gerade ein grösseres Bedürfniss ist, zur gründ 
lichen Einübung derjenigen mathematischen Lehrpartien, die unbedingt die 
Unterrichtsaufgabe zu bilden haben, Zeit zu gewinnen,” 
Von der im Herbste 1870 einberufenen Gymnasial-Enquete-Commission 
wurde die Resolution angenommen: „Der Mathematik soll in der sechsten und 
achten Classe eine Stunde zugelegt werden.” Zur Begründung derselben wurde 
bemerkt, dass, was zunächst die Stunde in der achten Classe anbelangt, bereits 
vielfach die Praxis vorhanden sei, dass der betreffende Lehrer, um eben etwas 
zu leisten, freiwillig eine zweite Stunde ausser der Schulzeit zulege, so dass es 
sich hier nur um die Sanctionirung eines hin und wieder bestehenden Brauches 
handle. Es würde dann allerdings in den zwei Stunden ein Theil der Materie, 
die jetzt am Ende der siebenten Classe zum Abschlüsse gebracht wird, erst in 
der achten Classe abgeschlossen werden können. Eine ebenso allgemeine, unter 
den Lehrern der Mathematik bekannte Erfahrung ist es, dass in der sechsten 
Classe der Lehrstoff so ausgedehnt ist, dass immer, oder doch sehr häufig, Theile 
derselben auf die siebente Classe übertragen werden müssen, und man daselbst 
in Folge dessen noch mehr ins Gedränge kommt.
	        
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