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Full text: Bericht über österreichisches Unterrichtswesen, aus Anlass der Weltausstellung 1873, II. Theil

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Mittelschulen: XIII. Stenographie. 
Lehrplan dieser Schulen aufgenommen und die Wiener Handels-Akademie war die 
ersteAnstalt, welche dem Professor der Stenographie einen fixen Gehalt aussetzte. 
In den Fünfziger Jahren hatte die Stenographie gewissennassen den Beweis 
ihrer Yerwendbarkeit als Unterrichts-Gegenstand in den österreichischen Schulen 
zu liefern, denn mit Ausnahme der Wiener Handels-Akademie war dieser Unter 
richt im Grunde genommen doch nur ein Privat - Unterricht, welcher mit 
Erlaubniss der Schulbehörden in den Schul-Localitäten ertheilt wurde, da, wie 
bereits bemerkt, der Lehrer von den Schülern honorirt wurde. Allerdings muss 
constatirt werden, dass in den meisten Schulen von Seite der Directionen Alles 
geschah, um den stenographischen Unterricht zu fördern: die Schüler wurden 
aufgemuntert, am Unterricht theilzunehmen, das Honorar wurde von den Directoren 
oder den Classenvorständen eingehoben, der muthwillige Austritt aus dem Curse 
wurde erschwert, die Absenzen eben so wie in den obligaten Pachern angerechnet, 
die Fortschrittsnoten in das allgemeine Zeugniss aufgenommen. Aber alles das 
waren nur freiwillige Begünstigungen, entsprungen der Erkenntniss der Nütz 
lichkeit des Gegenstandes, oder im Interesse der allgemeinen Schuldisciplin 
gewährt; denn es kam auch vor, dass den Schülern von einzelnen Professoren 
die Theilnahme am stenographischen Unterricht widerrathen oder die An 
wendung der Stenographie selbst zu Notaten untersagt wurde. 
Allerdings war die Unterrichtsertheilung an manchen Lehranstalten keines- 
wegs geeignet, die Schüler zur Erlernung des neuen Gegenstandes aufzumuntern. 
Auf manchen Lehrkanzeln der Stenographie machte sich der Dilettantismus 
breit, da die Schulbehörden das Wissen derjenigen, welche sich zum Lehramte 
meldeten, nicht beurtheilen konnten. Mitunter kam es auch vor, dass Lehrer 
anderer Systeme (insbesondere des in Norddeutschland verbreiteten Stolze’schen 
Systems 1 ) sich um die Erlaubniss zur Unterrichts-Ertheilung bewarben und die- j 
selbe von Schulvorständen, denen die stenographischen Verhältnisse nicht be 
kannt waren, erhielten, oder dass solche Anhänger anderer Systeme das 
Gabelsberger’sche System abfällig beurtheilten und den Schülern die Erlernung 
desselben widerriethen. 
Diese Uebelstände veranlassten jedoch den damaligen Vorstand des 
Wiener Stenographen-Vereins, Professor Conn, dem hohen Unterrichts-Ministerium 
in einem ausführlichen Promemoria die Bitte zu unterbreiten, durch Einführung 
von Lehrer-Prüfungen den Schülern Garantien für die richtige Erlernung der 
Stenographie zu geben und das Gabelsberger’sche System, welches sich in 
Oesterreich in der Praxis wie bei dem Unterrichte erprobt hatte, ausschliesslich 
lehren zu lassen. Das Ministerium erkannte die Berechtigung dieser Bitte und 
erliess am 14. März 1860 eine Verordnung, mittelst welcher Lehrer-Prüfungen 
auf Grund des nachfolgenden Regulativs eingelührt wurden. 
1) Eine eingehende Schilderung der verschiedenen stenographischen Systeme ist enthalten in 
Faulmann s „Kurzgefasster Geschichte der Buchstabenschrift und der Stenographie.” Wien, Bermann 
und Altmann 1872.
	        
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