1. Gesetzliche Bestimmungen.
407
V. Classe, wöchentlich 3 Stunden: Die Lehre von der Ebene. Projectionen von
Körpern, die durch Ebenen hegränzt sind; Schnitte von Körpern mit Ebenen; gegenseitige
Durchschnitte der Körper; krumme Linien und deren Beziehung zu geraden Linien und
Ebenen.
VI. Classe, wöchentlich 3 Stunden: Erzeugung und Darstellung krummer Flächen;
Tangential-Ebenen an krummen Flächen. Schiefe Projection (Schattenlehre).
VII. Classe, wöchentlich 3 Stunden: Centrale Projection (Perspective). Recapitulation
der gesammten darstellenden Geometrie mit praktischen Anwendungen behufs Erlernung
geeigneter Darstellungsweisen technischer Objecte.
Freihandzeichnen.
Lehrziel: Vcrständniss und Gewandtheit des Freihandzeichnens sowohl mit Be
ziehung auf die verschiedenen praktischen Verwerthungen desselben, als mit Hinwirkung
auf die Bildung des Geschmackes.
Das Freihandzeichnen wird im II.—VII. Jahre in je vier Stunden geübt. Das schnellere
oder langsamere Fortschreiteu des Schülers von den leichteren Aufgaben zu den schwereren
innerhalb dieser Zeit kann von Talent und Fleiss abhängig gemacht werden; im Allgemeinen
hat aber zu gelten, dass in der II. Classe, anschliessend an das Zeichnen geometrischer
Figuren mit freier Hand und mit theilweiser Fortsetzung dieser Vorübungen, das Flach
ornament und in der III. Classe Letzteres und Conturen des menschlichen Kopfes gezeichnet
werden sollen.
In den nächsten vier Jahren soll das Zeichnen nach Vorlagen mit Schatten und
Licht und nach dem Runden, sowie das Studium des plastischen Ornamentes geübt werden.
Ueber diese Gränzen darf der Zeichenunterricht nicht hinausgreifen; aber er soll streng
und systematisch geführt werden, um seinem Zwecke, der in einer guten Vorbereitung
besteht, mit möglichster Vollständigkeit zu entsprechen. _
Das Materiale soll im Anfänge der Bleistift und beim Ornamente auch die Leder,
später Kohle und Kreide sein. Beim Zeichnen des Ornamentes darf Tusch und Aquarell
farbe verwendet werden, um dem Schüler die Handhabung des Pinsels und die ersten
Elemente des Tones und der Farbe beizuhringen.
Das Modelliren bleibt der freien Theilnahme vorzüglich Befähigter Vorbehalten;
eine Dispens vom Unterrichte im Freihandzeichnen für die Theilnehmer an ersterem findet
nicht Staat.
Trotz des allzuerkennenden Fortschrittes gegenüber dem früheren Lehr
plan sind die ererbten Uebclstände bei vielen Schulen noch nicht geschwunden,
und herrscht die Uebung, dass der Schüler Jahr aus Jahr ein Vorlagen copirt,
welche mehr oder minder gut, den Lernenden in ewiger Abhängigkeit erhalten.
Der ganze Unterricht läuft häufig, streng genommen, nur darauf hinaus, den
Schüler am Copiren eben nicht zu hindern.
Es kann auf diese Weise Vorkommen, dass der Lernende nach mehrjäh
rigem Unterrichte im Zeichnen durchaus nicht im Stande ist, irgend ein ein
faches Object, z. B. einen Tisch nach perspectivischen Grundsätzen richtig
darzustellen, obwohl derselbe Schüler schwierige Musterblätter, zum Uebermass
schattirt, genau wiedergibt.
Fs ist eben ein grosser Uebelstand, dass man auf die Ausführung der
Zeichnungen seitens des Publikums und der Schulaufsichts-Organe einen allzu
hohen Werth legt und durchaus immer hübsche Bildchen zu sehen wünscht.
Diess führt jeden noch so gewissenhaften Lehrer im weitern Verlaufe unfehlbar
dahin, förmliche kleine Kunstwerke für Schüler-Arbeiten auszugeben und die
Trefflichkeit der Unterrichts-Methode nach solchem Plunder bemessen zu lassen.