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an, so dass in der ganzen Realschule die Physik mit 13 wöchentlichen Lehr
stunden bedacht war.
Bald, nachdem der eben erwähnte Stundenplan in Wirksamkeit getreten war,
erhoben sich vielseitig gewichtige Stimmen gegen die Zutheilung der Physik an die
I. Classe der Unter-Realschule, wobei hauptsächlich die noch mangelnde Vor
bereitung betont wurde; aber erst am 21. August 1867 verfügte eine Mini-
sterial-Verordnung eine bessere Verkeilung, nach welcher schon im folgenden
Schuljahre (1868) gelehrt worden ist. Rach derselben begann der Unterricht
aus der Physik in der II. Classe mit 2wöchentliehen Stunden im 1., und 3 wöchent
lichen Stunden im 2. Semester; in der III. Classe hatte die Physik wöchentlich
3 Stunden. In der Ob er-Realschule bekam die Physik wöchentlich in der
V. Classe 3 und in der VI. 5 Stunden; sie hatte also wöchentlich eine halbe
Stunde gewonnen.
Da eine baldige vollkommene Reorganisation der Realschulen in Aussicht
stand, so wurden den Lehrkörpern, mittels jener Verordnung v. J. 1867, Modi-
ficationen in der Feststellung ihres Stundenplanes im Allgemeinen gestattet,
wovon sie auch in Beziehung auf die Physik, nach Ausweis der liogramme,
Gebrauch machten; alle aber begannen die Physik erst in der unteren II. Classe,
manche auch erst mit dem 2. Semester dieser Classe.
Im Ganzen und Grossen wurde nach dem im Jahre 1867 modificirten
Lehrplan vorgegangen bis zum Schuljahre 1871, in welchem das neue Real-
schul-Gesetz für die meisten österreichischen Länder ins Leben tiat. Der oben
gegebene Stundenplan, nach welchem die Physik an den Realschulen gegen
wärtig gelehrt wird, ist diesem Realschul-Gesetz entnommen, )
Der Organisations-Entwurf (1849) hatte auch eine Lnter-Realschule mit
einer IV. Classe als „praktisches Jahr” im Auge.
Dieses wurde thatsächlich nur wenigen Unter-Realschulen — wie Giim-
pendorf, Prag, Pisek — angefügt, dabei aber die Physik, so wie auch andere
Lehrgegenstände, der Gleichmässigkeit halber, nach dem allgemein gütigen
Stundenplan gelehrt.
Bei allen Veränderungen und Wandlungen, welche der Stundenplan für
Physik im Projecte oder in der Wirklichkeit durchgemacht hat, wurden stets
das Lehrziel und der Lehrstoff im Allgemeinen so im Auge behalten, wie sie
gleich anfangs im Organisations-Entwürfe festgestellt worden sind.
Auch bei den Realschulen ist dem Lehrer der Physik innerhalb dessel
ben Jahrescurses ein Wechsel der Lehrparthien gestattet, und auch für ihn gilt
die bei den Gymnasien angeführte Instruction, sowohl hinsichtlich des Lehrens
als auch der Beurteilung der Schülerleistungen. Bezüglich der Maturitäts-
1) Für Böhmen ist das Realschulgesetz noch nicht in Wirksamkeit; und w,r setzen den
Stundenplan für die Physik hieher, nach welchem dieselbe an der deutschen Ober-Realschule in Prag
irn Schuljahre 1872 gelehrt worden ist; II. Classe 2 Stunden, 111- Classe 3 Stunden, V. Classe
3 Stunden, VI. Classe ä Stunden.