1. Geschichte und Einrichtung.
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in der uneigennützigsten Weise sich die Behandlung der erkrankten Kleinen
auch im älterlichen Hause angelegen sein lässt. — Bei Gelegenheit der
25jährigen Gründungsfeier der Kinderbewahranstalt im Jahre 1868 regte der
Leiter derselben die Verbindung einer Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen
und Bonnen an. Der Vorstand ging auf den Antrag ein, die h. Statthalterei
ertheilte die angesuchte Bewilligung mit dem Oeffentlichkeitsrechte, und die
Bildungsanstalt trat Anfangs October 1868 ins Leben. Wenn auch bei Jenen,
die von der neuen Institution Gebrauch machen sollten, sich nur langsam die
Ueberzeugung Bahn brach, dass ihnen damit eine ehrenhafte, und ihre materielle
Existenz hinlänglich sichernde Carriere eröffnet werde, so wirken doch gegen
wärtig schon an zwanzig aus dieser Bildungsanstalt hervorgegangene Er
zieherinnen in Kindergärten und Privathäusern zur Zufriedenheit der betreffen
den Leiterinnen resp. Aeltern.
Auch in Triest wurde auf Anregung des Cavaliere Vittorio Castiglioni im
Juni 1870 ein Curs für Kindergärtnerinnen, deren Unterricht dem Eräulein
Emilie Eröhlich anvertraut ward, eröffnet. Bald darauf wurden Kindergärten
errichtet, an denen neu herangebildete und zum Theil früher an Bewahr
anstalten angestellt gewesene und in die Eröbel’sche Methode eingeführte Leh
rerinnen wirken.
Wie aus diesem historischen Ueberblicke ersichtlich, waren bisher die
Kindergärten, sowie die Bewahranstalten der Privatwohlthätigkeit, zumeist der
Privatspeculation überlassen und auch die meisten von Vereinen gegründeten
insoferne keine Volkskindergärten, als sie die Kinder nur für wenige Tages
stunden aufnahmen, also der Arbeiterbevölkerung keine erhebliche Erleichterung
bieten konnten. Bei Ertheilung der Concession ward von den Inhabern oder
Leitern keine andere Garantie als der Kachweis über die pädagogische Be
fähigung im Allgemeinen gefordert. Von einer Beaufsichtigung Seitens des
Staates war keine Bede, daher auch in den meisten Eällen mehr den Wün
schen der Aeltern oder des jeweiligen Vereinsvorstandes als den Anforderungen
einer gesunden, rationellen Pädagogik Rechnung getragen wurde.
Dass es nunmehr mit den Anstalten für das vorschulpflichtige Alter in
Oesterreich besser werde, dafür bürgt die von der gegenwärtigen Regierung
ausgegangene Initiative, die, allen europäischen Regierungen hierin voran
gehend, durch Se. Excellenz den Unterrichtsminister Dr. v. Stremayr am 22. Juni
1872 eine Verordnung erlassen hat, durch welche die Kindergärten und
Bewahranstalten eine zeitgemässe Organisirung und officielle Stellung erhalten.
Diese Verordnung enthält unter d) Bestimmungen über Zweck und
Einrichtung der Kindergärten. Die Aufgabe dieser Anstalten wird dahin
präcisirt, die häusliche Erziehung zu unterstützen und zu ergänzen, „somit die
Kinder durch geregelte Uebung des Leibes und der Sinne, sowie durch natur-
gemässe Bildung des Geistes für den Volksschul-Unterricht vorzubereiten.” Als
Mittel hiezu werden aufgezählt: Beschäftigungen, welche den schaffenden und