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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

1. Geschichte und Einrichtung. 
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in der uneigennützigsten Weise sich die Behandlung der erkrankten Kleinen 
auch im älterlichen Hause angelegen sein lässt. — Bei Gelegenheit der 
25jährigen Gründungsfeier der Kinderbewahranstalt im Jahre 1868 regte der 
Leiter derselben die Verbindung einer Bildungsanstalt für Kindergärtnerinnen 
und Bonnen an. Der Vorstand ging auf den Antrag ein, die h. Statthalterei 
ertheilte die angesuchte Bewilligung mit dem Oeffentlichkeitsrechte, und die 
Bildungsanstalt trat Anfangs October 1868 ins Leben. Wenn auch bei Jenen, 
die von der neuen Institution Gebrauch machen sollten, sich nur langsam die 
Ueberzeugung Bahn brach, dass ihnen damit eine ehrenhafte, und ihre materielle 
Existenz hinlänglich sichernde Carriere eröffnet werde, so wirken doch gegen 
wärtig schon an zwanzig aus dieser Bildungsanstalt hervorgegangene Er 
zieherinnen in Kindergärten und Privathäusern zur Zufriedenheit der betreffen 
den Leiterinnen resp. Aeltern. 
Auch in Triest wurde auf Anregung des Cavaliere Vittorio Castiglioni im 
Juni 1870 ein Curs für Kindergärtnerinnen, deren Unterricht dem Eräulein 
Emilie Eröhlich anvertraut ward, eröffnet. Bald darauf wurden Kindergärten 
errichtet, an denen neu herangebildete und zum Theil früher an Bewahr 
anstalten angestellt gewesene und in die Eröbel’sche Methode eingeführte Leh 
rerinnen wirken. 
Wie aus diesem historischen Ueberblicke ersichtlich, waren bisher die 
Kindergärten, sowie die Bewahranstalten der Privatwohlthätigkeit, zumeist der 
Privatspeculation überlassen und auch die meisten von Vereinen gegründeten 
insoferne keine Volkskindergärten, als sie die Kinder nur für wenige Tages 
stunden aufnahmen, also der Arbeiterbevölkerung keine erhebliche Erleichterung 
bieten konnten. Bei Ertheilung der Concession ward von den Inhabern oder 
Leitern keine andere Garantie als der Kachweis über die pädagogische Be 
fähigung im Allgemeinen gefordert. Von einer Beaufsichtigung Seitens des 
Staates war keine Bede, daher auch in den meisten Eällen mehr den Wün 
schen der Aeltern oder des jeweiligen Vereinsvorstandes als den Anforderungen 
einer gesunden, rationellen Pädagogik Rechnung getragen wurde. 
Dass es nunmehr mit den Anstalten für das vorschulpflichtige Alter in 
Oesterreich besser werde, dafür bürgt die von der gegenwärtigen Regierung 
ausgegangene Initiative, die, allen europäischen Regierungen hierin voran 
gehend, durch Se. Excellenz den Unterrichtsminister Dr. v. Stremayr am 22. Juni 
1872 eine Verordnung erlassen hat, durch welche die Kindergärten und 
Bewahranstalten eine zeitgemässe Organisirung und officielle Stellung erhalten. 
Diese Verordnung enthält unter d) Bestimmungen über Zweck und 
Einrichtung der Kindergärten. Die Aufgabe dieser Anstalten wird dahin 
präcisirt, die häusliche Erziehung zu unterstützen und zu ergänzen, „somit die 
Kinder durch geregelte Uebung des Leibes und der Sinne, sowie durch natur- 
gemässe Bildung des Geistes für den Volksschul-Unterricht vorzubereiten.” Als 
Mittel hiezu werden aufgezählt: Beschäftigungen, welche den schaffenden und
	        
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