392 Mittelschulen: XI. Naturgeschichte.
schulen 1867 der Landes-Gesetzgebung überlassen wurden, und die Vorlage der
Regierung vom Jahre 1868 in den Landtags-Sessionen von 1868 und 1869 zur
Berathung kam, erhielt der naturgeschichtliche Unterricht fast in allen Kron-
ländern gleichmässig eine Erweiterung und Vermehrung des Stunden-Ausmasses,
so wie eine zweckmässigere Vertheilung des Lehrstoffes und zwar nach dem
Ministerial-Erlass vom 19. Juli 1870 in Uebereinstimmung mit dem Landes
gesetz für Oesterreich unter der Enns vom 3. März 1870 in folgender Weise:
I. Classe. 3 Stunden Anschauungs-Unterricht. 1. Semester: Wirbelthiere. 2. Semester:
Wirbellose Thiere.
II. Classe. 3 Stunden Anschauungs-Unterricht. 1. Semester: Mineralogie. 2. Semester:
Botanik.
V. Classe. 3 Stunden. Anatomisch-physiologische Grundbegriffe des Thierreiches mit
besonderer Berücksichtigung der hohem Thiere; Systematik der Thiere mit genauerem
Eingehen in die niederen Thiere.
VI. Classe. 2 Stunden. Anatomisch-physiologische Grundbegriffe des Pflanzenreiches,
Systematik der Pflanzen.
YII. Classe. 3 Stunden. 1. Semester: Kenntniss der wichtigsten Mineralien nach
krystallographischen, physikalischen und chemischen Grundsätzen. Geognosie. 2. Semester:
Grundzüge der Geologie. Das Wichtigste aus der Klimatologie, der Phyto- und Zoogeographie.
Hiedurch erhielt auch die Realschule gleich dem Real-Gymnasium ein
entsprechenderes Zeitausmass und einen passenden Abschluss des naturgeschicht
lichen Unterrichtes und es ist dadurch die gesetzliche Grundlage zu einer ge
deihlichen Entwicklung desselben für die Zukunft geschaffen.
L ergleicht man nun den naturgeschichtlichen Lehrplan, wie er gegenwärtig
an den österreichischen Mittelschulen eingeführt ist, mit dem Lehrplane analoger
Lehranstalten des Auslandes, so ist nicht zu verkennen, dass derselbe eine
grössere \ ollständigkeit und bessere Gliederung des Lehrstoffes anstrebte, als
sonst im Allgemeinen diesem Gegenstände zu Theil wird. In allen öster
reichischen Mittelschulen ist die Naturgeschichte ein obligater Lehrgegenstand
und umfasst sowohl in den oberen wie in den unteren Classen einen für sich
abgeschlossenen vollständigen und übersichtlichen Lehrcurs der 3 Reiche. In
den ausserösterreichischen Ländern ist häufig die Naturgeschichte sowohl in
ihrer Stellung mehr oder minder untergeordnet, als auch in der Behandlung
und Vertheilung des Lehrstoffes sehr beschränkt und Willkürlichkeiten unter
worfen. So ist der Unterricht in der Naturgeschichte an den preussischen
Gymnasien hauptsächlich auf die Tertia mit 2 wöchentlichen Stunden be
schränkt nnd den Anfängen der Systematik gewidmet. In den beiden untersten
Classen (VI. und V) findet ein äusserst elementarer unzusammenhängender
Anschauungs - Unterricht nur an solchen Gymnasien statt, welche dafür eine
völlig geeignete Lehrkraft besitzen. An den Realschulen erster Ordnung ist
zwai im Loimal-Lehrplan Naturgeschichte in allen Classen mit je 2 wöchentlichen
Lehrstunden vertreten; auf den elementaren Unterricht der 3 untersten Classen
-^ r 0 folgt in III. und II. ein mehr systematischer Unterricht. Allein das
Hauptgewicht wird auf die in I. zu betreibende Krystallographie und Mineralogie