MAK

Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

392 Mittelschulen: XI. Naturgeschichte. 
schulen 1867 der Landes-Gesetzgebung überlassen wurden, und die Vorlage der 
Regierung vom Jahre 1868 in den Landtags-Sessionen von 1868 und 1869 zur 
Berathung kam, erhielt der naturgeschichtliche Unterricht fast in allen Kron- 
ländern gleichmässig eine Erweiterung und Vermehrung des Stunden-Ausmasses, 
so wie eine zweckmässigere Vertheilung des Lehrstoffes und zwar nach dem 
Ministerial-Erlass vom 19. Juli 1870 in Uebereinstimmung mit dem Landes 
gesetz für Oesterreich unter der Enns vom 3. März 1870 in folgender Weise: 
I. Classe. 3 Stunden Anschauungs-Unterricht. 1. Semester: Wirbelthiere. 2. Semester: 
Wirbellose Thiere. 
II. Classe. 3 Stunden Anschauungs-Unterricht. 1. Semester: Mineralogie. 2. Semester: 
Botanik. 
V. Classe. 3 Stunden. Anatomisch-physiologische Grundbegriffe des Thierreiches mit 
besonderer Berücksichtigung der hohem Thiere; Systematik der Thiere mit genauerem 
Eingehen in die niederen Thiere. 
VI. Classe. 2 Stunden. Anatomisch-physiologische Grundbegriffe des Pflanzenreiches, 
Systematik der Pflanzen. 
YII. Classe. 3 Stunden. 1. Semester: Kenntniss der wichtigsten Mineralien nach 
krystallographischen, physikalischen und chemischen Grundsätzen. Geognosie. 2. Semester: 
Grundzüge der Geologie. Das Wichtigste aus der Klimatologie, der Phyto- und Zoogeographie. 
Hiedurch erhielt auch die Realschule gleich dem Real-Gymnasium ein 
entsprechenderes Zeitausmass und einen passenden Abschluss des naturgeschicht 
lichen Unterrichtes und es ist dadurch die gesetzliche Grundlage zu einer ge 
deihlichen Entwicklung desselben für die Zukunft geschaffen. 
L ergleicht man nun den naturgeschichtlichen Lehrplan, wie er gegenwärtig 
an den österreichischen Mittelschulen eingeführt ist, mit dem Lehrplane analoger 
Lehranstalten des Auslandes, so ist nicht zu verkennen, dass derselbe eine 
grössere \ ollständigkeit und bessere Gliederung des Lehrstoffes anstrebte, als 
sonst im Allgemeinen diesem Gegenstände zu Theil wird. In allen öster 
reichischen Mittelschulen ist die Naturgeschichte ein obligater Lehrgegenstand 
und umfasst sowohl in den oberen wie in den unteren Classen einen für sich 
abgeschlossenen vollständigen und übersichtlichen Lehrcurs der 3 Reiche. In 
den ausserösterreichischen Ländern ist häufig die Naturgeschichte sowohl in 
ihrer Stellung mehr oder minder untergeordnet, als auch in der Behandlung 
und Vertheilung des Lehrstoffes sehr beschränkt und Willkürlichkeiten unter 
worfen. So ist der Unterricht in der Naturgeschichte an den preussischen 
Gymnasien hauptsächlich auf die Tertia mit 2 wöchentlichen Stunden be 
schränkt nnd den Anfängen der Systematik gewidmet. In den beiden untersten 
Classen (VI. und V) findet ein äusserst elementarer unzusammenhängender 
Anschauungs - Unterricht nur an solchen Gymnasien statt, welche dafür eine 
völlig geeignete Lehrkraft besitzen. An den Realschulen erster Ordnung ist 
zwai im Loimal-Lehrplan Naturgeschichte in allen Classen mit je 2 wöchentlichen 
Lehrstunden vertreten; auf den elementaren Unterricht der 3 untersten Classen 
-^ r 0 folgt in III. und II. ein mehr systematischer Unterricht. Allein das 
Hauptgewicht wird auf die in I. zu betreibende Krystallographie und Mineralogie
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.