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Mittelschulen: XIII. Stenographie.
Lehrplan dieser Schulen aufgenommen und die Wiener Handels-Akademie war die
ersteAnstalt, welche dem Professor der Stenographie einen fixen Gehalt aussetzte.
In den Fünfziger Jahren hatte die Stenographie gewissennassen den Beweis
ihrer Yerwendbarkeit als Unterrichts-Gegenstand in den österreichischen Schulen
zu liefern, denn mit Ausnahme der Wiener Handels-Akademie war dieser Unter
richt im Grunde genommen doch nur ein Privat - Unterricht, welcher mit
Erlaubniss der Schulbehörden in den Schul-Localitäten ertheilt wurde, da, wie
bereits bemerkt, der Lehrer von den Schülern honorirt wurde. Allerdings muss
constatirt werden, dass in den meisten Schulen von Seite der Directionen Alles
geschah, um den stenographischen Unterricht zu fördern: die Schüler wurden
aufgemuntert, am Unterricht theilzunehmen, das Honorar wurde von den Directoren
oder den Classenvorständen eingehoben, der muthwillige Austritt aus dem Curse
wurde erschwert, die Absenzen eben so wie in den obligaten Pachern angerechnet,
die Fortschrittsnoten in das allgemeine Zeugniss aufgenommen. Aber alles das
waren nur freiwillige Begünstigungen, entsprungen der Erkenntniss der Nütz
lichkeit des Gegenstandes, oder im Interesse der allgemeinen Schuldisciplin
gewährt; denn es kam auch vor, dass den Schülern von einzelnen Professoren
die Theilnahme am stenographischen Unterricht widerrathen oder die An
wendung der Stenographie selbst zu Notaten untersagt wurde.
Allerdings war die Unterrichtsertheilung an manchen Lehranstalten keines-
wegs geeignet, die Schüler zur Erlernung des neuen Gegenstandes aufzumuntern.
Auf manchen Lehrkanzeln der Stenographie machte sich der Dilettantismus
breit, da die Schulbehörden das Wissen derjenigen, welche sich zum Lehramte
meldeten, nicht beurtheilen konnten. Mitunter kam es auch vor, dass Lehrer
anderer Systeme (insbesondere des in Norddeutschland verbreiteten Stolze’schen
Systems 1 ) sich um die Erlaubniss zur Unterrichts-Ertheilung bewarben und die- j
selbe von Schulvorständen, denen die stenographischen Verhältnisse nicht be
kannt waren, erhielten, oder dass solche Anhänger anderer Systeme das
Gabelsberger’sche System abfällig beurtheilten und den Schülern die Erlernung
desselben widerriethen.
Diese Uebelstände veranlassten jedoch den damaligen Vorstand des
Wiener Stenographen-Vereins, Professor Conn, dem hohen Unterrichts-Ministerium
in einem ausführlichen Promemoria die Bitte zu unterbreiten, durch Einführung
von Lehrer-Prüfungen den Schülern Garantien für die richtige Erlernung der
Stenographie zu geben und das Gabelsberger’sche System, welches sich in
Oesterreich in der Praxis wie bei dem Unterrichte erprobt hatte, ausschliesslich
lehren zu lassen. Das Ministerium erkannte die Berechtigung dieser Bitte und
erliess am 14. März 1860 eine Verordnung, mittelst welcher Lehrer-Prüfungen
auf Grund des nachfolgenden Regulativs eingelührt wurden.
1) Eine eingehende Schilderung der verschiedenen stenographischen Systeme ist enthalten in
Faulmann s „Kurzgefasster Geschichte der Buchstabenschrift und der Stenographie.” Wien, Bermann
und Altmann 1872.